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Selbstvermarktung und FA - 2016

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derbobby
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Hallo zusammen,

wieder das leidige Thema zu FA, Selbsvertrieb. Schon viel hier und auf anderen Sachen nachgelesen, aber irgendwie schwer rauszufinden was der der aktuelle Status Quo ist für den Sachverhalt für den ich eine Lösung suche.
Ich gebe mir Mühe so sachlich wie möglich zu bleiben und zu abstrahieren:

Es geht um eine Person (im Folgenden als "Ich" bezeichnet, um das Ganze etwas näher an einem Fallbesipiel zu bringen), die neben dem Hauptberuf, nebenberuflich als freiberuflicher Musiker/Produzent/Vertreiber arbeiten möchte, sich aber nicht sicher ist, was dabei zu beachten ist. :)

Kurz: Ich möchte neben meinem Hauptjob nebenher Gitarrenmukke machen und sie weitgehenst selber schreiben, produzieren und vertreiben.
Das Ganze mit minimalstem bürokratischen Aufwand. Nur bin ich mir nicht sicher, was ich dazu alles beachten muss - vorallem gegenüber dem FA.

Im Detail:
Ich habe eine Vollzeit-Festanstellung.
Ab diesem Jahr möchte ich mich als freiberuflicher Musiker beim FA melden und auf Rechnungen (z.B.: Konzert-Gage) auf die Kleinunternehmer Regelung verweisen, da ich nie im Leben mehr als 17,500 € einnehmen werde - geschweige den Reingewinn machen werde.

Diese freiberufliche Tätigkeit als Musiker beinhaltet in meinen Augen:
- das Produzieren von Musik (Komposition & Aufnahmen)
- Vertrieb der produzierten Musik
- Liveauftritte

Hierbei fallen natürlich Ausgaben an für:
- Musikinstrumente und Aufnahmeequipment (Hardware & Software) für die Produktion
- Dienstleistungen für die Produktion (Tontechniker für's Mixen/Mastern/etc.)
- CD-Pressungen
- Merch (Flyer/T-Shirts/Aufkleber)
- Homepagekosten
- Onlinevertriebsplattformen (z.B. Bandcam & tunecore o.ä.)

Es werden Einnahmen erwartet über
- Verkauf von eigenen Merch
- Verkauf der als freiberuflichen Tätigkeit produzierten Musik (digital via z.b. tunecore & physisch via z.b. verkauf bei konzerten)
- Konzertgagen

Um den bürokratischen Aufwand gering halten zu können, möchte ich hierbei eben die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Das bedeuted: Ich kann sogesehen nichts von der Steuer direkt "absetzen" - richtig? - Aber dafür reicht mir bei der Steuererklärung lediglich eine EÜR für Einahmen aus selbsständiger Arbeit(= Freiberuf als Musiker).
Bei dieser EÜR kann ich sämtliche oben genannte Einnahmen/Ausgaben auflisten, oder?
Dadurch, dass ich allerdings eine Vollzeit-Festanstellung habe, hätte ich trotzdem was davon, dass ich über den Freiberuf als Musiker Ausgaben habe. 2016 wird auf jeden Fall ein dickes Minusgeschäft.
Versteh ich das soweit richtig?

Stimmen meine Annahmen bisher oder muss ich für mein Vorhaben trotzdem noch zusätzlich ein Gewerbe oder Ähnliches anmelden?
Schliesslich sind sämtliche Verkäufe ja nur im Sinne des Musikerdaseins und jegliche diesbezügliche (gewerbliche) Handlung dürfte doch auch darunter fallen?

Danke schon mal für's Durchlesen und einen extra Dank für die Teilnahme ander der Lösungsfindung :)
Bestes!
Bob
 
Eigenschaft
 
Verkauf und Vertrieb von CDs und Merch ist immer gewerblich und kann dazu führen, dass deine ganze Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird. Macht letzten Endes bei voraussichtlich geringen Einnahmen aber keinen Unterschied, Gewerbesteuer fällt da noch nicht an.

Ich würde in deinem Fall empfehlen: Ab zum Steuerberater und alles mit dem durchgehen, 1-2 Stunden Beratungsgebühr kosten nicht die Welt und dann kannst du alle für dich relevanten Punkte abklären und hast in dieser Hinsicht Gewissheit. Steuerberatungskosten kannst du ebenfalls wieder als Betriebsausgabe geltend machen.

Vorab empfehle ich ein bisschen Lektüre zum Thema Selbstständigkeit, z.b. bei akademie.de

Ansonsten ein paar Worte von mir

Hierbei fallen natürlich Ausgaben an für:
- Musikinstrumente und Aufnahmeequipment (Hardware & Software) für die Produktion
- Dienstleistungen für die Produktion (Tontechniker für's Mixen/Mastern/etc.)
- CD-Pressungen
- Merch (Flyer/T-Shirts/Aufkleber)
- Homepagekosten
- Onlinevertriebsplattformen (z.B. Bandcam & tunecore o.ä.)

Sind alles Betriebsausgaben, Musikinstrumente und Equipment müssen allerdings ab einem gewissen Betrag über mehrere Jahre abgeschrieben werden (AfA - Absetzung für Abnutzung). Auch das am besten mit dem Steuerberater besprechen, da gibt es bestimmte Möglichkeiten zur Sofortabschreibung bis zu einem gewissen Betrag...


Um den bürokratischen Aufwand gering halten zu können, möchte ich hierbei eben die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Das bedeuted: Ich kann sogesehen nichts von der Steuer direkt "absetzen" - richtig?

Kleinunternehmerregelung hat nur mit der Umsatzsteuer zu tun. Du schlägst auf deine Rechnungen keine Umsatzsteuer drauf, kannst im Gegenzug aber auch keine Umsatzsteuer beim Finanzamt für deine Anschaffungen geltend machen, sprich abziehen. Du nimmst für die EÜR daher immer die Bruttobeträge statt der Nettobeträge.
[/QUOTE]

Aber dafür reicht mir bei der Steuererklärung lediglich eine EÜR für Einahmen aus selbsständiger Arbeit(= Freiberuf als Musiker).
Bei dieser EÜR kann ich sämtliche oben genannte Einnahmen/Ausgaben auflisten, oder?

Prinzipiell ja, es wäre aber zu klären, ob durch den geplanten Verkaufsanteil das ganze Unternehmen nicht als gewerblich eingestuft werden muss (im Zweifelsfall entscheidet das das Finanzamt) und bei Ausgaben wie gesagt schlau machen, was Abschreibungen (AfA) und geringwertige Wirtschaftsgüter angeht. Wie gesagt, ich empfehle da wirklich vorab den Gang zum Steuerberater, um einmal alle Rahmenbedingungen zu klären.
 
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Ha! Vielen Dank! Diese Absetungsthematik muss ich wohl tatsächlich noch beim Steuerberater erfragen.
Hatte gerade auch eine freundliche FA-Mitarbeiterin am Telefon. Sei meinte:

Im Prinzip kann man (laut FA-Mitarbeitern) tatsächlich unter dem Freiberufler Deckmantel fahren. Sogar den Verkauf von Tonträgern mit der eigenen Musik. (Auch Digitalvertrieb).
Lediglich für den Verkauf von anderen Merchartikeln wie etwa T-Shirts oder Tassen muss eine gewerbeliche Tätigkeit angemeldet werden.

Ich glaub an dieser Stelle werden sich die Meinungen teilen. Ich vermute, dass sich die Sachbearbeiter teils selber nicht ganz sicher sind, ob der Verkauf der eigenen Musik noch zur freiberiflichen Tätigkeit gehört oder ob es schon gewerblich ist. Beide Möglichkeiten scheinen auf den ersten Blick für mich logisch. Die zweite klingt für mich bürokratischer, also vermutlich ist das die "richtige". ;)

Wenn man allerdings eh weit davon entfernt ist die 17.500€ zu überschreiten und nicht unbedingt Merchartikel produzieren und vertreiben möchte, dann stressen die vermutlich nicht rum - (Nur meine Vermutung)

Für den aktuellen Sachverhalt scheint mir die Anmeldung als Freiberufler und die Gewerbeanmeldung der sicherste Weg zu sein. Der Mehraufwand scheint ja lediglich der Weg zum KVR zu sein.

Wenn zwischenzeitlich keine Antworten kamen, die alles über den Haufen werfen oder noch derartige Antworten kommen, ist das Thema für mich gegessen.

Vielen Dank!
Bestes!
Bob
 
Um den bürokratischen Aufwand gering halten zu können, möchte ich hierbei eben die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Das bedeuted: Ich kann sogesehen nichts von der Steuer direkt "absetzen" - richtig? - Aber dafür reicht mir bei der Steuererklärung lediglich eine EÜR für Einahmen aus selbsständiger Arbeit(= Freiberuf als Musiker).
Bei dieser EÜR kann ich sämtliche oben genannte Einnahmen/Ausgaben auflisten, oder?
Dadurch, dass ich allerdings eine Vollzeit-Festanstellung habe, hätte ich trotzdem was davon, dass ich über den Freiberuf als Musiker Ausgaben habe. 2016 wird auf jeden Fall ein dickes Minusgeschäft.
Versteh ich das soweit richtig?

Ich ahne, was Du meinst und denke, Du liegst richtig, was das Ergebnis angeht.

"Nichts von der Steuer direkt absetzen" - jein, Kosten für die Bewerbung deines Betriebs z.B. trägt man natürlich nicht wie früher als Arbeitnehmer als Werbungskosten in Anlage N ein, denn das ist ja die Anlage für nicht-selbstständige Arbeit.
Wie Du schon sagt, berücksichtigt werden diese Ausgaben dann in der EÜR. Also wird es im Ergebnis schon von der Steuer abgesetzt. Wenn Du mit dem Betrieb Verluste machst, drückt das auch Deine Steuerlast insgesamt.
 
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Für den aktuellen Sachverhalt scheint mir die Anmeldung als Freiberufler und die Gewerbeanmeldung der sicherste Weg zu sein. Der Mehraufwand scheint ja lediglich der Weg zum KVR zu sein.

Wenn du beides anmeldest, besteht der Mehraufwand - außer für die Anmeldung - hauptsächlich darin, dass du zwei getrennte EÜR machst, das es quasi zwei getrennte Geschäfte/ Einnahmearten für die Steuererklärung sind.

Da musst du selbst einschätzen, ob sich das lohnt oder ob du erst mal abwartest, wie sich deine Einnahmesituation überhaupt entwickelt. Hier noch ein Link zum Thema , der die Abgrenzungs-Problematik behandelt.
 
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Hi,
nur kurz ein paar Sachen zur Klarstellung:

1) Kleinstunternehmerregelung
Diese ist nicht von der Art des Unternehmens abhängig (sprich: ob Gewerbe oder nicht). Die Kleinstunternehmerregelung besagt, dass unter einem Umsatz von 17.500 € im Jahr keine Umsatzsteuer erhoben werden muss, falls dies beantragt wird. Falls Du das machst, kannst Du auch nicht die Mehrwertsteuer, die Du bezahlst hast, gegen die Umsatzsteuer, die Du erhebst, gegenrechnen. Wenn Du zunächst viele Anschaffungen zu tätigen hast, ist das nicht unbedingt positiv. Das bitte mit dem Steuerberater klären.

Weiterhin: Wenn Du vorwiegend Unternehmen als Kunden hast, ist denen das Wurst, ob Du auf Deine Waren/Dienstleistungen Umsatzsteuer erhebst, weil die die ebenfalls absetzen können. Nur wenn Du vorwiegend Privatkunden hast, ist dies preislich gesehen ein Vorteil. Auch dies bitte mal checken.

2) Die Aussage bzw. Einstufung des FA - ob freiberuflich, gewerblich oder in welchem Mischverhältnis (je nachdem, welche Dienstleistung oder Waren Du in welchem Verhältnis erstellst) - kann vorläufig sein. Sowas kann auch davon abhängen, in welchen Verhältnissen sich Deine Umsätze/Gewinne tatsächlich entwickeln.
Bitte das auch durchsprechen - sowohl mit Steuerberater als auch mit FA. Sprich bitte auch an, ab in etwa welchen Entwicklungen man Deine Tätigkeiten nicht doch als Hobby einstuft - ab dem Zeitpunkt kannst Du Dir nämlich das Absetzen von Ausgaben/Kosten in die Haare schmieren. Das kann meines Wissens auch rückwirkend geschehen. Wenn Du einen 40-Stunden-job hast, sind ja Deine zeitlichen Ressourcen recht beschränkt - das heißt, die Zeit, in der Du tatsächlich unternehmerisch tätig werden kannst. Wenn Du demgegenüber - sagen wir mal - Ausgaben von 100.000 € planst, dann kann man sich schon fragen, wieviel Umsatz Du eigentlich pro Jahr machen musst, um das wieder reinzuholen bzw. wie viele Jahre/Jahrzehnte Du dafür brauchen wirst und ob das noch in einem unternehmerischen Verhältnis steht. Bitte das auch abklären.

3) Wenn Zahlen usw. nicht so Dein Ding sind, dann überleg Dir, ob Du das nicht abgeben willst. Das kann ja auch jemand sein, der für Dich einfach die Auflistungen, die Zuordnung zu Kosten und Einnahmearten macht und Dir einen monatlichen Überblick erstellt, wo Du gerade stehst. Das erhöht ja auch Dein Zeit- und Energiekontingent für Deine eigentliche unternehmerische Tätigkeit.

Du fährst momentan sozusagen mit halber Sicht. Heißt: Du hast einen Plan, weißt aber im Grunde nicht wirklich, wie sich das entwickelt. Das FA weiß das auch nicht, der Steuerberater auch nicht.
In so einer Situation ist es gut, mit verschiedenen Szenarien zu arbeiten. Dann hast Du eine Ahnung, welche Entwicklung sich finanziell und steuerlich wie auswirken wird und das trägt schon erheblich zur Sicherheit bei.

Herzliche Grüße, viel Glück und Erfolg!

x-Riff
 
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