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Singen mit Gewerbeanmeldung?

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merrie85
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Hallo Leute,

ich bin neu hier im Forum und starte jetzt mal einen zweiten Versuch für mein Posting (hoffe, die Formulierungen sind dieses Mal in Ordnung :rolleyes: ).

Nachdem ich durch die Flut an (Halb-)Informationen im Internet nun völlig verunsichert wurde, schildere ich das Anliegen mal wie folgt:

Angenommen, ein kleines Vokalensemble mit Pianist spielt auf ca. 5-10 Hochzeiten pro Jahr. Das Ganze würde natürlich nicht ganz umsonst passieren, jedoch wäre die "Gage" gerade mal eben kostendeckend (Sprit, Noten, usw.), sozusagen eine kleine "Taschengeldaufbesserung". Meiner Meinung nach könnte man das Ganze doch eher unter "Liebhaberei" verstehen, oder?

Gesetzt den Fall, es bestünde nun die Möglichkeit, mehr Aufträge zu bekommen und ein bisschen professioneller zu werden (eventuell inkl. CD-Aufnahme für Verkauf) und eben, wie gesagt, bei größeren Hochzeiten oder sonstigen Anlässen zu spielen/singen: Würde das Ganze dann noch unter "Liebhaberei" fallen oder könnte eine Gewerbeanmeldung fällig werden?

Wie läuft das eigentlich bei Musikgruppen - ist man da eben einfach eine Gruppe Musikinteressierter oder ein Verein, eine GbR oder sonst irgendwas? Ihr seht, es besteht Erklärungsbedarf...:gruebel:

Ich danke euch schon einmal ganz herzlich für eure Antworten!!!
 
Eigenschaft
 
jede musikgruppe ist automatisch eine GbR. ich würde so vorgehen:

- einen netten kleinen GbR-Vertrag aufsetzen
- die GbR beim Gewerbeamt und Finanzamt melden
- am Ende vom Jahr eine Gewinn-Überschuss-Rechnung machen (kleinunternehmen, sprich mit steuern hat man nix zu tun)
- glücklich werden
 
Kurz und knackig - danke, ambee :D
 

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