Arrigo
Registrierter Benutzer
Hallo Urheberrechtskundige,
es war, wie ich mich erinnere, erklärtes Ziel der Urheberrechtsänderung, gegen Nachrichtenseiten meist großer Internetfirmen vorzugehen, die keinerlei eigene Beiträge hervorgebracht haben, sondern ausschließlich aus Links zu Konkurrenten und (dem gesetzlich erlaubten Rahmen angemessen) kurzen Textzitaten der Artikel auf der Konkurrenzseite bestehen. Den verlinkten Nachrichtenanbietern sollte ein Entschädigungsanspruch zugestanden werden.
Es ist juristisch sicher schwierig, Internetseiten, die ausschließlich aus Links und Zitaten bestehen, von Internetseiten, die mehrheitlich daraus bestehen, zu trennen, und genauso die, die mehrheitlich daraus bestehen, von denen, die zum kleineren Teil daraus bestehen, zu trennen, weil das auch eine Frage der Gewichtung von Inhalt und Aufmachung, also Webdesign, ist.
Ich bin kein Jurist, aber eine saubere Trennung von erlaubt und verboten unter Wahrung des Urheberrechts ist meiner Meinung nach nur möglich, indem man jeden direkten Link erlaubnispflichtig macht.
Die Erlaubnis zum Verlinken kann sich in vielen Fällen aus dem Impressum oder Hinweisen auf der verlinkten Seite ergeben, aber allgemein ist das nicht gegeben.
Ob sich da in dem neuen Gesetzestext etwas dazu findet, weiß ich nicht, da ich ihn nicht gelesen habe, aber auch nichts von einer Planänderung des Gesetzgebers.
Hat sich für fröhliche Schreiberlinge, die in ihren Beiträgen gerne Texte, Videos oder Noten verlinken, irgendetwas verändert, oder sollte sich deswegen etwas etwas ändern, damit auf das musiker-board keine Kosten zukommen?
Weiß das jemand?
es war, wie ich mich erinnere, erklärtes Ziel der Urheberrechtsänderung, gegen Nachrichtenseiten meist großer Internetfirmen vorzugehen, die keinerlei eigene Beiträge hervorgebracht haben, sondern ausschließlich aus Links zu Konkurrenten und (dem gesetzlich erlaubten Rahmen angemessen) kurzen Textzitaten der Artikel auf der Konkurrenzseite bestehen. Den verlinkten Nachrichtenanbietern sollte ein Entschädigungsanspruch zugestanden werden.
Es ist juristisch sicher schwierig, Internetseiten, die ausschließlich aus Links und Zitaten bestehen, von Internetseiten, die mehrheitlich daraus bestehen, zu trennen, und genauso die, die mehrheitlich daraus bestehen, von denen, die zum kleineren Teil daraus bestehen, zu trennen, weil das auch eine Frage der Gewichtung von Inhalt und Aufmachung, also Webdesign, ist.
Ich bin kein Jurist, aber eine saubere Trennung von erlaubt und verboten unter Wahrung des Urheberrechts ist meiner Meinung nach nur möglich, indem man jeden direkten Link erlaubnispflichtig macht.
Die Erlaubnis zum Verlinken kann sich in vielen Fällen aus dem Impressum oder Hinweisen auf der verlinkten Seite ergeben, aber allgemein ist das nicht gegeben.
Ob sich da in dem neuen Gesetzestext etwas dazu findet, weiß ich nicht, da ich ihn nicht gelesen habe, aber auch nichts von einer Planänderung des Gesetzgebers.
Hat sich für fröhliche Schreiberlinge, die in ihren Beiträgen gerne Texte, Videos oder Noten verlinken, irgendetwas verändert, oder sollte sich deswegen etwas etwas ändern, damit auf das musiker-board keine Kosten zukommen?
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