Nun, es gibt tatsächlich Titel, die im Musikgeschäft mehrfach vorkommen.
Was mir jetzt spontan einfallen würde, wäre "Lithium", wovon sowohl ein Song von Nirvana als auch von Evanescence so heisst.
Also, wenn der Titel nur aus einem Wort besteht oder ein Begriff darstellt, den man auch im Lexikon findet, ist der bloße Name eines Songs meiner Vermutung nach nicht schutzfähig. Sonst hätte es ja wie im o.g. ja auch einen Rechtsstreit geben können, von dem man in den Medien sicher gelesen hätte.
Ich schätze jeder Musiker, jede Band darf einen Song sehr wahrscheinlich schlicht "Heaven" nennen. Wenn der Song dann aber "Stairway to heaven" heißt, könnte es kompliziert werden.
Wenn Namen von Personen im Titel vorkommen kann es auch schon schwierig werden, da es auch um Interessen der Person selbst oder deren Hinterbliebene geben könnte, die rechtlich geklärt werden müssten. Das gilt selbst auch für fiktive Personen, auf denen ein Urheberrecht steht, egal ob das eine Comic- oder Film-Figur handelt.
Meines Erachtens handelt es sich beim Thread-Ersteller um einen besonderen Einzelfall, der wirklich von einem Juristen abgeklärt werden müsste, der sich speziell mit Immaterialgüterrecht im Bereich Kunst/Musik auskennt. Ich habe zwar in diesem Thema mal eine Lesung an der Uni mitgemacht, das ist aber jedoch nicht das gleiche, als wenn jemand sich tag täglich mit solchen Fragen auseinandersetzt. Das übersteigt auch meine Kenntnisse.