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Songtitel Urheberrecht

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Michael Scratch
Michael Scratch
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Ich habe einen Songtext geschrieben, der ein Stück weit von "Der seltsame Fall des Benjamin Button" inspiriert ist. Die Frage: Darf ich diesen Titel als Songtitel verwenden? Gäbe es nur das Buch von Fitzgerald, wäre es wohl kein Problem, der Autor ist lange genug tot. Aber es gibt ja auch noch Finchers Film. Oder fällt es unter das Zitatrecht, wenn ich den Song "Der seltsame Fall des Benjamin Button" nenne?

Der Name "Benjamin Button" kommt im Songtext selbst nicht vor.
 
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Gute Frage.

Eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass das Urheberrecht einen Titel schützt, eigentlich geht es da doch eher um zu schützende Inhalte und deren Nutzungsrechte.

Allerdings gibt es ja sehr viele juristische Spezialitäten, die die Vorstellungskraft normaler Sterblicher übersteigen und meine ganz sicher.

Vermutlich solltest du besser einen Juristen zu Rate ziehen, der auf Urheberrecht spezialisiert ist. :unsure:
 
Naja, so einfach ist es nicht, denn auch ein Titel kann ja schon eine "Schöpfung", ein "Werk" sein, gerade wohl auch, wenn z.B. besondere Namen drin vorkommen, oder nicht.

Natürlich könnte mir ein Anwalt sicher helfen, und mir ist auch klar, dass ich hier keine Rechtsberatung bekomme. Aber zumindest vielleicht so etwas wie eine grobe Einschätzung.
 
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Aus einem eigenen Rechtsstreit - allerdings im IT-Bereich - weiß ich, dass die https://de.wikipedia.org/wiki/Schöpfungshöhe eine wichtige Rolle beim Schutz spielt.

Aus meiner Sicht erfüllt ein bloßer Titel diese Anforderung nicht. Aber wie gesagt...
 
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Eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass das Urheberrecht einen Titel schützt,
Genau. Dafür gibt es aber als Spezialrecht den "Titelschutz" ;)

Denkt doch einfach daran, ob nicht durch die Benutzung von etwas, das jemand anderem zuzuschreiben ist, der Benutzer einen Vorteil hat, ohne dass er etwas dafür tun musste? Oder, wie Ihr es sehen würdet, wen Ihr etwas kreiert habt und jemand anderer damit einen Vorteil "mitnimmt"?

Die Infos (von mir und anderen) hier zudem an Laien sind eher eine Denkanregung. Bitte die Situation direkt und konkret von einem möglichst geeigneten Rechtsanwalt klären lassen. Streitverfahren sind nie lustig und vor allem nicht billig.
 
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Nachdem der Text zum Teil sehr persönlich ist und ich ihn unter meinem Projekt "Phil Harmonie Projekt" zu verwenden gedenke, könnte ich den Song dann einfach "Der seltsame Fall des P.H." nennen. Ich schätze, spätestens dann bin aus dem Schneider und die Anspielungen auf "Der seltsame Fall des Benjamin Button" bleiben dadurch noch verständlich.
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Eine interessante rechtliche Parallele finde sich übrigens bei dem Iron Maiden Song "To Tame a Land":
 
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Nimm die von Dir vorgeschlagene Abwandlung.

Mir als Hörer erschiene es jedenfalls eher seltsam, wenn der Titel auf eine konkrete Figur oder einen konkreten Fall Bezug nimmt, der dann im Text nicht vorkommt. Ich würde als erstes als Motiv auf "Aufmerksamkeit generieren" tippen und wäre dem song gegenüber eher skeptisch eingestellt ...

Das wäre genau so, wenn ein songtitel "Die seltsame Geschichte des Charles Dexter Ward" hieße (so oder ähnllich ein bekanntes Werk von Lovecraft), dann aber darauf im Text nicht eingegangen würde.

Wenn es Dir das Wert ist, dann schreibe halt unter dem Song eine kleine Info, dass Du von dem Buch zu diesem Text inspiriert wurdest ... das sollte doch als Hinweis reichen.

x-Riff
 
dann aber darauf im Text nicht eingegangen würde.
Naja, mein Text nimmt an einigen Stellen schon Bezug zum Film/Buch.

- Bahnhofsuhr die Rückwärts läuft.
- Zeit, die Rückwärts läuft
- sterben in den Armen eines geliebten Menschen und dabei neu geboren werden
- alt sein und sich wie ein Kind fühlen
- Ein Tagebuch
 
Na ja - dann reicht doch der Hinweis "inspiriert durch" ...

Bei dem genauen Titel würde ich eine deutliche Nähe, wenn nicht eine Nachdichtung des Originals erwarten, was ich bei Deiner Schilderung nicht rauslese. Nachdichtungen gibt es ja durchaus - beispielsweise hat Alan Parsons mal ein ganzes Album herausgebracht, das Gedichte oder Erzählungen von Edgar Allen Poe als Songs enthielt.

Einen leicht abweichenden Titel, etwa "die seltsame Geschichte des B.B.",, eventuell mit der Information "inspiriert durch" läge etwa in der Mitte, meinem Empfinden nach.

Herzliche Grüße

-Riff
 
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Nun, es gibt tatsächlich Titel, die im Musikgeschäft mehrfach vorkommen.

Was mir jetzt spontan einfallen würde, wäre "Lithium", wovon sowohl ein Song von Nirvana als auch von Evanescence so heisst.

Also, wenn der Titel nur aus einem Wort besteht oder ein Begriff darstellt, den man auch im Lexikon findet, ist der bloße Name eines Songs meiner Vermutung nach nicht schutzfähig. Sonst hätte es ja wie im o.g. ja auch einen Rechtsstreit geben können, von dem man in den Medien sicher gelesen hätte.

Ich schätze jeder Musiker, jede Band darf einen Song sehr wahrscheinlich schlicht "Heaven" nennen. Wenn der Song dann aber "Stairway to heaven" heißt, könnte es kompliziert werden.

Wenn Namen von Personen im Titel vorkommen kann es auch schon schwierig werden, da es auch um Interessen der Person selbst oder deren Hinterbliebene geben könnte, die rechtlich geklärt werden müssten. Das gilt selbst auch für fiktive Personen, auf denen ein Urheberrecht steht, egal ob das eine Comic- oder Film-Figur handelt.

Meines Erachtens handelt es sich beim Thread-Ersteller um einen besonderen Einzelfall, der wirklich von einem Juristen abgeklärt werden müsste, der sich speziell mit Immaterialgüterrecht im Bereich Kunst/Musik auskennt. Ich habe zwar in diesem Thema mal eine Lesung an der Uni mitgemacht, das ist aber jedoch nicht das gleiche, als wenn jemand sich tag täglich mit solchen Fragen auseinandersetzt. Das übersteigt auch meine Kenntnisse.
 
Meines Erachtens handelt es sich beim Thread-Ersteller um einen besonderen Einzelfall, der wirklich von einem Juristen abgeklärt werden müsste, der sich speziell mit Immaterialgüterrecht im Bereich Kunst/Musik auskennt. Ich habe zwar in diesem Thema mal eine Lesung an der Uni mitgemacht, das ist aber jedoch nicht das gleiche, als wenn jemand sich tag täglich mit solchen Fragen auseinandersetzt. Das übersteigt auch meine Kenntnisse.
Man kann mit Sicherheit so vorgehen.
Ich bevorzugen für meine Herangehensweise etwas, das auch so etwas wie Aufwand/Nutzen und Mittel einbezieht. Und da würde ich bei folgender Überlegung landen: Eine rechtliche Vor-Abklärung (bei der im Übrigen auch gerne herauskommt, dass man mit einiger Sicherheit von dem Tatbestand XY ausgehen könnte, dass es aber auch immer auf den Kontext, den konkreten Richter etc. ankäme ...) kostet so und so viel Euro. Die habe ich dann erst mal ausgegeben, egal, was kommt bzw. nicht kommt, z.B. keine Klage.

Ich würde mich auf jeden Fall erkundigen, was denn passieren könnte. Am wahrscheinlichsten halte ich eine Unterlassungsklage: also dass ich aufgefordert werde, diesen songtitel nicht mehr zu benutzen. Wenn das der erwartbare Schiedsspruch wäre, könnte ich locker damit leben. Man kann so etwas nicht vergleichen mit Markenschutzklagen, wie sie Konzerne führen oder wie sie gegen hochbezahlte Künstler*innen mitunter geführt werden.

Und wenn ich weiß, dass ich den Titel nur leicht abändern muss, um solchen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, dann würde ich immer diesen Weg beschreiten. Einfach auch aus dem Grund heraus, dass ich meine Energie auf keinen Fall selbstverursacht auf einem solchen Gebiet einsetzen will.

x-Riff
 
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Ich verschiebe den Thread aus dem Lyrics ins Musikbusiness & Recht Forum. Aber Achtung, keine Rechtsberatung!
 
Und wenn ich weiß, dass ich den Titel nur leicht abändern muss, um solchen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, dann würde ich immer diesen Weg beschreiten. Einfach auch aus dem Grund heraus, dass ich meine Energie auf keinen Fall selbstverursacht auf einem solchen Gebiet einsetzen will.
So spricht der Weise! (y)

Also, wenn der Titel nur aus einem Wort besteht oder ein Begriff darstellt, den man auch im Lexikon findet, ist der bloße Name eines Songs meiner Vermutung nach nicht schutzfähig. Sonst hätte es ja wie im o.g. ja auch einen Rechtsstreit geben können, von dem man in den Medien sicher gelesen hätte.

(...)

Wenn Namen von Personen im Titel vorkommen kann es auch schon schwierig werden, da es auch um Interessen der Person selbst oder deren Hinterbliebene geben könnte, die rechtlich geklärt werden müssten. Das gilt selbst auch für fiktive Personen, auf denen ein Urheberrecht steht, egal ob das eine Comic- oder Film-Figur handelt.

So gesehen hat @philemona77 recht, wenn sie mir vorschlägt, den Song einfach "Benjamin" oder "Benjamin B." zu nennen. Davon gibt es 1000 im Telefonbuch.
 
Ja. Es ist halt auch die Frage, ob Du den Song nur in Deinen privaten Räumen abspielst (wo Du diesbezüglich ja tun und lassen kannst, was Du willst - da ja keiner von diesem Song erfährt) oder ob Du diesen Song auch öffentlich auf der Bühne performen möchtest.

Vielleicht ist ja, wie x-Riff schon sagte, eine, im Fall der Fälle eingehende Unterlassungsaufforderung sogar günstiger als eine umfangreiche Rechtsberatung bei einem Experten.
 
Ja. Es ist halt auch die Frage, ob Du den Song nur in Deinen privaten Räumen abspielst (wo Du diesbezüglich ja tun und lassen kannst, was Du willst - da ja keiner von diesem Song erfährt) oder ob Du diesen Song auch öffentlich auf der Bühne performen möchtest.
Auf der Bühne sicher nicht, aber auf youtube, wie bisher alle Songs meines Projekts. Und noch ist es "nur" ein Text und noch kein Song.
 
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Nun, Urheber-/Titelschutz hin oder her. Ich könnte mir vorstellen dass neben irgendwelchen Abmahnkanzlein auch der YouTube Algorithmus was dagegen hat wenn du ein Video unter einem explizit identischen Filmtitel aus Hollywood postest. Völlig egal was der Inhalt des Videos ist.
 
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Unabhängig von der Rechtslage, finde ich es nicht besonders kreativ den gleichen Namen vom Werk zu nehmen, von dem man inspiriert wurde.
 
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Das geht mir auch so. Ich würde den aus Prinzip nicht gleich nennen wie ein Buch/Film oder ein anderes Musikstück.

Du bist doch kreativ genug für einen Titel, der was eigenes ist und trotzdem den Bezug erkennen lässt. ;)
 

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