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music_forever
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Hallo,
ein Kumpel von mir ist 3 Tage pro Woche an einer Musikschule tätig und versucht nun, in die KSK aufgenommen zu werden. Merkwürdigerweise hat er heute einen Brief bekommen, dass es sich angeblich nicht um eine selbstständige Tätigkeit handelt, obwohl die Musikschule sagt, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt. Er möchte Widerspruch einlegen, aber aktuell ist ja noch unklar, was die Argumente sind, weshalb er nicht aufgenommen wurde.
Welche Kriterien müssen erfüllt sein,.damit eine Musikschultätigkeit als selbstständig gilt?
Vielen Dank an alle, die antworten.
ein Kumpel von mir ist 3 Tage pro Woche an einer Musikschule tätig und versucht nun, in die KSK aufgenommen zu werden. Merkwürdigerweise hat er heute einen Brief bekommen, dass es sich angeblich nicht um eine selbstständige Tätigkeit handelt, obwohl die Musikschule sagt, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt. Er möchte Widerspruch einlegen, aber aktuell ist ja noch unklar, was die Argumente sind, weshalb er nicht aufgenommen wurde.
Welche Kriterien müssen erfüllt sein,.damit eine Musikschultätigkeit als selbstständig gilt?
Vielen Dank an alle, die antworten.