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Steuern absetzen durch Band?

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Stefan L.
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Hallo,
als Band gilt man als GbR so viel ist klar. Nur welche Vorteile bzw. Nachteile hat das nun?
Wir kümmern uns mit unserer Band ziemlich wenig um so was da wir auch eigentlich keine Einnahmne haben. Aber kann man als Band zum Beispiel Steuern sparen???
Wir überlegen zum Beispiel T-Shirts drucken zu lassen und unsere neue CD kündigt sich auch bald an. Kann ich die Mehrwertsteuer(der Shirts, Cds, Instrumente, Saiten, oder sonst was) von der Steuer absetzen???
Ab wann müssen wir dann (Gewerbe?-)steuern zahlen. Was müssen wir alles beachten?
 
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gestatte mir zu schmunzeln. sorry davon hab ich noch nie was gehört. siehst du deine band echt als einkommensquelle/firma/ich-ag an oder ist eine form von kunst die du fürs publikum machst? ;)
 
Stefan L. schrieb:
Hallo,
als Band gilt man als GbR so viel ist klar. Nur welche Vorteile bzw. Nachteile hat das nun?
Wir kümmern uns mit unserer Band ziemlich wenig um so was da wir auch eigentlich keine Einnahmne haben. Aber kann man als Band zum Beispiel Steuern sparen???
Wir überlegen zum Beispiel T-Shirts drucken zu lassen und unsere neue CD kündigt sich auch bald an. Kann ich die Mehrwertsteuer(der Shirts, Cds, Instrumente, Saiten, oder sonst was) von der Steuer absetzen???
Ab wann müssen wir dann (Gewerbe?-)steuern zahlen. Was müssen wir alles beachten?


Wenn man eigentlich keine Einnahmen hat, muss man vermutlich gar nicht erst Steuern zahlen. Und man keine zahlt, kann man auch keine sparen...

Außerdem ;) setzt man keine Steuern ab, sondern betriebsbedingte Ausgabe/Kosten, die den Gewinn schmälern und damit auch die Steuerlast.
 
Hey es gibt keine dummen Fragen nur dumme Antworten ;)

Als Band gilt man als eine art Firma, sicherlich sehe ich meine Musik nicht als Einkommensquelle an, aber das Finanzamt tut dies sehr wohl. Und wenn ich für meine Firma etwas einkaufe, kann ich mir das bei den Steuern wiederholen. Und wenn ich nebenberuflich Musiker bin kann ich ausgaben die ich für die Musik mache als Berufsfördernde Ausgaben(oder so ähnlich)verbuchen. Die Frage die ich mir nur stelle ist: Ab wann bin ich nebenberuflich Musiker. (In meinem Nebenberuf muss ich ja nicht unbedingt finanziell Erfolgreich sein ;) ) Es kommt eigentlich nur auf die Auslegung drauf an.
 
Bei einem sog. "Vollgewerbe" kann man die sog. "Vorsteuer" von anderen Firmen für Einkäufe & Investitionen auch absetzen.

Dies lohnt vor allem bei größeren Anschaffungen wie PA, Licht etc

Hobby oder Liebhaberei sieht das FA nicht gern, da der Status wieder aberkannt wird, nur um Vorsteuern zu ziehen & sonst keine Gewinnerzielungsabsichten verfolgt.

Umsatzerlöse müssen natürlich auch mit 16 % versteuert werden (teilweise 7 % für Künstler) nebst Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder 1/4 jährlich, Umsatzsteuererklärung sowie Gewerbesteuererklärung & Buchhaltung gemacht werden.

Was Du meinst, sind eher Kosten der Kontenklasse 4, die den Gewinn schmälern, die "Vorsteuer" kannst Du Dir trotzdem nicht ziehen ohne o.g. Vollgewerbeanmeldung mit allen Konsequenzen
 
da fällt mir auch was ein:
ist die Grenze zwischen "Liebhaberei" und "Kleinbetrieb/selbständige Nebentätigkeit" eigentlich irgendwo definiert? Auch wenn Gagen und Erlöse aus CD-Verkauf etc. die Ausgaben nicht oder geradeso decken, evtl. ein minimaler Gewinn übrigbleibt, ab wann sollte die Meldung zum Finanzamt/Gewerbeamt geschehen?
 
die Gewerbe-Anmeldung sollte dann geschehen, wenn man gewerblich vorgeht. Man muss nicht gleich zu Beginn Gewinne machen. Es gab auch mal eine Zeit von 5 Jahren, in denen sich abzeichnet, ob ein Gewerbe weiter Sinn macht. Wies heute ist, weiß ich nicht, aber das Finanzamt läßt einem da schon eine gewisse Anlaufzeit.

Dazu ein kleiner Schwank aus meinem Leben. Ich hatte auch einige Jahre, während ich hauptberuflich Arbeitnehmer war, ein sogenanntes Nebengewerbe. Ich hatte teilweise auch derbe Verluste nachzuweisen, bis eines Tages dieses Thema auf den Tisch kam. Ich weiß aber nicht mehr, nach welcher Zeit.
Daraufhin habe ich dem Finanzamt erklärt, dass aber hin und wieder ein Kunde etwas bei mir kaufen möchte und habe dann gefragt, ob ich das denn ohne Gewerbeschein machen kann, um keinen Ärger zu bekommen.

Daraufhin das Finanzamt: Wenn sie Artikel mit der Absicht kaufen, sie mit Gewinn zu verkaufen, müssen sie ein Gewerbe haben.

Dazu dann meine Antwort: Ja, deshalb habe ich ja ein Gewerbe :-0)

Es ist zwar schon viele Jahre her, aber es dürfte nach wie vor passen :cool:
 
Moin.

@Threadersteller:
Eine Band kannst Du als GbR sehen, das ist vollkommen korrekt. Denn auf Dich fallen schlimmstenfalls Haftungen und Steuerlasten wie auf eine GbR zu....aaaaaber....da ich nicht weiß in welchem Rahmen Ihr Mucke macht, wird dazu kaum etwas zu sagen sein.
Aber aufgrund dessen, dass Du auch nur was von CD und gewissen Merchandise Artikeln geschrieben hast, spielst Du wahrscheinlich nur in einer noch sehr unbekannten Band (nicht abwertend gemeint).

Da greift dann nun der Beitrag von Hans 3. Wenn Du keine Einnahmen erzielst, kannst Du auch keine Ausgaben steuerlich berücksichtigen.

Zieh Dir § 19 Umsatzsteuergesetz rein. Dann wirst Du ein wenig schlauer. Dort enthalten ist auch die Grenze, ab wann Du umsatzsteuerpflichtig bist.
 
Nun ja zur Zeit ist es so, das wir unsere Gage und CD verkäufe nur auf unsere unkosten auslegen. Das heißt wenn wir irgendwo Auftreten wollen wir all unsere Auslagen ersetzt bekommen. Häufig bleibt da auch was über aber das ist nicht so viel als das man das als Verdienst bezeichnen könnte.
 
Hallo Stefan,

ich denke wir verstehen alle was Du meinst. Aber eine Band ist nicht immer rentabel und schon gar nicht am Anfang. Viel läuft über eigene Investitionen die man nicht wiederbekommt. Doch dafür steckt man ja mit Herzblut in der Sache drin.
Manche Sachen kannst du über Sponsoren wieder reinholen oder direkt über den Veranstalter in gewisser Weise.

Um was für eine Band geht es denn..wie lange seit ihr denn schon aktiv....wieviele Gigs...durchschittliche Zuschauerzahl.....etc etc.....

Wie gesagt, Du kannst nur Sachen absetzen, wenn Du genügend Steuern gezahlt hast. Alles andere ist mehr oder weniger Dein Privatvergnügen.
 
Naja Steuern zahlen wir halt nicht. War ja auch nur ein Gedankenspiel von mir, ob es da nicht irgendwelche Rechtlichen spitzfindigkeiten gibt... Ich habe gar nicht die Absicht etwas mit der Musik zu Verdienen aber warum sollte man nicht etwas Sparen können ;)
Ich denke mal das Thema kann damit geschlossen werden.
 
btb schrieb:
da fällt mir auch was ein:
ist die Grenze zwischen "Liebhaberei" und "Kleinbetrieb/selbständige Nebentätigkeit" eigentlich irgendwo definiert? Auch wenn Gagen und Erlöse aus CD-Verkauf etc. die Ausgaben nicht oder geradeso decken, evtl. ein minimaler Gewinn übrigbleibt, ab wann sollte die Meldung zum Finanzamt/Gewerbeamt geschehen?

Dieser Threas ist mal wieder ein Paradebeispiel, dass bei den Steuerrechtsfragen doch sehr viel schwammiges Terrain betreten wird.

Weil das in den letzten Monaten hier schon mehrmals der Fall war und weil auch unser "Rockbuch"-Beitrag einige Jahre auf dem Buckel hat, haben wir mit Prof. Dr. Theo Enders einen Steuerfachanwalt zu einem Workshop nach Aschaffenburg eingeladen. AB liegt ziemlich zentral in D und wer Zeit und Lust hat, kann am 10. NOvember 2005 um 19 h ins JUKUZ kommen. Unkostenbeitrag 35 €. Details unter www.allmusic.de (Rubrik Musikerworksops).

Wir haben diesen Workshop explizit wegen der vielen offenen Fragen in diesem Forum in unsere Herbsttermine mit aufgenommen und ich hoffe, dass danach ein paar Dinge klarer oder klarer eingrenzbar sind, weil Theo Enders auch die Musikerseite selbst seit über 20 Jahren als aktiver Mucker aus dem effeff kennt.

Ansonsten gilt: über den Vorsteuerabzug kann sich eine Band eine ganze Menge Kohle vom Finanzamt zurückholen - gerade dann, wenn man viel in Equipment (PA...) investiert ("Anfangsinvestitionen" - die etwas lächerlich machenden KOmmentare einiger "Kollegen" überlese ich jetzt mal <img>). Problematisch wird es allerdings, wenn nach ca. 3 - 5 Jahren das Finanzamt sagt, ja liebe Band, bei Euch ist die Gewinnerzielung aus dem Blickfeld verschwunden. Dann kann nämlich der fiskalische Status auch wieder rückwirkend geändert werden und die erstattete Vorsteuer muss an das FA zurückgezahlt werden.

Die Antworten auf diese und viele andere Fragen wird Enders sicherlich am 10. November in Aschaffenburg geben können.

LG
 
Vorab will ich sagen, dass ich die Beiträge von Bernd Schweinar immer sehr akzeptiere und auch froh bin, wenn fachlich kompetente Einträge vorgenommen werden. Ob sein Beitrag hier aber gerade zu diesem Thema reingepasst hat, bin ich mir nicht wirklich sicher. Aber vielen Dank für den "Hinweis" bezüglich des Seminares.

Ich werde das dumme Gefühl nicht los, dass manche Board User voraussetzen, dass ausschließlich kompetente User Fragen beantworten. Der Hauptteil der User, worunter auch ich mich zähle, sind entweder erfahrene oder aber eben musikinteressierte User, die vielleicht nicht immer überall DAS WISSEN haben aber schon einige Erfahrungen und Meinungen. Gerade das macht das Musikerboard so interessant, weil verschiedene Meinungen und Erfahrungen aufeinandertreffen. Natürlich lässt sich nicht vermeiden, dass nicht immer alles richtig ist....aber dann gibt es ja Gott sei Dank immer User, die einen berichtigen können.

Um aber mal wieder zurück zum Thread zu kommen...

Ich könnte mir vorstellen, dass BTB mit seinem Satz "....ist die Grenze zwischen "Liebhaberei" und "Kleinbetrieb/selbständige Nebentätigkeit" eigentlich irgendwo definiert?...." meint, dass man um weitere steuerliche "Thesen" zu tätigen erst einmal feststellen und unterscheiden muss, ob es sich um freiberufliche Musiker handelt oder aber um Musiker, die in einem festen Arbeitsverhältnis, also die musikalische dann eine gewerbliche wäre, stecken.
Wer Schwierigkeiten hat dies herauszufinden, kann sich an das für ihn zuständige Finanzamt wenden. Diese sind nämlich verpflichtet, über diese Frage zu beraten und Auskunft zu geben.
Das Finanzamt akzeptiert unter anderem bei künstlerischen Tätigkeiten einen "pauschalen Betriebsausgabenabzug" von 25 % des Umsatzes. Der Abzug ist jedoch auf 2.400,00 EUR/jährlich begrenzt.

Generell wird aber der Besuch des Seminars sicher interessant sein.
 
Doppelkorn2004 schrieb:
...Wer Schwierigkeiten hat dies herauszufinden, kann sich an das für ihn zuständige Finanzamt wenden. Diese sind nämlich verpflichtet, über diese Frage zu beraten und Auskunft zu geben ...

Das kann ich so nicht stehen lassen!! "Zur Auskunft verpflichtet" - das ist schon wieder Ermessenssache! Aber beraten dürfen die Finanzbeamten grundsätzlich nicht!!!!!!!

... aber das kommt auch immer darauf an, wenn man richtig, sinnvoll, höflich und im angemessenen Rahmen anfragt, bekommt man in der Regel auch vernünftige Anworten, die Beamten machen sich nicht das Leben schwer und lenken ihre Kundschaft schon in die Richtung die für beide am wenigsten Arbeit macht...
Aber aus eigener Erfahrung: ich habe über 25 Jahre mit einem Finanzamt wirklich nur allerbeste Erfahrungen, nach einem Umzug in einen anderen Bereich habe ich auch die Kehrseite kennengelernt - die sind nicht unbedingt böswillig, aber ein Chaoshaufen hoch fünf. Mit Auswirkungen der unangenehmen Art, Auseinandersetzungen, Rechtsanwalt - selbst mein langjähriger Steuerberater liest gelegentlich kopfschüttelnd die Schreiben aus dem FA.

Edit: ...obige Probleme habe ich nicht im Musikbereich, sondern mit meiner Firma - für Kultur ist auch das hiesige FA sehr aufgeschlossen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten!!
 
Die Abgrenzung zwischen selbständig und nichtselbständig im künstlerischen Bereich ist haarig.
Gerade das Bundesministerium für Finanzen hat um mehr Klarheit zu schaffen mit den sogenannten "Künstlererlass" eine einheitliche Verwaltungsvorschrift für diesen Bereich geschaffen. Nachzulesen ist dies im Bundessteuerblatt Teil I des Jahres 1990 ab Seite 638 veröffentlicht.

Das ein Finanzamt generell nicht beraten darf ist völlig korrekt. Wozu gibt es ansontsen ja auch Steuerberater. Allerdings muss das Finanzamt dem Verbraucher darüber Auskunft geben, in welche Kategorie er einzustufen ist. Das es mit Sicherheit "Knallköppe" gibt beim Finanzamt ist die eine Sache.
Aber ich hab es eben noch mit einem Finanzbeamten abgeklärt der mir das bestätigt hat.
 
Lite-MB schrieb:
Das kann ich so nicht stehen lassen!! "Zur Auskunft verpflichtet" - das ist schon wieder Ermessenssache! Aber beraten dürfen die Finanzbeamten grundsätzlich nicht!!!!!!!
Nicht nur das, sondern wissen, bzw. können diese Leute ja auch nicht immer alles wissen. Der unterschiedliche Mehrwertsteuersatz, den ein Musiker ausweisen darf, ist einem normalen Finanzbeanten z.B. nicht geläufig.

Gruß,
Alexandra
 
also: nach einem sehr netten Telefonat mit der Dame vom Finanzamt habe ich folgende Auskunft erhalten:

sobald eine Band Einnahmen in irgendeiner Form hat, muß dies durch ein formloses Schreiben unter Nennung der Gesellschft (Bandname, Mitglieder und Wohnsitz) dem Finanzamt mitgeteilt werden. Daraufhin kommt ein Fragebogen und die GBR ist registriert. Jeder darf nun seine Gewinne oder Verluste Einkommenssteuerlich geltend machen, mit dem Risiko, nach einigen Jahren "Miese machen" die Vorteile wegen Liebhaberei zurückzuzahlen. Also: wenn ihr Miese macht und dies steuerlich absetzt, schön sparen!!!
 
btb schrieb:
also: nach einem sehr netten Telefonat mit der Dame vom Finanzamt habe ich folgende Auskunft erhalten:

sobald eine Band Einnahmen in irgendeiner Form hat, muß dies durch ein formloses Schreiben unter Nennung der Gesellschft (Bandname, Mitglieder und Wohnsitz) dem Finanzamt mitgeteilt werden. Daraufhin kommt ein Fragebogen und die GBR ist registriert. Jeder darf nun seine Gewinne oder Verluste Einkommenssteuerlich geltend machen, mit dem Risiko, nach einigen Jahren "Miese machen" die Vorteile wegen Liebhaberei zurückzuzahlen. Also: wenn ihr Miese macht und dies steuerlich absetzt, schön sparen!!!

Mann "muß" das so ja nicht machen. Es gibt viele Wege, die Einkünfte beim Finanzamt anzugeben und eine mögliche Gesllschaftsform anzugeben. Aber das mit der Anmeldung der GBR scheint eine Variante zu sein, die das Finanzamt sehr zu liegen scheint.

Gruß,
Alexandra
 
Alexa schrieb:
Mann "muß" das so ja nicht machen. Es gibt viele Wege, die Einkünfte beim Finanzamt anzugeben und eine mögliche Gesllschaftsform anzugeben. Aber das mit der Anmeldung der GBR scheint eine Variante zu sein, die das Finanzamt sehr zu liegen scheint.

Gruß,
Alexandra

Hi,

welchen anderen Weg gäbe es denn noch? Ich kenne nur den oben genannten, mit der Folge der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung, sprich die Einnahmen werden von der GbR berechnet und auf die Gesellschafter verteilt, von denen dann jeder im Rahmen seiner Einkommensteuer die Gewinne versteuert. Wenn die Band über Jahre nur Verluste verzeichnet, ordnet das FA das ganze als Liebhaberei ein und verneint damit die Gewinnerzielungsabsicht. Dann liegt eine steuerlich nicht relevante Tätigkeit vor, bei der man zwar keine Steuern zahlen muss, aber eben dementprechend auch nichts absetzen kann.
Ein anderer Weg wäre mir nicht bekannt, aber evtl gibts ja noch ne andere Möglichkeit...

Gruß Chris
 
Eine GBR ist man ja immer automatisch, wenn man als Gruppe gemeinsam zusammenkommt und bei einer festen Besetzung kann es auch Sinn machen, dies anzumelden.

Das Problem besteht z.B. bei Gruppen mit ständig wechselnder Bsetzung bzw. Musikern, die ständig bei Bedarf in unterschiedlichen Combos gebucht werden. Dies trifft bei eiem Großteil der Berufsmusiker zu. Hier eine feste GBR anzumelden halte ich für unsinnig.
Also tritt am besten das ständige Mitgleid oder Initiator der momentanen Band als eigener Auftraggeber auf und die anderen als sog. Angestellte. Jeder macht seine Angaben bei Einkünften aus Selbständiger Arbeit und der Initiator gibt zusätzlich als Kosten noch die Gagen der anderen an, über dem die Gesamtrechnung der Gage für die Band läuft.

Gruß,
Alexandra
 

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