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Basshannes95
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Wenn man als Band eigenständig Veranstaltungen organisiert, ist man ja vom Ordnungsamt verpflichtet, Security zu organisieren.
Wie ist das bei Schulveranstaltungen, angenommen, eine Band möchte ein Konzert für Schüler mehrerer Schulen veranstalten. Das ganze soll in einer Räumlichkeit stattfinden, welche NICHT der Schule gehört, die Veranstaltung ist aber nicht öffentlich, das heißt, man muss sich als Schüler einer der besagten Schulen ausweisen. Ist der Veranstalter, also die Band hier zur Beschäftigung einer professionellen Security gesetzlich verpflichtet?
Bässte Grüße und danke schonmal vorweg,
Hannes
Wie ist das bei Schulveranstaltungen, angenommen, eine Band möchte ein Konzert für Schüler mehrerer Schulen veranstalten. Das ganze soll in einer Räumlichkeit stattfinden, welche NICHT der Schule gehört, die Veranstaltung ist aber nicht öffentlich, das heißt, man muss sich als Schüler einer der besagten Schulen ausweisen. Ist der Veranstalter, also die Band hier zur Beschäftigung einer professionellen Security gesetzlich verpflichtet?
Bässte Grüße und danke schonmal vorweg,
Hannes
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