Georg86
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Hallo,
ich stelle mir folgende Frage:
Man hat einen Song geschrieben hat, Text und Melodie, und das ganze mithilfe einer DAW arrangiert. Wenn man selbst kein Sänger ist gibt es ja die Möglichkeit, dass man sich eben einen sucht. Um die breite Masse an Sängern zu erreichen kann man den Song ja z.B. auf mehreren Portalen wie z.B. Myownmusic.de oder auch auf youTube veröffentlichen. Und das jeweils in zwei Varianten: Einmal mit Melodie und eingeblendetem Karaoke-Text um den Hörern den Song verständlich zu machen. Und eine zweite, reine Instrumental-Version ohne Melodie, die der interessierte Sänger dann downloaden/rippen kann und mit seinem Gesang versehen.
Die User sollen ihre Version des Songs dann ebenfalls auf z. B. youtube veröffentlichen und verbreiten dürfen und so kann im besten Falle ein munteres Wettsingen entstehen. Wenn der Song aber schon im Vorfeld bei der GEMA angemeldet ist, dann darf ja keiner mehr kostenlos seine Version veröffentlichen, somit kann das Projekt nicht funktionieren. Wenn sich aber rauskristallisiert, dass der Song beliebt ist und ein Label Interesse daran zeigt, dann müsste man die Rechte an Text und Musik aber trotzdemgesichert haben.
Als Beweis, dass einem der Song gehört, kann man ja dann die Datei in der DAW und das Erstveröffentlichungsdatum auf den Plattformen vorweisen. Wäre es in diesem Fall erstmal das beste gar nichts zu machen und abzuwarten obs jemandem gefällt oder nicht? Wenn dann ein Label kommen sollte das ihrem Interpreten das Stück geben will, könnte man den Song ja immer noch bei der GEMA melden. Wäre das so richtig?
Danke, Georg
ich stelle mir folgende Frage:
Man hat einen Song geschrieben hat, Text und Melodie, und das ganze mithilfe einer DAW arrangiert. Wenn man selbst kein Sänger ist gibt es ja die Möglichkeit, dass man sich eben einen sucht. Um die breite Masse an Sängern zu erreichen kann man den Song ja z.B. auf mehreren Portalen wie z.B. Myownmusic.de oder auch auf youTube veröffentlichen. Und das jeweils in zwei Varianten: Einmal mit Melodie und eingeblendetem Karaoke-Text um den Hörern den Song verständlich zu machen. Und eine zweite, reine Instrumental-Version ohne Melodie, die der interessierte Sänger dann downloaden/rippen kann und mit seinem Gesang versehen.
Die User sollen ihre Version des Songs dann ebenfalls auf z. B. youtube veröffentlichen und verbreiten dürfen und so kann im besten Falle ein munteres Wettsingen entstehen. Wenn der Song aber schon im Vorfeld bei der GEMA angemeldet ist, dann darf ja keiner mehr kostenlos seine Version veröffentlichen, somit kann das Projekt nicht funktionieren. Wenn sich aber rauskristallisiert, dass der Song beliebt ist und ein Label Interesse daran zeigt, dann müsste man die Rechte an Text und Musik aber trotzdemgesichert haben.
Als Beweis, dass einem der Song gehört, kann man ja dann die Datei in der DAW und das Erstveröffentlichungsdatum auf den Plattformen vorweisen. Wäre es in diesem Fall erstmal das beste gar nichts zu machen und abzuwarten obs jemandem gefällt oder nicht? Wenn dann ein Label kommen sollte das ihrem Interpreten das Stück geben will, könnte man den Song ja immer noch bei der GEMA melden. Wäre das so richtig?
Danke, Georg
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