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Steuerliche Einrichtung bei dieser GmbH

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JobForACowboy
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Hallo zusammen,

könnt ihr mir behilflich sein bei folgender Fragestellung.

Gegeben ist ein Quartett/Quintett dass betrieben wird durch eine GmbH, welche aus 2 Anteilseignern dieser Gruppe besteht.
2 der restlichen Mitglieder spielen auch in anderen Ensembeln und unterrichten auch privat und ein Mitglied spielt in einer anderen Band und ist auch nicht immer mit dabei in oben genanntem Quartett/Quintett.
Wie muss man die Einnahmen dieser Gruppe versteuern und anpassen, wie muss sich dieses Quintett denn steuerlich einrichten?
Sind die restlichen Mitgleider Angestellte oder als Freiberufler zu sehen?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.....

:great:
 
Eigenschaft
 
Generell hängt vieles vom Gesellschaftsvertrag der GmbH Gesellschafter ab. Da sollte das Thema "Ausschüttungen" geregelt sein. Ebenfalls wer hier Geschäftsführer ist und damit ggf. Angestellter.

Grundsätzlich wird die GmbH als Ganzes gemäß G+V/Bilanz besteuert. Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter müssen separat für den Einzelnen betrachtet werden.

Wie könnte denn der Gesellschaftsvertrag der Band GmbH aussehen?

Topo :cool:
 
Hallo,
danke sehr erstmal für die schnelle Antwort.
Also diese Gegebenheit die ich oben genannt habe, sind aus einer Aufgabe und merh Infos habe ich nicht.
Könntest du das mal anhand eines Fallbeispieles erläutern....ich habe keine AHnung wie der GEsellschaftvertrag aussieht......
Vielen Dank für deine Bemühung!!!
 
Könntest du das mal anhand eines Fallbeispieles erläutern....ich habe keine AHnung wie der GEsellschaftvertrag aussieht......
Vielen Dank für deine Bemühung!!!

Hallo,

wie Topo schon schrub ist die GmbH als eigene Rechtspersönlichkeit zu sehen, die je nach den herrschenden Gegebenheiten der Besteuerung unterliegt, idR kommen hier Körperschafts- und Umsatzsteuer in Betracht.


Ein Fallbeispiel kann ohne nährer Kenntnisse der Umstände kaum dargestellt werden. Wie die neben der GmbH noch existierenden Einzelpersonen zu besteuern sind hängt wiederum von deren Verhältnissen ab. Diese werden aber idR Arbeitnehmer der GmbH sein, unterliegen somit ggf. dem Lohnsteuerabzug, evtl sind auch Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Mit der Umsatzsteuer, die ggf auf die von der GmbH erbrachten Leistungn entfällt, haben diese nix zu tun. Ob für die von den Einzelpersonen als Unternehmer erbrachten Leistungen ggf auch Umsatzsteuer anfällt, kann ohne nähere Erläuterungen nicht beurteilt werden.

Die Gesellschafter der GmbH erzielen daneben ggf noch Einkünfte aus Kapitalvermögen, hierzu müsste man aber den Gesellschaftsvertrag betrachten.
 
Hallo,

vielen Dank.
Kannst du mir viel. auch ein Buch empfehlen in dem ich mich etwas schlauer machen kann auf diesem Gebiet

MfG
 

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