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Songs dreist geklaut!

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Pearl 78
Pearl 78
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Hallo,
also ein fiktive Geschichte! Angenommen,ein Drummer fängt bei einer neuen Band "B" an,nimmt 2 Songs von seiner alten Band "A" mit,die sich aufgelöst hat, die werden in der neuen Band ins Programm genommen und live gespielt! Der Drummer steigt wieder aus, weil sich die alte Band "A" wieder reformiert hat und nimmt seine 2 Songs wieder mit. Dann nimmt die reformierte Band "A" ein Demo auf,wo die 2 Songs drauf sind. 3 Jahre später erfährt der Drummer zufällig ,das seine ehemalige Band "B" die 2 Songs immer noch live spielen, und wahrscheinlich auf ihr ebenfalls inzwischen erschienendes Demo gepackt haben. DAS ÄRGERT IHN NATÜRLICH GEWALTIG!!!!!!!!!!!!! Also,wie sieht da die Rechtslage aus? Dass sie die Songs live spielen,dagegen kann man wahrscheinlich nichts tun,aber wenn sie auf ihrem Demo veröffentlicht haben,da muss man doch was tun können. Zumal da Demo der Band "A" älter ist!
Danke für eure Anregungen!

Death to false plagiate!:mad:
 
Eigenschaft
 
Wieso ärgert ihn das gewaltig? Mich würde das gewaltig freuen. Dann gibt's nämlich Geld von der GEMA.

Viele Grüße von Zippo!
 
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Das kommt darauf an, wer Komponist und Texter der Songs ist. Und ob derjenige seine Rechte noch selbst wahrnehmen kann oder er in der GEMA ist.

Fall A - keine GEMA-Mitgliedschaft: Die Urheber können selbst entscheiden, wer den Song spielen und veröffentlichen darf. Theoretisch kann also Band B verklagt/abgemahnt werden, die Songs nicht mehr zu spielen und das Demo zu vernichten.

Fall B - GEMA-Mitgliedschaft: Die GEMA ist verpflichtet, jedem die entsprechende Lizenz einzuräumen. Solange Band B (bzw. deren Konzertveranstalter) brav GEMA-Gebühren abdrückt, lässt sich weder Aufführung noch die Verbreitung des Demos verhindern.

Die Frage ist aber auch: Warum sollte der Drummer in unserem fiktiven Fall die Nutzung der Songs verhindern? Hat das was mit Kindergarten zu tun oder ist da was zu holen? Wenn Band B damit Kohle macht, kann ich's verstehen, dass die Urheber nicht um ihren Anteil vom Kuchen gebracht werden. Wenn B damit keine Kohle macht, ist es doch egal. Eigentlich müsste den Urhebern daran gelegen sein, dass die Band B die Songs unbedingt weiterspielt und damit die Chancen erhöht, dass sie bekannt werden und Hits daraus werden. Dan gibt's nämlich wieder was zu holen. ;-)

Besser als mit Gesetzbüchern zu wedeln ist miteinander reden. Hat denn der Drummer in unserem fiktiven Fall seiner Band B nicht gesagt, dass sie die Songs nicht mehr spielen soll?
 
Geld von der GEMA gibts nicht,weil die Songs nicht angemeldet sind. Denn so etwas dreistes ist dem Drummer in 12 Jahren noch nicht untergekommen!

Absprache war klar und deutlich,dass Band A keine Songs von Band B spielt und umgekehrt.Band A hat sich dran gehalten,das hat was mit Anstand zu tun.
Wenn sie die Songs wenigstens ausdrücklich als Cover-Songs bezeichnen würden,wäre das immer noch etwas anderes,aber die ham die dreist als ihre ausgegeben und das würde jeden wütend machen! Ich würde der Band A also den "Fall A" nahelegen!
Danke!
 
Hi,

hier gehts ja um Urheberrechte. Es sollte immer klar geregelt sein, wer welchen song wann geschrieben hat.
(Das kann man auch schriftlich per Vertrag fixieren, wenn 2-3 Leute daran beteiligt sind. Auch hier vielleicht
eintüten und per Einschreiben sich selbst zuschicken.)

Jetzt im Nachhinein ist das wahrscheinlich nicht mehr möglich. Da weiß ich auch keine Lösung.

Bei Kompositionen von einer Person: Noten und Text aufschreiben, eintüten und sich selbst per
Einschreiben zuschicken. Umschlag ungeöffnet in der Schublade bunkern.

Wenn ihr ne ältere Demo-Aufnahme habt, könnt ihr deren Entstehung nachweisen?
Rechnung vom Tonstudio? Damit wäre alles klar.


cheers, fiddle
 
da es offensichtlich nicht um geld geht würde ich mich zurücklehnen und 2 songs schreiben statt mich aufzuregen
 
Ich spinne das "Gedanken"experiment mal weiter: Diese fiktive Band ist wie 99% der Bands, die sich in diesem Forum tummeln, überaus ambitioniert einerseits aber weit entfernt vom großen Geldsegen andererseits. Die Chance, dass aus den "geklauten" Songs große Welthits mit richtig viel GEMA und Co. werden, ist minimal. Also: Pfffft.

MENSCHLICH sicherlich "ärgerlich" - wenn man sich vorher anders klar vereinbart hat. Hat diese fiktive Band nicht, weil 99% aller Bands hier im Forum das auch nicht machen.
Und wahrscheinlich sind sich die "Diebe" gar keiner Schuld bewusst - waren Songs "aus der Band", und der "Rest" macht eben damit weiter. So what?

Man kann nicht erst selbst Bockmist bauen, indem man unklare Verhältnisse zulässt, und dann drüber schimpfen.

Es ist sooooooooo einfach, zu jedem neu geschriebenen Lied kurz den/die Texter und den/die Melodieschreibe aufzuschreiben, in der Band abzustimmen, ein kleines "offizielles" Songsheet zu machen und gut is'. Es ist auch nicht viel schwerer, den Umgang mit Songs, Bandnamen und -Eigentum im Falle der Bandauflösung mal "in guten Zeiten" aufzuschreiben. Dann hat man wenigstens mal eine schriftliche Vereinbarung, mit der "in guten Zeiten" alle happy waren und auf die man sich - vor allem zwischenmenschlich, nicht unbedingt rechtlich - berufen kann.

Ich würde diesen fiktiven Personen raten, das Erlebte unter "Lebenserfahrung" zu verbuchen und sich nicht aufzuregen. Wer rein rechtlich "Schuld" ist, ist quasi nicht nachvollziehbar - es sei denn, es exisiteren unanfechtbare Beweise, Aufnahmen (am besten auf Vinyl), Songsheets, etc.
 
Bei Kompositionen von einer Person: Noten und Text aufschreiben, eintüten und sich selbst per
Einschreiben zuschicken. Umschlag ungeöffnet in der Schublade bunkern.

Vorsicht mit selbst zugeschickten Briefen!
Bei Autoren (Bücher) ist diese Variante wenn es hart auf hart kommt oft für den Popo.
Warum? Der Rückschein sagt nichts über den den Inhalt aus und Briefumschläge bekommt man auch anderweitig auf und wieder zu.

An dieser Stelle sollte man unbedingt mal 100€ in den RA stecken und sich eine Stunde lang aufklären lassen was geht, was nicht geht und was der Spaß jeweils kostet. Danach kann man sich ja immer noch von Fall zu Fall entscheiden wie man vorgeht.
 
um das zusammenzufassen: aus rechtlicher sicht könnte der drummer band B verklagen,, die nutzung verbieten und vielleicht ein paar euro schadenersatz rausschlagen, vorausgesetzt es gelingt ihm die urheberschaft nachzuweisen (irgendwo wird man ja wohl mal was schriftlich oder akustisch festigehalten haben).
solange sich das im hobby-bereich abspielt, ohne dass da geld hintersteckt, wird es wohl aber für alle ein draufzahl-geschäft, an dem nur die anwälte verdienen.
 
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An dieser Stelle sollte man unbedingt mal 100€ in den RA stecken und sich eine Stunde lang aufklären lassen was geht, was nicht geht und was der Spaß jeweils kostet. Danach kann man sich ja immer noch von Fall zu Fall entscheiden wie man vorgeht.

Dann mach halt noch ein Siegel drauf. Schließlich ist das dazu gedacht, um eine unautorisierte Öffnung zu belegen.
100 Euro bei nem Anwalt ist ja ganz nett, aber wir reden hier von dem Fall: daß, wenn mal..


cheers, fiddle
 
Dann mach halt noch ein Siegel drauf. Schließlich ist das dazu gedacht, um eine unautorisierte Öffnung zu belegen.
100 Euro bei nem Anwalt ist ja ganz nett, aber wir reden hier von dem Fall: daß, wenn mal..


cheers, fiddle
Und wenn ich dann behaupte, dass du dir einen leeren offenen Briefumschlag zugeschickt hast, den du, nachdem sie zum Welthit wurde, mit meiner Komposition und einem Siegel bestückt hast?

Wie schon sehr, sehr, sehr oft in diesem Forum betont, haben solche Selbstbastelmethoden vor Gericht keinen Wert. Genau für solche Sachen wurde der Beruf des Notars erfunden, das kostet zwar ein paar Euronen, wenn man es aber ernst meint und sich seines Jahrhunderthits sicher ist, wäre das am falschen Ende gespart.

Zum eigentlichen Thema wurde ja schon alles gesagt. Das ganze ist zwar bitter und blöd gelaufen, aber mir wäre das bisschen verlorener Stolz den Aufwand nicht wert. Die Energie würde ich lieber in zwei neue Songs stecken. Das nächste Mal weiß es der fiktive Songschreiber einfach besser.
 
Dann mach halt noch ein Siegel drauf. Schließlich ist das dazu gedacht, um eine unautorisierte Öffnung zu belegen.
100 Euro bei nem Anwalt ist ja ganz nett, aber wir reden hier von dem Fall: daß, wenn mal..


cheers, fiddle


Öh, das ganze nochmal zurück auf Start.

Es geht mir darum sich -ggf. auch als komplette Band, dann wird für jeden einzelnen günstiger- von dem, wenn möglich passend spezialisierten, RA erklären zu lassen mit welchen Methoden man im Falle eines Falles seine Urheberrechte gerichtsfest nachweisen kann. Diese Rechtsberatung gibt es nicht umsonst, man wird wohl eine Stunde bezahlen müssen.

Dazu ruft man dort an und fragt nach was exakt so eine Beratung kostet. Da das Thema recht begrenzt ist sollte es nicht zu großen Kosten kommen.
Da man dieses Gespräch eigentlich nur einmal in der Karriere braucht ist es gut angelegtes Geld. Aus Unwissenheit eine Klage zu versieben, und darum geht es hier ja letztlich, ist garantiert teuer.


Ob man der Rechtsauskunft dann folgt oder nicht bleibt einem selbst überlassen. :cool:

---------- Post hinzugefügt um 21:42:14 ---------- Letzter Beitrag war um 21:24:39 ----------

um das zusammenzufassen: aus rechtlicher sicht könnte der drummer band B verklagen,, die nutzung verbieten und vielleicht ein paar euro schadenersatz rausschlagen, vorausgesetzt es gelingt ihm die urheberschaft nachzuweisen (irgendwo wird man ja wohl mal was schriftlich oder akustisch festigehalten haben).
solange sich das im hobby-bereich abspielt, ohne dass da geld hintersteckt, wird es wohl aber für alle ein draufzahl-geschäft, an dem nur die anwälte verdienen.

Eine -hier wohl völlig hypothetische- Möglichkeit gibt es noch.
Band B hat ein Stück Papier auf dem die Musiker (Auch Drummer A) erklären das sie
A) die Nutzungsrechte für Songs welche sie in die Band einbringen besitzen (inkl. dem Recht diese zu übertragen!) und
B) das die Band das (einfache? exklusive?) Nutzungsrecht auch nach einem Austritt behält.

In dem Fall hätte A trotz nachgewiesener Urheberschaft die Torte im Gesicht da die Nutzungsrechte abgegeben wurden.


Also passt als Musiker auf was ihr bei der Band unterschreibt.
Oder aus der anderen Perspektive: Lasst euch als Band von euren Musikern unterschreiben das ihr die Nutzungsrechte behaltet.


Auch wieder so ein Ding bei dem sich ein Gespräch mit dem Anwalt sicher lohnt.
 
Nutzungsrechte wurden nicht abgegeben, weder schriftlich noch mündlich! Geld wurde mit den geklauten Songs auch noch nicht verdient,das kann aber noch kommen,da Band B sehr aufstrebend ist ! Die beiden Songs sind da sehr hilfreich ! :redface: Wenn sie die Songs noch nicht aufs Demo gepackt haben, und nur live spielen kann man da wahrscheinlich nich grossartig was machen,ausser sie bitten,die Songs doch bitte nicht mehr zu spielen,weil man sonst im Gegenzug 2 von ihren Songs aneignet. Da simmer dann mitten im Kindergarten,aber die Fronten sind doch sehr verhärtet. Wenn die die Songs allerdings schon auf ihrem Demo verwurstet haben, nimmt das natürlich ne ganz andere Dimension an,da is ja dann nach obenhin keine Grenze mehr. Deswegen wäre wohl das Gespräch mit dem Anwalt dann ratsam! Ich danke für eure rege Teilnahme!
 
Nutzungsrechte wurden nicht abgegeben, weder schriftlich noch mündlich! Geld wurde mit den geklauten Songs auch noch nicht verdient,das kann aber noch kommen,da Band B sehr aufstrebend ist ! Die beiden Songs sind da sehr hilfreich ! :redface: Wenn sie die Songs noch nicht aufs Demo gepackt haben, und nur live spielen kann man da wahrscheinlich nich grossartig was machen,ausser sie bitten,die Songs doch bitte nicht mehr zu spielen,weil man sonst im Gegenzug 2 von ihren Songs aneignet. Da simmer dann mitten im Kindergarten,aber die Fronten sind doch sehr verhärtet. Wenn die die Songs allerdings schon auf ihrem Demo verwurstet haben, nimmt das natürlich ne ganz andere Dimension an,da is ja dann nach obenhin keine Grenze mehr. Deswegen wäre wohl das Gespräch mit dem Anwalt dann ratsam! Ich danke für eure rege Teilnahme!
also in diesem fall, wenn die band dank der songs wirklich die karriere voranbringt und damit geld verdient, würde ich an stelle des drummers abwarten. je mehr erfolg die band mit den geklauten songs hat, desto teurer wird es am ende. und wenn es nichts wird mit der karriere, vergisst man die ganze sache eben wieder.
 
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Klingt wie Spinal Tap: "Welche Songs können wir denn jetzt nach Nigels Ausstieg noch spielen? Was, nur zwei? Und wir haben morgen einen Gig? Was machen wir denn da? Ich weiß es: Free Jazz- Improvisationen!" ;)

Aus meiner Perspektive räumt jemand, der zwei eigene Songs in eine Band einbringt, der Band damit ein Nutzungsrecht dafür ein - auch wenn er später wieder aussteigt, und auch wenn er die Songs schon mal mit einer anderen, inzwischen aufgelösten Band gespielt hat. Dass sich die erste Band wieder reformiert und dass er nix Besseres zu tun hat als seine neuen Kameraden einfach sitzen zu lassen, ändert da in meinen Augen auch nix dran. Ich würde, um nicht Kindergarten zu spielen, ein angemessenes Nutzungsentgelt für die Songs auf dem Demo und live vereinbaren. Dabei kann man sich ja an GEMA- Sätzen orientieren. Auf dem Demo sollte außerdem die Autorenschaft genannt werden. Gut ist.

Alex
 
Klingt wie Spinal Tap: "Welche Songs können wir denn jetzt nach Nigels Ausstieg noch spielen? Was, nur zwei? Und wir haben morgen einen Gig? Was machen wir denn da? Ich weiß es: Free Jazz- Improvisationen!" ;)
Der Film ist weltklasse :D

Aus meiner Perspektive räumt jemand, der zwei eigene Songs in eine Band einbringt, der Band damit ein Nutzungsrecht dafür ein - auch wenn er später wieder aussteigt, und auch wenn er die Songs schon mal mit einer anderen, inzwischen aufgelösten Band gespielt hat. Dass sich die erste Band wieder reformiert und dass er nix Besseres zu tun hat als seine neuen Kameraden einfach sitzen zu lassen, ändert da in meinen Augen auch nix dran.
Alex

Ich bin der Meinung, dass (auf zwischenmenschlicher Ebene) ein Song der kompletten Band gehören sollte.
Man sagt ja auch "Song xy von Band yz", und nicht "Song xy von Mitglied 1 mit Begleitung seiner Band".
Jeder trägt beim Spielen was zum Lied bei, ansonsten könnte der Komponist es ja einfach allein spielen oder Playback zu ner eigenen Aufnahme agieren :rolleyes:

Ich finde, die betreffende Person hat sich die Situation zum Teil selbst eingebrockt, indem sie Lieder der alten Band mit in eine Neue genommen hat.
Sowas sollte die alte Band auf jeden Fall zusammen beschließen und sich dabei auch klarmachen, dass die Songs durchaus auch nach einem Ausstieg des Komponisten aus der anderen Truppe gespielt werden könnten ;)

Das mit der Absprache ist natürlich sehr unfein und spricht nicht für die Band, aber wie schon vorher geschrieben: sowas passiert, wieder was gelernt.
Jetzt noch einen Rechtsstreit zu beginnen, wird sich wohl nicht lohnen :redface:
 
Vorsicht mit selbst zugeschickten Briefen!
Bei Autoren (Bücher) ist diese Variante wenn es hart auf hart kommt oft für den Popo.
Warum? Der Rückschein sagt nichts über den den Inhalt aus und Briefumschläge bekommt man auch anderweitig auf und wieder zu.
Hierzu von mir noch eine Anmerkung bzw. eine Frage eines in diesem Bereich doch sehr Unwissenden (der die Meinung vertritt, dass sich solche Probleme mit Diplomatie und v.a. durch ein gesundes und natürlich freundschaftliches Bandklima (für mich die wichtigste Vorraussetzung für das gemeinsame Musizieren) vermeiden lassen): Wie sieht es denn mit elektronischen Briefen, also mit E-Mails aus? Ist in diesem Fall nicht klipp und klar nachzuweisen, welchen Inhalt diese Briefe haben? Dies erforderte natürlich die evtl. zeitaufwendige (aber in meinen Augen sehr lohnenswerte) Digitalisierung der Aufzeichnungen.
Gruß,
Oli
 
Wie sieht es denn mit elektronischen Briefen, also mit E-Mails aus? Ist in diesem Fall nicht klipp und klar nachzuweisen, welchen Inhalt diese Briefe haben?

Kurzfassung: Das ist genau so für den Popo, nur das Briefpapier im Fall des Falles viel geeigneter als nen USB Stick ist. :rofl:

Viel länglicher: Das Problem hier ist das alles was elektronisch ist ist verdammt leicht zu (ver)fälschen ist.
Verfälschen erwähne ich weil es bedeutend einfacher ist einen Inhalt zu ändern und ggf. Header anzupassen als alles inkl. der Metadaten die der unbedarfte User nicht zu Gesicht bekommt "frei" zu erfinden. Um das zu Umgehen bräuchte man eine passige Digitale Signatur. - Was dir aber auch nicht so viel bringt wenn du selbst signiert hast, denn dann könntest du ja auch den verfälschten Inhalt signieren und den Inhalt der Mail austauschen. ...Und so weiter und so fort. Sicherlich kann man sich, mit Hilfe eines passenden externen Dienstleisters, auch für Email eine passende Lösung ausdenken, aber dieser will sicherlich auch Geld sehen. Natürlich möchte man auch hier gerne wieder vorher wissen ob die gewählte Form einem im Zweifelsfall hilft...

Ich kann es euch nicht sagen was geht, habe so eine Beratung nicht mitgemacht.

Was für Dinge wie Wohnungskündigungen oder Mahnungen immer wieder als bedeutend bessere Alternative zum Einschreiben empfohlen wird ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher. Der Vorteil ist zweierlei, der Gerichtsvollzieher macht eine Kopie des Inhaltes und stellt diese Kopie(!) zu. Das Original schickt er mit einer Zustellungsurkunde zurück. "Ja ich habe einen Brief bekommen, dieser enthielt dieses leere Blatt Papier." fällt also flach. Für alles mit Fristen ist besonders interessant das ein solcher Brief mit dem Einwurf in den Postkasten bzw. dem Zustellversuch als zugestellt gilt und alle Fristen ab diesem Zeitpunkt laufen. "Nicht da gewesen"/"Annahme verweigert" ist also nicht mehr, man kann die Annahme nicht verweigern.
Der Spass kostet ca. das doppelte bis dreifache vom Einschreiben mit Rückschein, wenn es um viel Geld wie z.B. eine oder mehrere Monatsmiete(n) geht sicher eine gute Investition.

Für Bücherschreiber ist das übrigens keine Option, schlichtweg weil der gute Mann seine Kopierkosten nach Blattzahl in Rechnung stellt.
Selbst wenn man das Problem mit der Papiermenge nicht hat ist immer noch es eine Frage der Gerichtsverwendbarkeit zu klären. - Ich kann es euch nicht sagen, ich weiß es selber nicht.


Insgesamt bleibt zu sagen das man sich über das Thema Nutzungsrechte sowohl als Band als auch als einzelner Musiker möglichst früh Gedanken machen sollte. Dann bleiben Überraschungen wie in dem OP hoffentlich aus.
 
Was jetzt noch gar nicht geschrieben wurde:
Wer hat denn die Songs konkret geschrieben? Band A, der Drummer - oder ist er wenigstens Mitautor?
Gibt es dazu alte Demoaufnahmen von Band A? Wo vielleicht Komponist und Texter angegeben wurden?
Hat denn Band B irgendwo schon angegeben, wer die Songs geschrieben hat?
Wäre vielleicht hilfreich zu wissen... auch wenn es rechtlich nicht viel ändern würde.
 

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