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Schnappi wird geklaut?

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https://www.bild.de/unterhaltung/mu...noten-streit-eingeschaltet-76819698.bild.html

Wobei sich mir nicht wirklich erschliesst, wie man ein Lied "falsch" komponieren oder singen kann. Naja, man kann ein Lied schon falsch singen, aber doch nicht, wenn man es sich selber ausgedacht und veröffentlicht hat. Dann ist diese Ursprungsversion doch schon mal "richtig". Auch wenn da an der ein oder anderen Stelle ein paar Hertz zu den bekannten Noten fehlen oder auch zuviel sein sollten.
 
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Mich interessiert, wie der Satz "Vom Gesetz her darf sie das, wenn sie an der Tonfolge nichts verändert." zu verstehen ist. Darf ich ein beliebiges Musikstück aufnehmen und veröffentlichen, wenn ich nichts(?gar nichts oder darf ich z.B. transponieren?) daran ändere, auch wenn der Urheber etwas dagegen hat? Ich gehe mal davon aus, dass so oder so Tantiemen fällig werden...
 
Wobei sich mir nicht wirklich erschliesst, wie man ein Lied "falsch" komponieren oder singen kann.
wird das denn gesagt?

Auch wenn da an der ein oder anderen Stelle ein paar Hertz zu den bekannten Noten fehlen oder auch zuviel sein sollten.
so verstehe ich das.

die neue version wird halt eben nicht das charmante, goldige, kindliche haben, sondern "schön" (im sinne von korrekter Hertz-Zahl) gesungen sein.
 
hmm.. mal sehen, ob es vielleicht irgend wann eine Auflösung gibt, wie der Streit ausgeht.
 
Wesentlich muss man einmal zugrunde legen, dass es sich um eine einfach gehaltene Publikation von BILD handelt, wo es weniger um korrekte und VOLLSTÄNDIGE Fakten geht, sondern um Emotionen und Meinungsmache - sorry, das muss ich einfach anführen. Es wird gerade das und so "zitiert", dass der Leser sich emotional "engagiert". Weder was der Gutachter genau geschrieben hat, also Aussagen IM Kontext, noch tatsächliche korrekte rechtliche Würdigung sind angegeben. Und von der Künstlerin, die ja auch nicht rechtlich qualifiziert ist und sich ausdrückt, "wie ihr der Schnabel gewachsen ist", wird ja auch nur "reißerisch" wiedergegeben, was die Gemüter aufwühlt.

Ansonsten gibt es halt klare Regelungen im und zum Urheberrecht sowie unbekannte Verträge. Wer jetzt was genau begehrt, wäre wichtig zu wissen, weiß man aber nicht (irgend welche auszugsweisen Halbsätze sind da nicht wirklich geeignet).

... ja, wir haben schon Sommerloch, und das nach Beschränkungen einer Pandemie. Da greift man mal schnell jeden Quatsch auf.
 
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Wenn das Werk bei über die GEMA lizenzrechtlich verwaltet wird, darf man es nachspielen und diese Aufnahme veröffentlichen, wenn man die entsprechenden Lizenzgebühren an die GEMA entrichtet.
Eine Veränderung gilt als eine Bearbeitung, die vom Urheber genehmigt werden muss. Dafür ist die GEMA nicht zuständig.
Ich gehe davon aus, dass bei der GEMA die Melodie in Noten so hinterlegt ist, wie sie die im Artikel erwähnte Isa Glücklich auch singt, und dass die Intonationsschwankungen der seinerzeitigen Interpretation der neunjährigen Joy Gruttmann in den Noten nicht gekennzeichnet oder sogar regelrecht notiert wurden, und dass es ebenfalls keinen Verweis auf die Einspielung von Joy Gruttmann in den Noten gibt. Das wäre zwar durchaus machbar, dürfte aber sehr selten vorkommen, wenn überhaupt.*
Damit dürften diese "Unsauberkeiten" auch nicht Gegenstand des Schutzumfangs sein.

*)
Tatsächlich kenne ich nur einen einzigen Fall, wo mir der Verweis auf eine Aufnahme im Notenmaterial schon mal begegnet ist, dem Stück "Sequenza III für Frauenstimme solo" von Luciano Berio. Das Stück ist seiner Frau Cathy Berberian gewidmet, sie hatte es auch seinerzeit uraufgeführt und zuerst aufgenommen. Da in dieser Komposition recht ´akrobatische´ Stimmaktionen vorkommen, die von der unfassbar stimmgewaltigen Cathy Berberian bravourös gemeistert wurde, die aber nicht bis ins letzte notierbar waren bzw. nach wie vor sind, hatte Berio eben diesen Verweis in die Noten aufgenommen.
Aber auch in diesem Fall handelte es sich nicht um eine Vorschrift im Sinne des Lizenzrechts, sondern schlicht um eine Empfehlung, wie andere Interpretinnen sich einen genaueren Eindruck von der Komposition verschaffen und tiefer in sie eindringen können.
 
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Ich gehe davon aus, (...)
Damit dürften (...)
handelte es sich nicht um eine Vorschrift im Sinne des Lizenzrechts, sondern schlicht um eine Empfehlung (...)

Wir können jetzt viel annehmen ..., im Konjunktiv vermuten und andere Sachverhalte anführen: Was tatsächlich die Tatsachen im angeführten Fall aus der BILD sind, weiß niemand von uns und wir können uns einzig basierend auf Sympathie auf die eine oder andere Seite schlagen. Schlauer werden wir dadurch nicht
 
sorry, das muss ich einfach anführen.
Ändert ja nix daran, dass es diesen Rechtsstreit ja offenbar tatsächlich gibt.

Wenn du dich bei Meldungen aus der BILD per se niveaumässig beleidigt fühlst, lies' derartige Statements einfach nicht.

Sorry, musste ich einfach anführen.
 
Ändert ja nix daran, dass es diesen Rechtsstreit ja offenbar tatsächlich gibt.

Wenn du dich bei Meldungen aus der BILD per se niveaumässig beleidigt fühlst, lies' derartige Statements einfach nicht.

Sorry, musste ich einfach anführen.
Man kann mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass eine Rechtsfrage strittig ist. Den Rechtsstreit gibt es erst, wenn geklagt wird.

Ich fühle mich durch Publikationen der BILD keineswegs per se beleidigt, sondern wollte nur darauf hinweisen, dass in dem Beitrag korrekte und VOLLSTÄNDIGE Fakten fehlen, so dass eine sachliche Beurteilung nicht möglich ist. Das ist auch nicht ausschließlich ein Problem von Meldungen der BILD, sondern greift leider in der Presse inzwischen gewaltig um sich, soll heißen, dass es kaum noch ordentlichen Fachjournalismus gibt.

Damit habe ich eben nicht BILD Veröffentlichungen per se als womöglich grundsätzlich schlecht diskreditiert, sondern nur den inhaltlichen Ursprung dieses Themas hier eindeutig bezeichnet und meine Meinung zu den nicht vorhandenen Fakten kundgetan. ;) :prost:

PS: Zum Hintergrund meiner Darstellung kann ich zum Verständnis und zur Einordnung hinzufügen, dass ich immerhin Patentanwalt (mithin zugelassen und spezialisiert auf dem Gebiet des geistigen Eigentums) bin - hier aber bitte keine Beratungs- oder gar Vertretungsanfragen, da wir auf dem einschlägigen Gebiet bereits langfristige Mandate, wie u.a. Moog Music Inc. und AC/DC haben, wodurch wir gebunden sind).
 
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Die meisten sind Chemiker.
Du kennst diese Branche offensichtlich leider überhaupt nicht. Im Vergleich zu allen anderen (von mir aus sogar beschränkt auf die so genannte "Nicht-Chemie", also Biologen, Pharmazeuten u.dgl. auch noch weggelassen) sind die wenigeren meiner Kollegen Chemiker (Biologen und Pharmazeuten sind sicher noch weniger). BTW: Ich bin Physiker und es gibt extrem viele Ingenieure unter meinen Kollegen, die ganz eindeutig die größte Gruppe darstellen, aber intern ja auch wieder "unterteilt" sind.

Aber vor allem, was hat das mit unserer Qualifikation u.a. im Urheberrecht zu tun? Die technische Fachrichtung wirkt sich allenfalls bei der Sachbearbeitung von Patentfällen aus.
 
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Wenn das Werk bei über die GEMA lizenzrechtlich verwaltet wird, darf man es nachspielen und diese Aufnahme veröffentlichen, wenn man die entsprechenden Lizenzgebühren an die GEMA entrichtet.
Da bin ich mir nicht sicher. Wenn man auf einer CD eine Cover-Version veröffentlichen möchte, ist es auch gängige Praxis, sich das durch die Urheber freigeben zu lassen.
In wie fern man sich als Künstler/Urheber dagegen wehren kann, dass andere eine „verhunzte“ Version schaffen und veröffentlichen ist die Frage und es gibt ja auch Fälle, wo Künstler Veranstaltern (z.B. Parteien) verbieten (möchten), ihre Lieder abzuspielen. Mit Zahlung der Gema Gebühren hat man da noch keinen Freifahrtschein für „alles“.
 
Da bin ich mir nicht sicher. Wenn man auf einer CD eine Cover-Version veröffentlichen möchte, ist es auch gängige Praxis, sich das durch die Urheber freigeben zu lassen.

Doch, das ist so, wenn man eben nichts verändert.
Wenn man Komposition oder Text verändert, ist es eine Bearbeitung, und nur die muss man sich freigeben lassen.

In der Praxis gibt es da natürlich eine breite Grauzone, etwa wenn man Instrumente ersetzt, die im Original nicht vorhanden waren und notgedrungen eben im Arrangement ein klein bisschen anders sind.
 
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Ich habe in den vier Jahrzehnten, in denen ich nun Musik mache, noch nie davon gehört, dass jemand für eine CD-Veröffentlichung den eigentlichen Rechteinhaber um Erlaubnis gefragt hat. Dazu muss ich aber sagen, dass im mich fast nur im "E-Musik"-Genre bewege. Dort spielt man nach den erhältlichen Noten, entrichtet im Falle, dass die Stücke tantiemenpflichtig sind die Gebühr an die GEMA, und gut ist es. Dabei kommt es selbstverständlich zu interpretatorischen Varianten und Abweichungen (Tempi, Übergänge, Dauern Fermaten usw.), aber die gelten per se nicht als Bearbeitungen und sind logischerweise auch nicht gehemigungspflichtig.

Bei einem schnellen Überblick über die erhältlichen Noten zu "Schnappi" habe ich keine Ausgabe gefunden, in der auch nur die kleinste Intonationstrübung oder eine Art Verschleifen von Tönen notiert oder auf eine andere Weise erwähnt wird.
Da es sich bei den gefundenen Noten allesamt um "offizielle" und legale Ausgaben handelt, waren und sind diese Abweichungen ganz sicher nicht Gegenstand irgendeiner Copyright-Regelung, sonst hätten diese in den Noten übernommen werden müssen (so etwas lässt sich auch recht einfach notieren).
Der verklagten Sängerin wird man daher nichts vorwerfen können, wenn sie das Stück präzise nach den veröffentlichten Noten gesungen hat.
 
Ich (...) wollte nur darauf hinweisen, dass in dem Beitrag korrekte und VOLLSTÄNDIGE Fakten fehlen, so dass eine sachliche Beurteilung nicht möglich ist.

Von der Unvollständigkeit der Fakten ist in der Tat auszugehen. Irgendwelche angeblich "falschen Töne" dürften kaum die ursächliche Grundlage der Zwistigkeiten sein, sondern eher Aspekte des Markenrechts bzw. Titelschutzes (Gewährung des Titelschutzes gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG für Frau Iris Gruttmann, siehe Titelschutzanzeiger 683/2004). Und durch den Rückkauf der Markenrechte durch die Komponistin Iris Gruttmann im Jahre 2018 verfügt diese über sämtliche Verwertungsrechte, einschließlich dem Recht, eine Verwertung zu untersagen - Punkt, Aus, Ende!

Frau Gruttman ist lang genug im Metier (u.a. als langjährige Komponistin für die "Sendung mit der Maus"), um sich nicht an einzelnen Tönen zu stoßen - woran sie sich aber sicherlich gestoßen haben dürfte, ist der "falsche", weil unauthentische, aufgesetzt wirkende Ton, den die auf einer kommerzialisierten Pseudo-Kinderlied-Schiene erfolglos mitdümpelnde sauerländische Sanges-Trulla Isa Glücklich in ihren unsäglichen Playback-Darbietungen anschlägt. Es gibt eben Fälle, bei denen man selbst einem YT-Kommentar zustimmen muss: "Das ist ja gruselig; hoffe, dass damit keine Kinder belästigt werden".

Aber was soll's: Es ist mal wieder Sommerloch und journalistische Saure-Gurken-Zeit. Wenn es keine entlaufenen Krokodile im Rhein gibt, muss halt Schnappi herhalten ...
 
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