Suche "student edition" von Bachs Inventionen

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gregor1
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Hallo,

ich besitze "Inventionen und Sinfonien" "Urtext" von Bach.
Nun sind dort die Triller, Praller, Mordent nicht ausgeschrieben. Was eine Interpretation für mich schwierig macht.

Hier:

besitzt offenbar jemand Notierungen die voll ausgeschrieben sind (also der Triller z.B.). Er schreibt es sei die "student edition". Ich kann sowas aber nirgends finden.

Kann mir jemand einen link geben, wo ich dieses Notenheft kaufen kann?

Viele Grüße

Andreas
 
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moin,
also, da mußte ich doch gleich mal an mein RD2000 (OT: ich find das ding sooo klasse) gehen, da stehen die nämlich und werden beübt. allerdings hatte ich die D-Dur bisher noch nicht gespielt.
also, einmal vergleichen zu deinem obigen beispiel.
und, siehe da:
Inventionen Sinfonien; Urtext; G. Henle Verlag München
herausgegeben von Rudolf Steglich
da steht es genau so drinnen wie oben gespielt :)
viel spaß, horst
 
bedeutet „Urtext" nicht die Originalfassung, wie sie vom Komponisten überliefert ist?
Wie können da Fingersätze enthalten sein, wenn Bach, meines Wissens, doch so gut wie keine Fingersätze aufgeschrieben hat?
 
das mußt du den verlag / herausgeber fragen :)
die sehe ich jetzt erst in dem film, ok, die würden mich ziemlich nerven.
 
moin,
also, da mußte ich doch gleich mal an mein RD2000 (OT: ich find das ding sooo klasse) gehen, da stehen die nämlich und werden beübt. allerdings hatte ich die D-Dur bisher noch nicht gespielt.
also, einmal vergleichen zu deinem obigen beispiel.
und, siehe da:
Inventionen Sinfonien; Urtext; G. Henle Verlag München
herausgegeben von Rudolf Steglich
da steht es genau so drinnen wie oben gespielt :)
viel spaß, horst

Also genau diese Ausgabe besitze ich. Allerdings sind die Stücke dort nicht so notiert wie in dem Video. Praller, Triller und mordent sind dort nur durch Zeichen angezeigt und werden nicht in Noten ausgeschrieben.

Siehe z.B. Takt 3 (mordent) und 4 (praller).
 
Super. Danke.
Auf den dortigen Ausgaben gibt es kein Urheberrecht mehr?
 
AFAIK (!) handhaben die das bei imslp sehr akribisch. Wenn in einem Land noch Urheberrechte bestehen, steht das auch da. Z.B. so:


upload_2019-1-12_21-6-28.png


Non-PD US heißt: Nicht Public Domain in den USA.
Wenn es in Europa noch Urheberrechte gäbe, stünde da entsprechend:
Non-PD EU

Weder bei Busoni, noch bei Mugellini steht aber etwas.

Viele Grüße,
McCoy
 
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Für Ausgaben/Editionen der Werke von J.S. Bach gilt kein Urheberrecht mehr, denn er ist ja schon deutlich länger als 75 Jahre tot.
Für die Editionen der Verlage gilt hingegen der Leistungsschutz, der erlischt aber schon 25 Jahre nach dem Erscheinen der jeweiligen Edition.
Da sowohl Mugellini als auch Busoni hier nicht als Komponisten, sondern als Herausgeber in Erscheinung treten, gilt für deren Editionen eben auch nicht das Urheber-, sondern das Leistungschutzrecht. Beide Ausgaben müssen also heute frei sein (wobei es bei Mugellini ohnehin keine Rolle spielt, da er ja 1912 gestorben ist).
 
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Leistungsschutz, der erlischt aber schon 25 Jahre nach dem Erscheinen der jeweiligen Edition.
Ah, das wußte ich gar nicht. Ich war mir da auch unsicher, weil es von der Mugellini-Ausgabe ja noch Reprints gab (1951, 1970, 1999) und mir unklar war, ob da auch nochmal Leistungsschutzrechte drauf liegen, etwas, weil ein weiterer Editor die Edition von Mugellini nochmal durchgesehen hat.
 
Wir hatten vor kurzem ein Seminar zum Thema "Urheberschutz" in unserer Musikschule, daher habe ich diese Informationen.
Reine 1:1-Reprints der vorherigen bzw. ursprünglichen Edition erneuern nicht den Leistungsschutz, der bleibt erloschen. Enthält die neue Edition jedoch Änderungen, und seien sie auch noch so klein, erhält diese neue Edition ihrerseits wieder den Leistungsschutz für 25 Jahre. Es gibt ja auch immer mal wieder neue Erkenntnisse in der Musikwissenschaft, und wenn z.B. in der neuen Ausgabe begründet ein Triller mit der oberen Wechselnote beginnt, der in der vorherigen Ausgabe mit der unteren Wechselnote begonnen wurde, dann reichen solche kleinen Änderungen tatsächlich für den neuen Leistungsschutz aus.

Die alten/vorherigen Ausgaben erhalten aber dadurch keinen neuen Leistungsschutz sondern bleiben frei.
Wohl dem, der antiquarische Ausgaben hat, die darf er tatsächlich nach Belieben kopieren!
 
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