dh_helix
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Hallo,
da ich demnächst neben der Ausbildung noch etwas Gitarrenunterricht geben möchte stellt sich mir dir Frage ab welcher Grenze ein Betrag (in meinem Fall also das Geld für die Unterrichtseinheit) nicht zu meinem Einkommen gezählt wird. (ist etwas seltsam ausgedrückt geb ich zu)
Ich meine gehört zu haben, dass man bis zu einem Betrag X eine Dienstleistung mit einer Art "Geschenk" begleichen kann.
Weiß jemand von euch vieleicht etwas genaueres dazu? (sofern ich mich überhaupt verständlich ausgeedrückt habe)
(Falls es keine Möglichkeit geben sollte hab ich mir schon überlegt mich mit 2 Packungen Kaffee pro Stunde "bezahlen" zu lassen )
mfg Christian
(und nur um es nocheinmal klar zu stellen: ich möchte hier keine Anleitung zur Schwarzarbeit haben, da ich wirklich versuchen möchte die Sache, wenn irgendwie möglich, "legal" durchzuziehen)
da ich demnächst neben der Ausbildung noch etwas Gitarrenunterricht geben möchte stellt sich mir dir Frage ab welcher Grenze ein Betrag (in meinem Fall also das Geld für die Unterrichtseinheit) nicht zu meinem Einkommen gezählt wird. (ist etwas seltsam ausgedrückt geb ich zu)
Ich meine gehört zu haben, dass man bis zu einem Betrag X eine Dienstleistung mit einer Art "Geschenk" begleichen kann.
Weiß jemand von euch vieleicht etwas genaueres dazu? (sofern ich mich überhaupt verständlich ausgeedrückt habe)
(Falls es keine Möglichkeit geben sollte hab ich mir schon überlegt mich mit 2 Packungen Kaffee pro Stunde "bezahlen" zu lassen )
mfg Christian
(und nur um es nocheinmal klar zu stellen: ich möchte hier keine Anleitung zur Schwarzarbeit haben, da ich wirklich versuchen möchte die Sache, wenn irgendwie möglich, "legal" durchzuziehen)
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