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Steuern+Gewinnerzielungsabsicht

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vocalist65
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Hallo,

hat jemand Erfahrung mit den Begriffen Liebhaberei und Gewinnerzielungsabsicht im Zusammenhang mit nebenberuflichen musikalischen Tätigkeiten gemacht? :screwy:

(Bin fest angestellter Profi-Musiker und mache z.Zt. als selbständiger Musiker Verluste!)
 
Eigenschaft
 
Zwischenfrage : Glaubst Du, dass Du Verluste machst oder sind diese z.B. durch ein Buchführungsprogramm oder Steuerberater festgestellt (wg. Abschreibungen/Liquidität usw.) ?


Topo :cool:
 
Das Finanzamt macht das eine Weile mit, dann muss man nachweisen, daß ein Gewinn möglich war. Fallst nicht, kommt der Steuerhammer! In Deinem Fall solltest Du zusehen, daß Du allemöglichen Ausgaben auf die Angestelltenseite schiebst und noch einen kleinen Gewinn machst.

Haufe hat da übrigens was intereressantes: Nach BFH ist das Tonstudio eines Musikers KEIN Arbeitszimmer.
 
Das Finanzamt macht das eine Weile mit, dann muss man nachweisen, daß ein Gewinn möglich war. Fallst nicht, kommt der Steuerhammer! In Deinem Fall solltest Du zusehen, daß Du allemöglichen Ausgaben auf die Angestelltenseite schiebst und noch einen kleinen Gewinn machst.

Wichtig ist hier eine sogenannte Gesamtschau über die gesamten Jahre. Ergibt sich unterm Strich für die ganzen Jahre kein Gewinn, könnte Liebhaberei vorliegen mit der Folge, dass alle Steuerbescheide, soweit bzgl. Liebhaberei vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, rückwirkend geändert werden.
 

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