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Selbständig mit Gewerbeschein plus Musiker

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spyrotone
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Hallo,
ich habe seit 1993 ein Gewerbe angemeldet und möchte nun auch Musik komponieren und verkaufen. Muss ich mein Gewerbe nun erweitern? Oder läuft das zusätzlich als freiberufliche Tätigkeit? Wenn sonst muss ich darüber informieren? Hat die IHK etwas damit zu tun?
Danke und viele Grüße
spyrotone
 
Eigenschaft
 
vorneweg: am besten fragst du auf dem rathaus nach.

ansonsten denke ich mal musst du deinen gewerbeschein erweitern lassen, um die musikgeschichte - es sei denn es steht drauf.

du kannst ja schliesslich auch nicht einfach eine kneipe aufmachen, nur weil du einen gewerbeschein über den verkauf von kartoffelprodukten hast.. ;)
 
@ kizm nicht alles was hinkt ist ein Vergleich .....

Gewerbe und freiberufliche Tätigkeit im Dienstleistungsektor sind zwei paar Schuhe. Da die Dienstleistung nicht unbedingt unter Gewerbe fällt.

Am besten bei der IHK nachfragen, wie Du deine kompositorische Arbeit einstufen sollst. Die müssen es wissen. Ebenso sollte Dien Steuerberater über diese Dunge Bescheid wissen. Der kann dann auch gleich die notwendigen Schritte beim Finanzamt einleiten.


Grüße

Bob
 
Habe heute beim Gewerbeamt angerufen. Die Dame meinte, es ist freiberufliche Arbeit, die keiner Gewerbeerweiterung bedürfe. Nur das Finanzamt müsste man informieren. Nur wenn fremde Musik verkauft wird, betrifft es wieder den Gewerbeschein.
 
S
  • Gelöscht von bob
  • Grund: Spam
das ist auf jeden fall mal eine interessante nachricht, d.h. im prinzip könnte jeder seine musik verkaufen?

oder betrifft das nur die leute, die schon einen gewerbeschein haben?
 
:rolleyes:

Jeder kann Freiberufler werden. Das hat nix mit dem Gewerbeschein zu tun kizm.
Mal einfach gesagt:
wenn Du eine Dienstleistung verkaufst (z.B. Architekt->Planung, Bauleitung, Komponist-> Musik) dann bist Du Freiberufler, verkaufst Du "Dich selbst" (wer jetzt böses denkt ....)
dann musst Du Deine Tätigkeit beim Finanzamt (und anschließend Deine Umsätze) anmelden.


Wenn Du die "Dinge anderer Leute" oder auch "selbstproduzierte Ware" verkaufst, dann betreibst Du ein Gewerbe. Dann musst Du dich, neben der Anmeldung beim Finanzamt, auch noch bei der Gemeinde anmelden und Dir einen sogenannten Gewerbeschein holen.

Um auf Deine Frage zurückzukommen, ja, jeder kann seine Musik verkaufen und das sogar ohne Gewerbeschein.


Grüße

Bob
 
okay, hatte den freiberufler und selbständigen unterschied anscheinend nicht richtig gekannt.

tx 4 info
 

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