Ja.
Wenn man Beratung in dem Dschungel braucht geht man z.B. hier hin:
IHK Berlin
Sehr problematisch, aber trotzdem häufig anzutreffen, ist die vermeintlich clevere und kreative "Lernen von den Großen"-Idee, man könne mit einer "Gewerbeanmeldung" einfach schön ein Hobby finanzieren:
-Mehrwertsteuer "zurückholen", etwa für das gebuchte Tonstudio, Equipmentkauf
-Verluste aus dem "Hobby" mit den Einnahmen aus dem "Tagesjob" gegenrechnen und so Einkommensteuer sparen
Grundsätzlich gilt dazu:
Ja, das geht, die Frage ist nur, ob es gut geht...
Wer nicht wirklich ernsthaft plant und auch erwartet, dass er unter'm Strich einen Gewinn mit seinem Gewerbe macht, sollte sehr, sehr aufpassen. Das Finanzamt wird höchstwahrscheinlich zunächst alle Steuerbescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung erstellen. Hat es dann irgendwann Zweifel an der sog. "Gewinnerzielungsabsicht" und stuft die Sache als sog. "Liebhaberei" ein - was bei typischen Hobbytätigkeiten (Musik, Kunst, etc.) sehr schnell gehen kann - kann es rückwirkend die Steuerbescheide kassieren und ALLES zurückverlangen, sprich die ganze vermeintlich gesparte Mehrwert- und Einkommensteuer. Was passieren kann, wenn man dann plötzlich von heute auf morgen beim Finanzamt mit einem fünfstelligen Betrag in der Kreide steht, kann einem Peter Zwegat besser erklären...
Ansonsten:
Die Geschichte mit dem Sparen durch "Zurückholen der Mehrwertsteuer" ist eine Milchmädchen-Rechnung. Wer sich "die Mehrwertsteuer zurückholen" kann, der MUSS auch immer "Mehrwertsteuer" abführen! Ich habe das hier schon mal genau erklärt:
Milchmädchen-Rechnung Umsatzsteuer
All das ist doch letztlich völlig logisch und gerechtfertigt: Wäre es anders, würde es doch jeder machen. Jeder hätte einen Catering-Service, um "mehrwertsteuerfrei" den Kühlschrank und die Mini-Bar füllen zu können...
Einen Tip kann ich noch loswerden: Im Musikbereich hat man es u.U. mit zwei verschiedenen Mehrwertsteuersätzen zu tun.
Beispiele:
Mietet man ein Tonstudio mit Techniker, sind da 19% Mehrwertsteuer drauf.
Habe ich einen künstlerischen Produzenten, der mich produziert und den ich dafür bezahlen muss, dass er mir die ihm durch seine Mitwirkung entstandenen Nutzungsrechte überträgt, sind da 7% Mehrwertsteuer drauf.
Ist also ein großer Unterschied, ob ich einen Tontechniker bezahle, der mitproduziert oder einen Produzenten, der nebenher die Technik bedient. Von aussen und im Ergebnis könnten beide Vorgänge genau gleich aussehen, Band geht in ein Tonstudio, nimmt auf, am Pult sitzt einer, der Knöpfe drückt und schlau daherredet. Entscheidend für den Mehrwertsteuersatz ist die Hauptleistung (sagen wir Produzent), für die Nebenleistung (bedient die Technik) gilt dann der gleiche Steuersatz (7%).
Das wissen übrigens auch viele Studiobetreiber, Produzenten, etc. gar nicht.