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derbobby
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Hallo zusammen,
wieder das leidige Thema zu FA, Selbsvertrieb. Schon viel hier und auf anderen Sachen nachgelesen, aber irgendwie schwer rauszufinden was der der aktuelle Status Quo ist für den Sachverhalt für den ich eine Lösung suche.
Ich gebe mir Mühe so sachlich wie möglich zu bleiben und zu abstrahieren:
Es geht um eine Person (im Folgenden als "Ich" bezeichnet, um das Ganze etwas näher an einem Fallbesipiel zu bringen), die neben dem Hauptberuf, nebenberuflich als freiberuflicher Musiker/Produzent/Vertreiber arbeiten möchte, sich aber nicht sicher ist, was dabei zu beachten ist.
Kurz: Ich möchte neben meinem Hauptjob nebenher Gitarrenmukke machen und sie weitgehenst selber schreiben, produzieren und vertreiben.
Das Ganze mit minimalstem bürokratischen Aufwand. Nur bin ich mir nicht sicher, was ich dazu alles beachten muss - vorallem gegenüber dem FA.
Im Detail:
Ich habe eine Vollzeit-Festanstellung.
Ab diesem Jahr möchte ich mich als freiberuflicher Musiker beim FA melden und auf Rechnungen (z.B.: Konzert-Gage) auf die Kleinunternehmer Regelung verweisen, da ich nie im Leben mehr als 17,500 € einnehmen werde - geschweige den Reingewinn machen werde.
Diese freiberufliche Tätigkeit als Musiker beinhaltet in meinen Augen:
- das Produzieren von Musik (Komposition & Aufnahmen)
- Vertrieb der produzierten Musik
- Liveauftritte
Hierbei fallen natürlich Ausgaben an für:
- Musikinstrumente und Aufnahmeequipment (Hardware & Software) für die Produktion
- Dienstleistungen für die Produktion (Tontechniker für's Mixen/Mastern/etc.)
- CD-Pressungen
- Merch (Flyer/T-Shirts/Aufkleber)
- Homepagekosten
- Onlinevertriebsplattformen (z.B. Bandcam & tunecore o.ä.)
Es werden Einnahmen erwartet über
- Verkauf von eigenen Merch
- Verkauf der als freiberuflichen Tätigkeit produzierten Musik (digital via z.b. tunecore & physisch via z.b. verkauf bei konzerten)
- Konzertgagen
Um den bürokratischen Aufwand gering halten zu können, möchte ich hierbei eben die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Das bedeuted: Ich kann sogesehen nichts von der Steuer direkt "absetzen" - richtig? - Aber dafür reicht mir bei der Steuererklärung lediglich eine EÜR für Einahmen aus selbsständiger Arbeit(= Freiberuf als Musiker).
Bei dieser EÜR kann ich sämtliche oben genannte Einnahmen/Ausgaben auflisten, oder?
Dadurch, dass ich allerdings eine Vollzeit-Festanstellung habe, hätte ich trotzdem was davon, dass ich über den Freiberuf als Musiker Ausgaben habe. 2016 wird auf jeden Fall ein dickes Minusgeschäft.
Versteh ich das soweit richtig?
Stimmen meine Annahmen bisher oder muss ich für mein Vorhaben trotzdem noch zusätzlich ein Gewerbe oder Ähnliches anmelden?
Schliesslich sind sämtliche Verkäufe ja nur im Sinne des Musikerdaseins und jegliche diesbezügliche (gewerbliche) Handlung dürfte doch auch darunter fallen?
Danke schon mal für's Durchlesen und einen extra Dank für die Teilnahme ander der Lösungsfindung
Bestes!
Bob
wieder das leidige Thema zu FA, Selbsvertrieb. Schon viel hier und auf anderen Sachen nachgelesen, aber irgendwie schwer rauszufinden was der der aktuelle Status Quo ist für den Sachverhalt für den ich eine Lösung suche.
Ich gebe mir Mühe so sachlich wie möglich zu bleiben und zu abstrahieren:
Es geht um eine Person (im Folgenden als "Ich" bezeichnet, um das Ganze etwas näher an einem Fallbesipiel zu bringen), die neben dem Hauptberuf, nebenberuflich als freiberuflicher Musiker/Produzent/Vertreiber arbeiten möchte, sich aber nicht sicher ist, was dabei zu beachten ist.
Kurz: Ich möchte neben meinem Hauptjob nebenher Gitarrenmukke machen und sie weitgehenst selber schreiben, produzieren und vertreiben.
Das Ganze mit minimalstem bürokratischen Aufwand. Nur bin ich mir nicht sicher, was ich dazu alles beachten muss - vorallem gegenüber dem FA.
Im Detail:
Ich habe eine Vollzeit-Festanstellung.
Ab diesem Jahr möchte ich mich als freiberuflicher Musiker beim FA melden und auf Rechnungen (z.B.: Konzert-Gage) auf die Kleinunternehmer Regelung verweisen, da ich nie im Leben mehr als 17,500 € einnehmen werde - geschweige den Reingewinn machen werde.
Diese freiberufliche Tätigkeit als Musiker beinhaltet in meinen Augen:
- das Produzieren von Musik (Komposition & Aufnahmen)
- Vertrieb der produzierten Musik
- Liveauftritte
Hierbei fallen natürlich Ausgaben an für:
- Musikinstrumente und Aufnahmeequipment (Hardware & Software) für die Produktion
- Dienstleistungen für die Produktion (Tontechniker für's Mixen/Mastern/etc.)
- CD-Pressungen
- Merch (Flyer/T-Shirts/Aufkleber)
- Homepagekosten
- Onlinevertriebsplattformen (z.B. Bandcam & tunecore o.ä.)
Es werden Einnahmen erwartet über
- Verkauf von eigenen Merch
- Verkauf der als freiberuflichen Tätigkeit produzierten Musik (digital via z.b. tunecore & physisch via z.b. verkauf bei konzerten)
- Konzertgagen
Um den bürokratischen Aufwand gering halten zu können, möchte ich hierbei eben die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Das bedeuted: Ich kann sogesehen nichts von der Steuer direkt "absetzen" - richtig? - Aber dafür reicht mir bei der Steuererklärung lediglich eine EÜR für Einahmen aus selbsständiger Arbeit(= Freiberuf als Musiker).
Bei dieser EÜR kann ich sämtliche oben genannte Einnahmen/Ausgaben auflisten, oder?
Dadurch, dass ich allerdings eine Vollzeit-Festanstellung habe, hätte ich trotzdem was davon, dass ich über den Freiberuf als Musiker Ausgaben habe. 2016 wird auf jeden Fall ein dickes Minusgeschäft.
Versteh ich das soweit richtig?
Stimmen meine Annahmen bisher oder muss ich für mein Vorhaben trotzdem noch zusätzlich ein Gewerbe oder Ähnliches anmelden?
Schliesslich sind sämtliche Verkäufe ja nur im Sinne des Musikerdaseins und jegliche diesbezügliche (gewerbliche) Handlung dürfte doch auch darunter fallen?
Danke schon mal für's Durchlesen und einen extra Dank für die Teilnahme ander der Lösungsfindung
Bestes!
Bob
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