Chefkoch, du kannst hier noch 20 mal fragen: Die Antwort bleibt dieselbe.
Wenn du irgendwo in freier Wildbahn vergleichbare Laser auf öffentlichen Veranstaltungen siehst, dann gibt es dafür 2 Möglichkeiten:
1) Die Betreiber kümmern sich einen Dreck um die Sicherheit ihrer Gäste und machen "einfach mal so".
2) Die Anlage wurde vernünftig eingerichtet, abgenommen und freigegeben (in den hier angeführten Beispielen unwahrscheinlich)
Selbst im Fall 2) bedeutet das nicht, dass der eingesetzte Laser als solches ungefährlich ist. Er wurde halt dann entsprechend den räumlichen Gegebenheiten positioniert, mit Sicherheitsmaßnahmen versehen usw., so dass am Ende dort, wo sich Publikum aufhalten kann, keine Gefahr mehr besteht. Der selbe Laser in einem anderen Raum, anders positioniert und betrieben, kann mordsgefährlich sein. Um das jeweils zu beurteilen, braucht es eine Fachkraft (und zwar nicht eine mit einem Wochenend-Persilschein).
Und noch etwas braucht es, was diese ganzen Billigheimer nicht haben: Damit die Fachkraft die MZB(*) im Publikumsbereich ausrechnen kann, muss der Laserhersteller detaillierte Angaben zur Divergenz, Scangeschwindigkeit und ggf. zur Leistungsverteilung auf mehrere Teilstrahlen bereitstellen. In den Manuals der 49,-€-Klasse steht immer nur was von "...aufgeteilt auf
viele Strahlen" o.ä. Das ist keine Angabe, mit der man rechnen kann.
"Ich hätte aber gerne einen Laser" ist kein ausreichender Grund, um sinnlos seine Gäste der Gefahr der Erblindung auszusetzen. Leider wird dieses Bedürfnis durch Kataloge, billige Preise und -zig Clubs, in denen die Dinger genauso gefährlich eingesetzt werden, immer wieder geschürt - ist ja "sooo geil!".
(*) Wenn dir Begriffe wie Divergenz und MZB nichts sagen, solltest du ohnehin die Pfoten von den Dingern lassen.
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Ich war gestern auch in einem Club mit einem Laser (500mW Grün). Da gabs so schöne Muster, wo ein einzelner Strahl gaaaanz langsam im Raum gewandert ist.
Nail, du scheinst mir einigermaßen vernünftig zu sein. Tu mir den Gefallen und ruf beim nächsten Mal direkt Ordungsamt/Pol. dazu und lass die gezielt nach TÜV-Abnahme und LSB fragen. Sonst Stillegung der Anlage und Anzeige wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Wenn die Polizei allein beim Hinweis auf "Laser" nicht kommt / aktiv wird, dann eben schon beim Anruf direkt versuchen, Anzeige wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu erstatten, und auf Gefahr im Verzug dringen. Dann müssen sie eigentlich zumindest der Personalien halber kommen, und bei "Gefahr im Verzug" müssen sie auch vor Ort zumindest mal bis zur Klärung der Sachlage den Ballermann abstöpseln.