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Fritte
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fiktiver fall:
Person x (Schüler) stellt eine Anfrage bzgl. Licht/Tontechnik an Firma y. Es ist klar, dass Person x als Schüler haftet falls Schäden auftreten, Person x hat aber natürlich auch eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Firma y schickt das Angebot, Person x sagt zu, dass das Angebot angenommen wird. Man ändert per mail noch einige male kleinere Einzelheiten, es ist beiden Parteien jedoch klar, dass die Technik genommen wird.
3 Wochen vor der Veranstaltung ruft Firma y an und sagt, dass sie als Vertragspartner keinen Schüler sondern einen Verein bzw. eine andere haftbare Person wollen, da - falls etwas passiert, was über die Versicherungssumme hinaus geht - bei einem Schüler ja "nichts zu holen sei", Firma y also auf dem Rest des Schadens sitzen bleibt.
Person x ist es jedoch nicht möglich, kurzfristig einen Verein bzw. eine andere Person zu finden, die die Verantwortung nicht übernimmt (es des weiteren auch nicht einsieht, einen zu suchen, da alles schon geklärt war), woraufhin die Firma y nicht mehr gewillt ist, die Technik zur Verfügung zu stellen. von vornherein war jedoch klar, dass der Schüler Vertragspartner ist
Da der Schüler nun 3 Wochen vor der Veranstaltung ohne Technik da steht, ist es vorraussichtlich nicht möglich, die Veranstaltung durchzuführen (Discoveranstaltung ohne Ton&Licht?). Sämtliche anderen Sachen (z.b. gema, Versicherung, DJ, Security, Getränke) sind jedoch schon bestellt bzw. auch schon bezahlt.
Inwiefern könnte Schüler x die Firma y belangen, falls sie weiterhin nicht bereit ist, trotz des bereits (per mail) abgeschlossenen Vertrages die Technik dort hin zu stellen? Übernahme der bereits gezahlten Rechnungen & auftretenden Kosten wegen bereits abgeschlossenen Verträgen? (finanzielle) Nachteile, da die Veranstaltung nicht wie geplant durchgeführt werden kann?
Person x wird selbstverständlich noch einen anwalt dazu befragen ;o)
Mich interessiert nur erstmal, was man bei so einem Fall erwarten könnte und wie man weiterhin vorgehen könnte?
Schonmal vielen Dank für Antworten!
Person x (Schüler) stellt eine Anfrage bzgl. Licht/Tontechnik an Firma y. Es ist klar, dass Person x als Schüler haftet falls Schäden auftreten, Person x hat aber natürlich auch eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Firma y schickt das Angebot, Person x sagt zu, dass das Angebot angenommen wird. Man ändert per mail noch einige male kleinere Einzelheiten, es ist beiden Parteien jedoch klar, dass die Technik genommen wird.
3 Wochen vor der Veranstaltung ruft Firma y an und sagt, dass sie als Vertragspartner keinen Schüler sondern einen Verein bzw. eine andere haftbare Person wollen, da - falls etwas passiert, was über die Versicherungssumme hinaus geht - bei einem Schüler ja "nichts zu holen sei", Firma y also auf dem Rest des Schadens sitzen bleibt.
Person x ist es jedoch nicht möglich, kurzfristig einen Verein bzw. eine andere Person zu finden, die die Verantwortung nicht übernimmt (es des weiteren auch nicht einsieht, einen zu suchen, da alles schon geklärt war), woraufhin die Firma y nicht mehr gewillt ist, die Technik zur Verfügung zu stellen. von vornherein war jedoch klar, dass der Schüler Vertragspartner ist
Da der Schüler nun 3 Wochen vor der Veranstaltung ohne Technik da steht, ist es vorraussichtlich nicht möglich, die Veranstaltung durchzuführen (Discoveranstaltung ohne Ton&Licht?). Sämtliche anderen Sachen (z.b. gema, Versicherung, DJ, Security, Getränke) sind jedoch schon bestellt bzw. auch schon bezahlt.
Inwiefern könnte Schüler x die Firma y belangen, falls sie weiterhin nicht bereit ist, trotz des bereits (per mail) abgeschlossenen Vertrages die Technik dort hin zu stellen? Übernahme der bereits gezahlten Rechnungen & auftretenden Kosten wegen bereits abgeschlossenen Verträgen? (finanzielle) Nachteile, da die Veranstaltung nicht wie geplant durchgeführt werden kann?
Person x wird selbstverständlich noch einen anwalt dazu befragen ;o)
Mich interessiert nur erstmal, was man bei so einem Fall erwarten könnte und wie man weiterhin vorgehen könnte?
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