Sound/Sample gesucht: Pink Floyd Another Brick in the Wall Part 2 - Helikopter Sound

  • Ersteller KeysRichards
  • Erstellt am
KeysRichards
KeysRichards
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
27.06.24
Registriert
08.03.12
Beiträge
76
Kekse
228
Ort
Gammertingen
Hallo zusammen,

bin auf der Suche nach dem Helicopter Sound aus Another Brick in The Wall Part Two im Intro. Hat jemand einen Tipp? Ich danke Euch im voraus.

Gruß
KR
 
Eigenschaft
 
Hast Du schon mal bei Youtube geschaut? Sind ein paar brauchbare Sounds dabei :great:
(z.B. der hier oder dieser)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
http://www.freesound.org/search/?q=helicopter

Ansonsten ist ein Helikopter-Effekt auch mit jedem Synthesizer mit Noise, einem Filter und einem LFO leicht selbst zu bauen. Verfeinerungen je nach Ausstattung des Synths möglich.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Moin,

lustig, ich hab mir vor paar Tagen genau das selbe gebastelt :) ich hab mir auch einen YT-Militär-Heli ausgesucht und das kommt ganz gut. Tip, es ist auch der Kinderchor als free sample im Netz erhältlich, weil
das original raussamplen ja kaum möglich ist, ob das rechtlich überhaupt erlaubt ist, ka? wie sieht das aus?
 
Ich setze auch einen gesampleten Heli-Sound ein, da der einfach realistischer klingt, als ein gebastelter Synthi-Sound.
Den Kinderchor habe ich im Übrigen auch ;) Den Part hat anscheinend ein deutscher Lehrer seine Schüler "nachsingen" lassen und das aufgenommen (so die Angaben der damaligen Quelle; k.A., ob das auch tatsächlich der Ralität entspricht... :D)
 
Und dürfen wir die Sachen untereinander teilen oder nicht?
 
ob das rechtlich überhaupt erlaubt ist, ka? wie sieht das aus?

Alle Quellen ohne Angabe auf freie Verwendbarkeit dürfen NICHT frei verwendet werden (mit Gewinnerzielungsabsicht oder kommerziell, sag ich mal, damit es verständlicher als Gesetzestext ist; d.h., dass man für sich zuhause im Wohnzimmer machen kann, was man will - abgesehen von der Rechtssituation kriegt's eh keiner mit).

Nur solche Quellen, die ausdrücklich die freie Nutzung gewähren (manchmal steht da noch "auch für kommerzielle Zwecke", was aber immer Voraussetzung für eine fragwürdige Nutzung ist), dürfen zunächst mal frei genutzt werden.

Problematisch kann an solchen Quellen sein, dass sie eventuell selbst Rechte Dritter verletzen (im Klartext: Jemand hat ein Soundfile gefunden, runtergeladen und dann als sein eigenes wieder hochgeladen und gewährt freie Nutzung). Nutzt man eine solche Datei, dann verletzt man die Rechte des tatsächlichen Urhebers/Schöpfers, wenn der keine freie bedingungslose Nutzung gewährt hat. Man kann sich nicht rausreden, dass man die Datei von einem anderen Verletzer hat.

Wichtig ist, dass eine Quelle die verbindliche Erklärung enthält, dass der Anbieter auch tatsächlich berechtigt ist (entweder, weil er selbst Urheber/Schöpfer ist oder vom tatsächlichen Urheber/Schöpfer ein entsprechendes Recht erlangt hat. Dann kann man diesen Anbieter, wenn er gelogen hat, auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Dazu muss man aber von jeder Quelle jeweils die Anbieter-Daten und die Einzelheiten des Angebots haben und aufbewahren!

Eine freie Nutzung kann an eine Bedigung gebunden sein, wie z.B. Angabe des Anbieters/Urhebers/Schöpfers bei der Verwendung. Da kann im Einzelfall alles Mögliche konkret vorgegeben werden.

Man sieht, das Ganze ist nicht so trivial. Auf der sichersten Seite ist man, wenn man von einem seriösen Anbieter tatsächliche Nutzungsrechte gegen Kaufpreiszahlung erwirbt. Ja, Leistung kostet Geld.

Es steht ja jedem frei, eigene Sounds und Samples zu erstellen, also Leistung selbst zu erbringen, um sich die "Fremdkosten" zu sparen.
 
Um beim beispiel pink floyd zu bleiben, die songs werden ja massenhaft gecovert und oft auch mit original-samples (money-registriskasse zb). wie machen das die ganzen cover-bands oder Tribute-Band? Die werden
kaum bei PF die Rechte nachfragen? Oder ist das eher ne Gema-Sache`?
 
Was soll das denn bitte heißen?!

Mann muss den ganzen Satz lesen:

Nur solche Quellen, die ausdrücklich die freie Nutzung gewähren (manchmal steht da noch "auch für kommerzielle Zwecke", was aber immer Voraussetzung für eine fragwürdige Nutzung ist), dürfen zunächst mal frei genutzt werden.

Das heißt:
Nur solche Quellen, die ausdrücklich die freie Nutzung gewähren, dürfen zunächst mal frei genutzt werden. Manchmal steht da noch "auch für kommerzielle Zwecke", was aber immer Voraussetzung für eine fragwürdige Nutzung ist.

Also, zunächst schreibt jemand, dass die Nutzung seiner Daten frei ist. Dann oder in diesem Zusammenhang schreibt er, dass die Nutzung seiner Daten auch kommerziell frei ist. Dies ist für mich deshalb fragwürdig, weil jemand etwas kostenlos zur Verfügung stellt, damit jemand anderer damit Geld verdient. Das ist ja nicht gerade normal, oder? Man sollte hier ganz genau die Bedingungen betrachten. Bei einer Nutzung im Rahmen einer Internetveröffentlichung ist es womöglich einfach zu realisieren, den Urheber "im Abspann" zu nennen (oder in einer Beschreibung zum Projekt). Aber wie ist es, wenn jemand dann diese Daten im Rahmen einer Live Performance einer Band nutzt, die eine Gage bekommt? Wo soll der Nutzer hinschreiben, von wem die Daten sind? Ein Plakat ans Keyboard mit den Hinweisen auf alle "fremden" Daten und deren Herkunft?

Wenn jemand die freie Nutzung an die Bedingung des Hinweises auf den Urheber bindet, dann geht das ja eben bei einer Live-Nutzung - sagen wir mal - nicht. Also erfüllt man die Bedingung nicht und darf dann auch nicht frei nutzen. Deshalb ist die Angabe auch für kommerzielle Zwecke frei nutzbar" fragwürdig, weil einige Nutzungen die Erfüllung von bestimmten Bedingungen nicht ermöglichen.

- - - Aktualisiert - - -

Um beim beispiel pink floyd zu bleiben, die songs werden ja massenhaft gecovert und oft auch mit original-samples (money-registriskasse zb). wie machen das die ganzen cover-bands oder Tribute-Band? Die werden
kaum bei PF die Rechte nachfragen? Oder ist das eher ne Gema-Sache`?

Nein, das sind einfach Urheberrechtsverletzungen. Wo kein Kläger, da kein Richter. "Sch...", wenn dann mal ein Kläger auftaucht. Eine Hobby-Band bis hin zur dann mehr nutzenden Profi-Cover-Band kann bei fehlendem Einverständnis die dann geforderten und notfalls richterlich zugesprochenen Schadensersatzbeträge nicht leicht tragen.

Das Problem sind auch nicht die Bands, sondern so genannte Abmahn-Anwälte. Auf der Basis so genannter "Geschäftsführung ohne Auftrag" (ein Rechtsbegriff, den Ihr auch recherchieren könnt) kann zu Vermeidung größeren Schadens jeder Anwalt z.B. einen UIrheberrechts- oder Wettbewerbsverstoß abmahnen und schon mal die Anwaltsgebühr kassieren - nicht schön, aber einige Rechtsanwälte leben davon und es ist rechtlich nicht zu beanstanden. Bisher sind dazu Live-Konzerte von Tanzbands noch nicht markant als Mark erkannt worden, aber es wollen halt auch immer mehr Rechtsanwäkte ernährt werden, von denen aber zugegebenermaßen sehr viele auch menschlich und nach Vernunftgründen tragbar und damit verantwortungsvoll agieren und daher auch diesbezüglich nicht infrage gestellt werden können (und eben nur einige wenige Rechtsvorschriften eigentlich zum eigenen Vorteil ausnutzen).
 
Hallo Hubschrauberpiloten,

ich habe schon in den 80ern mit einem Korg Poly 800 den Hubschrauber über den Platz fliegen lassen. :)

Der gesunde Menschenverstand würde sagen, daß ein vorbeifliegender Hubschrauber keine Schöpfungshöhe hat, aber der gesunde Menschenverstand zählt vermutlich nicht bei diesen Dingen.

Ich würde vorschlagen - und das ist der moderative Teil meines Beitrages -daß ihr diese Frage mal in unserem eigens dafür vorgesehenen Forum Musikbusiness und Recht unter Beachtung der dortigen besonderen Regeln stellt. Konkrete rechtliche Beratungen dürfen wir hier im Board nämlich gar nicht geben, jede Aussage über das Recht stellt deshalb eine rein private Meinung dar.

Es könnte übrigens sogar sein, daß eure Fragen dort schon mal gestellt und beantwortet wurden. Da gibt es auch ein paar Leute, die sich hervorragend mit diesen Themen auskennen.

Viele Grüße,
McCoy
(Moderator)

 
Mann muss den ganzen Satz lesen:

Das habe ich. Trotzdem ergibt der Satz in Klammern für mich keinen Sinn. Wenn etwas "immer Voraussetzung" für eine "fragwürdige Nutzung" sei, dann hieße das, nach meinen Deutschkenntnissen, dass ohne "auch für kommerzielle Zwecke" keine fragwürdige Nutzung (was auch immer das sein soll) möglich wäre. Ich glaube nicht, dass du das gemeint hast.

Dies ist für mich deshalb fragwürdig, weil jemand etwas kostenlos zur Verfügung stellt, damit jemand anderer damit Geld verdient. Das ist ja nicht gerade normal, oder?

(So willst du, im Gegensatz, was dein Satz aussagt, offensichtlich verstanden werden.)

Soweit ist die Kommerzialisierung der Gesellschaft also schon fortgeschritten, dass es, wenn jemand für etwas (an dem er die Rechte hat) kein Geld will, nicht normal ist? :igitt: Ich sage dazu nur, in der Open Source Welt ist das ganz normal (siehe MIT/BSD-Lizenz) und in der kreativen Branche wird das seit der Erschaffung der Creative Commons Lizenzen auch immer häufiger (was ich gut finde).

Wenn du allerdings Werke meinst, die aus dubiosen Quellen stammen und nicht klar ist, ob derjenige, der hier großzügig auch die kommerziellen Rechte gewährt, überhaupt der Rechteinhaber ist, dann stimme ich dir zu, dass das höchst fragwürdig ist und will nix gesagt haben ;)
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben