Insane
Registrierter Benutzer
Hallo Leute,
nehmen wir mal an, eine Band schmeißt ihren Sänger raus, kurz bevor ihr neues Album - mit eben diesem Sänger - erscheinen sollte. Da der Release schon geplant war, wurde schon ein Teaser zum Album zurechtgeschnitten und es gibt schon einen Livemitschnitt der Songs. Diese Inhalte hat er dann bei Youtube über seinen Kanal veröffentlicht. In dieser Phase ist dann irgendwas passiert, weshalb der Sänger rausgeschmissen wurde. Das Album wird deshalb in dieser Form nicht mehr veröffentlicht. Stattdessen gibt es einen neuen Sänger, mit dem die Songs textlich komplett überarbeitet werden sollen um sie dann zu einem späteren Zeitpunkt offiziell über ein Label zu veröffentlichen. Jetzt gibt es aber das Problem, dass der Ex-Sänger das alte Material nicht aus seinem Youtube Channel löschen möchte.
Wie sähe es in einem solchen Fall aus Sicht des Urheberrechts aus? (angenommen der Sänger hatte KEINEN Einfluss auf die Musik/das Inrtsumental, dafür aber 100% auf den Text)?
Fall das Urheberrecht in diesem Fall nicht greift, gibt es andere Gesetze, die der Band Recht geben würden?
Wie könnte man auf Youtube zugehen, um das Problem zu lösen?
Wie würdet ihr das Problem lösen?
Ist es ratsam das Label "vorzuschicken"?
nehmen wir mal an, eine Band schmeißt ihren Sänger raus, kurz bevor ihr neues Album - mit eben diesem Sänger - erscheinen sollte. Da der Release schon geplant war, wurde schon ein Teaser zum Album zurechtgeschnitten und es gibt schon einen Livemitschnitt der Songs. Diese Inhalte hat er dann bei Youtube über seinen Kanal veröffentlicht. In dieser Phase ist dann irgendwas passiert, weshalb der Sänger rausgeschmissen wurde. Das Album wird deshalb in dieser Form nicht mehr veröffentlicht. Stattdessen gibt es einen neuen Sänger, mit dem die Songs textlich komplett überarbeitet werden sollen um sie dann zu einem späteren Zeitpunkt offiziell über ein Label zu veröffentlichen. Jetzt gibt es aber das Problem, dass der Ex-Sänger das alte Material nicht aus seinem Youtube Channel löschen möchte.
Wie sähe es in einem solchen Fall aus Sicht des Urheberrechts aus? (angenommen der Sänger hatte KEINEN Einfluss auf die Musik/das Inrtsumental, dafür aber 100% auf den Text)?
Fall das Urheberrecht in diesem Fall nicht greift, gibt es andere Gesetze, die der Band Recht geben würden?
Wie könnte man auf Youtube zugehen, um das Problem zu lösen?
Wie würdet ihr das Problem lösen?
Ist es ratsam das Label "vorzuschicken"?
- Eigenschaft