Der Papa wird s schon richten, war doch ein Schlager vor ca. 40 jahren oder so ?
Von daher bitte unbedingt beachten, dass das Lied noch dem Urheberrecht und Copyright unterliegt! .. Und selbst eigene Aufschriebe des Lieds sind dann zwar für den persönlichen Gebrauch erlaubt - die Weitergabe unterliegt aber dann trotzdem wieder dem Urheberrecht!
Sicher erlaubt ist in dem Fall aber auf jeden Fall die Weitergabe des Verlags und der Ausgabennummer für Nachbestellungen!
Weitergabe von Kopien ist hingegen sicher nicht erlaubt!
Gruß, maxito