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Stücke live in anderer Besetzung covern - Erlaubnis erforderlich?

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reisbrei
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Hallihallo :hat:

In diesem Unterforum war ich auch noch nie...
Ich habe ein neues Projekt, ein Akustik-Duo, mit dem eigentlich nur eigenes Material gespielt werden sollte. Nun haben wir aber, noch vor dem offiziellen Start, gut dotierte Gig-Anfragen, die wir mitnehmen werden. Dummerweise haben wir bei weitem nicht genug Material, um das bestreiten zu können - wir müssen das Programm also mit Covers auffüllen.

Nun die Frage: darf man das? Wir werden die Stücke nicht verändern, Text, Ablauf etc. bleibt gleich. Aber eben mit Akustik-Gitarre, Gesang und Percussion gespielt, also andere Dynamik und anderer Gesamtklang. GEMA-Gebühren werden ja ohnehin fällig, aber wird eine besondere Erlaubnis benötigt? Eine Aufnahme und Veröffentlichung wird es von den Covers nicht geben.

Was müssen wir beachten?


Vielen Dank schonmal :)
 
Eigenschaft
 
Wir werden die Stücke nicht verändern, Text, Ablauf etc. bleibt gleich.

Dafür braucht es keine Genehmigung - nicht mal zum Veröffentlichen.

Der Musikverlag des Urhebers muss nur dann genehmigen, wenn eine Bearbeitung mit einem eigenständigen schöpferischen Anteil durch Veränderungen der melodisch-harmonischen Form und/oder des Textes vorgenommen wurde.

Das ganze Zeug ist u.a. hier aufgeführt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Coverversion
 
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Ah, super, danke! Das werde ich mir mal in Ruhe zu Gemüte führen :)
 
Wegen der Gema solltest du dich trotzdem informieren, kann sein das dadurch Gebühren anfallen.
 
Naja, GEMA-Gebühren fallen ja sowieso an, aber das ist Sache des Veranstalters.
 
Für nicht-GEMA-Werke muss eine Genehmigung eingeholt werden.
 
Ja danke, das wußte ich schon, trifft aber auf uns nicht zu, das ist alles GEMA-Zeugs. Bis auf meine eigenen Sachen, aber meine Erlaubnis hab ich schon :D
 

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