rusher
Registrierter Benutzer
Hi,
ich hatte letzten August schon einmal einen Thread mit einem Beispiel eröffnet, möchte diesen aber gerne ausweiten:
Wir gehen von einer Person aus, die Musik studiert (dabei BAföG erhält und noch Kindergeld bezieht) und gerne noch etwas dazuverdienen möchte. Dabei hat sie die Möglichkeit, Gitarrenstunden zu geben, Gigs zu spielen und durch Recording und Mixing Geld zu verdienen.
Daraus ergeben sich einige Fragen:
Die fiktive Person versucht unterhalb der 4800€ BAföG Grenze (ab der jeder Überschuss vom BAföG abgezogen wird) zu bleiben, auf JEDEN FALL aber unterhalb der 8004€ Kindergeldgrenze (ab der das gesamte Kindergeld gestrichen wird).
1. Muss eine freiberufliche Tätigkeit - wie das Unterrichten und die Auftritte - als solche auch wirklich angemeldet werden, oder genügt eine Auflistung der Einnahmen in der jährlichen Steuererklärung?
2. Die Auftritte sollen primär von einem Jazzduo bestritten werden. Bei der Gründung des Duos entsteht automatisch eine GbR. Wenn das Duo als GbR auftritt und beide Mitglieder gleichberechtigt sind (also kein Angestelltenverhältnis vorliegt), ist es dann verpflichtet KSK-Gebühren zu zahlen, oder trägt diese Kosten der Veranstalter?
3. Die Aufnahmen im mobilen Studios unserer fiktiven Person findet in den allermeisten fällen in den Bandproberäumen der Kunden statt. Lediglich die Nachbearbeitung und externe Mixingaufträge werden in den Privatgemächern des Musikstudenten erledigt. Die Dienste sollen auch auf einer Homepage publik gemacht werden. Muss in diesem fiktiven Fall ein Gewerbe angemeldet werden oder handelt es sich noch um eine freiberufliche Tätigkeit? Die Einnahmen würden sich vermutlich auf einen 3stelligen bis unteren 4stelligen Betrag jährlich beschränken. Ist der Betrieb des Studios also eher als Hobby anzusehen? Welche folgen ergeben sich daraus?
Es würde mich brennend interessieren, wie unsere Beispielperson vorzugehen hätte. Wenn also jemand etwas weiß, dann wäre ich ihm für eine Aufklärung dankbar!
ich hatte letzten August schon einmal einen Thread mit einem Beispiel eröffnet, möchte diesen aber gerne ausweiten:
Wir gehen von einer Person aus, die Musik studiert (dabei BAföG erhält und noch Kindergeld bezieht) und gerne noch etwas dazuverdienen möchte. Dabei hat sie die Möglichkeit, Gitarrenstunden zu geben, Gigs zu spielen und durch Recording und Mixing Geld zu verdienen.
Daraus ergeben sich einige Fragen:
Die fiktive Person versucht unterhalb der 4800€ BAföG Grenze (ab der jeder Überschuss vom BAföG abgezogen wird) zu bleiben, auf JEDEN FALL aber unterhalb der 8004€ Kindergeldgrenze (ab der das gesamte Kindergeld gestrichen wird).
1. Muss eine freiberufliche Tätigkeit - wie das Unterrichten und die Auftritte - als solche auch wirklich angemeldet werden, oder genügt eine Auflistung der Einnahmen in der jährlichen Steuererklärung?
2. Die Auftritte sollen primär von einem Jazzduo bestritten werden. Bei der Gründung des Duos entsteht automatisch eine GbR. Wenn das Duo als GbR auftritt und beide Mitglieder gleichberechtigt sind (also kein Angestelltenverhältnis vorliegt), ist es dann verpflichtet KSK-Gebühren zu zahlen, oder trägt diese Kosten der Veranstalter?
3. Die Aufnahmen im mobilen Studios unserer fiktiven Person findet in den allermeisten fällen in den Bandproberäumen der Kunden statt. Lediglich die Nachbearbeitung und externe Mixingaufträge werden in den Privatgemächern des Musikstudenten erledigt. Die Dienste sollen auch auf einer Homepage publik gemacht werden. Muss in diesem fiktiven Fall ein Gewerbe angemeldet werden oder handelt es sich noch um eine freiberufliche Tätigkeit? Die Einnahmen würden sich vermutlich auf einen 3stelligen bis unteren 4stelligen Betrag jährlich beschränken. Ist der Betrieb des Studios also eher als Hobby anzusehen? Welche folgen ergeben sich daraus?
Es würde mich brennend interessieren, wie unsere Beispielperson vorzugehen hätte. Wenn also jemand etwas weiß, dann wäre ich ihm für eine Aufklärung dankbar!
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