Was soll das denn bitte heißen?!
Mann muss den ganzen Satz lesen:
Nur solche Quellen, die ausdrücklich die freie Nutzung gewähren (manchmal steht da noch "auch für kommerzielle Zwecke", was aber immer Voraussetzung für eine fragwürdige Nutzung ist), dürfen zunächst mal frei genutzt werden.
Das heißt:
Nur solche Quellen, die ausdrücklich die freie Nutzung gewähren, dürfen zunächst mal frei genutzt werden. Manchmal steht da noch "auch für kommerzielle Zwecke", was aber immer Voraussetzung für eine fragwürdige Nutzung ist.
Also, zunächst schreibt jemand, dass die Nutzung seiner Daten frei ist. Dann oder in diesem Zusammenhang schreibt er, dass die Nutzung seiner Daten auch kommerziell frei ist. Dies ist für mich deshalb fragwürdig, weil jemand etwas kostenlos zur Verfügung stellt, damit jemand anderer damit Geld verdient. Das ist ja nicht gerade normal, oder? Man sollte hier ganz genau die Bedingungen betrachten. Bei einer Nutzung im Rahmen einer Internetveröffentlichung ist es womöglich einfach zu realisieren, den Urheber "im Abspann" zu nennen (oder in einer Beschreibung zum Projekt). Aber wie ist es, wenn jemand dann diese Daten im Rahmen einer Live Performance einer Band nutzt, die eine Gage bekommt? Wo soll der Nutzer hinschreiben, von wem die Daten sind? Ein Plakat ans Keyboard mit den Hinweisen auf alle "fremden" Daten und deren Herkunft?
Wenn jemand die freie Nutzung an die Bedingung des Hinweises auf den Urheber bindet, dann geht das ja eben bei einer Live-Nutzung - sagen wir mal - nicht. Also erfüllt man die Bedingung nicht und darf dann auch nicht frei nutzen. Deshalb ist die Angabe auch für kommerzielle Zwecke frei nutzbar" fragwürdig, weil einige Nutzungen die Erfüllung von bestimmten Bedingungen nicht ermöglichen.
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Um beim beispiel pink floyd zu bleiben, die songs werden ja massenhaft gecovert und oft auch mit original-samples (money-registriskasse zb). wie machen das die ganzen cover-bands oder Tribute-Band? Die werden
kaum bei PF die Rechte nachfragen? Oder ist das eher ne Gema-Sache`?
Nein, das sind einfach Urheberrechtsverletzungen. Wo kein Kläger, da kein Richter. "Sch...", wenn dann mal ein Kläger auftaucht. Eine Hobby-Band bis hin zur dann mehr nutzenden Profi-Cover-Band kann bei fehlendem Einverständnis die dann geforderten und notfalls richterlich zugesprochenen Schadensersatzbeträge nicht leicht tragen.
Das Problem sind auch nicht die Bands, sondern so genannte Abmahn-Anwälte. Auf der Basis so genannter "Geschäftsführung ohne Auftrag" (ein Rechtsbegriff, den Ihr auch recherchieren könnt) kann zu Vermeidung größeren Schadens jeder Anwalt z.B. einen UIrheberrechts- oder Wettbewerbsverstoß abmahnen und schon mal die Anwaltsgebühr kassieren - nicht schön, aber einige Rechtsanwälte leben davon und es ist rechtlich nicht zu beanstanden. Bisher sind dazu Live-Konzerte von Tanzbands noch nicht markant als Mark erkannt worden, aber es wollen halt auch immer mehr Rechtsanwäkte ernährt werden, von denen aber zugegebenermaßen sehr viele auch menschlich und nach Vernunftgründen tragbar und damit verantwortungsvoll agieren und daher auch diesbezüglich nicht infrage gestellt werden können (und eben nur einige wenige Rechtsvorschriften eigentlich zum eigenen Vorteil ausnutzen).