• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Schimmel im Proberaum, rechtlich schwierig

  • Ersteller Doppelkorn2004
  • Erstellt am
D
Doppelkorn2004
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
22.12.10
Registriert
18.11.04
Beiträge
310
Kekse
119
Ort
Koblenz am Rhein
Hallo Leute!

Ich hab ein relativ dringendes Problem.

Ich habe vor einem halben Jahr mit meiner Band einen Proberaum angemietet mit einer Größe von 75 qm.

Vor etlichen Jahren war dieses Objekt wohl noch ein Hühnerstall gewesen und irgendjemand hat sich die Mühe gemacht, daraus einen vollwertigen Proberaum zu machen. Neue Deckenverkleidung etc. Im Prinzip ein richtiges Schmuckstück.

Als wir nun dort eingezogen sind, haben wir beim Einzug schon einen kleinen Ansatz von Schimmel an der Wand entdeckt, haben die Wand stellenweise abgeschlagen, neu verputzt und was man halt so macht.

Aufgrund privater Gründe jedoch, haben wir die letzten 2 Monate nicht mehr geprobt. Gestern fanden wir uns zu einer musikalischen Exkursion :D ein und sind rückwärts quasi aus dem Raum gefallen. Es machte sich ein Geruch ungefähr wie eine Mischung aus Essig und Ammoniak breit. Der Schimmel an der Wand hat sich wahnsinnig vergrößert und auch an der Deckenverkleidung haben wir großflächigen Schimmel entdeckt.

Im Wohn-Mietrecht wäre es ja nun so, dass ich fristlos den Mietvertrag kündigen kann. Aber ich weiß nicht ob das hier so einfach ist. Der Vermieter hat in den Mietvertrag reingeschrieben, dass wir einen "Hühnerstall als Proberaum" angemietet haben. Habe ich bei einem Hühnerstall das Recht fristlos zu kündigen? Weil es ist ja eigentlich kein von Menschen genutzter Raum...

Gibt es hier jemanden, der mir schnellstmöglich eine Antwort geben kann (verständlicherweise keine Rechtsberatung *g*).

Gruß und DANKE!!!
 
Eigenschaft
 
Das schwierige daran ist ja auch, daß ihr im Grunde den Schimmel durch fehlendes Lüften wahrscheinlich selber verursacht habt. Wenn das Wohnrecht gilt, hättet ihr 2mal täglich lüften müssen. Damit müßt ihr zumindest dem Mietrecht zufolge auch für den Schaden aufkommen.

Ansonsten:
"Mieter sind verpflichtet, die Bildung von Schimmelpilz in der Wohnung durch richtiges Lüftungsverhalten zu verhindern. (BGH Az.: VIII ZR 182/06)."

"Vom Mieter nicht zu verantwortender erheblicher Schimmelpilzbefall und die Durchfeuchtung wesentlicher Wohnräume berechtigen zur fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung (AG Köln 206 C 29/00 WM 2003, 55)"- das dürfte für euch dann wohl nicht gelten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erst einmal Danke für die Antworten.

Zur ersten Antwort:
Die Lüftung hat zwischenzeitlich immer stattgefunden. Es gibt allerdings in diesen 75 qm lediglich 2 kleine Kippfenster. Eine wirkliche zirkulierte Lüftung ist gar nicht möglich.

Zur zweiten Antwort:
Der Thread bringt mich leider nicht weiter, weil er nicht auf meine abschließende Frage eingeht.
Die normale Rechtssituation ist mir völlig klar. Gemäß aktuellen Entscheidungen könnte ich den Mietvertrag fristlos kündigen.

Aber wie wird ein Hühnerstall behandelt *lach* ?

Das ist eigentlich mein Problem wo ich nicht weiter weiß :D

;-)
 
Wäre ich euer Vermieter, würde ich euch fragen, wieso euch die starke Ausbreitung des Schimmels dann erst nach 2 Monaten aufgefallen ist, wenn doch regelmäßig jemand zum lüften dort war...
 
@Zweiblum

Mit Deinen Ausführungen hilfst Du mir nicht wirklich weiter, da Du nicht auf meine Ausgangsfrage eingehst. Mich interessiert nicht wirklich, was der Vermieter mich "fragen könnte".

Das Schimmelproblem ist ja kein Lüftungsproblem als solches, sondern eindeutig erkennbar durch Baumängel, besonders am Dach. Deswegen ist das Diskutieren über das Lüften völlig unangebracht.

Für weiterhelfende Antworten bedanke ich mich weiterhin...

Cheers
 
Ganz grundsätzlich und Abstrakt ist hier erst einmal ein Mietvertrag nach §535 BGB geschlossen worden. Vertragsgegenstand war der Hühnerstall zum Zwecke des Probens, der vertragsgemäße Gebrauch ist somit das Proben in diesem Raum.

Ein Raum mit starken Schimmelbefall ist nicht zum Aufenthalt für Menschen geignet, also auch nicht zum Proben.

Damit stehen dem Mieter grundsätzlich das recht der Mietminderung nach §536 BGB und der Außerordentlichen fristlosen Kündigung nach §543 BGB zu.

Fraglich ist hier aber, ob eventuell der Mieter die Mängelanzeigepflich nach §536c BGB verletzt haben könnte. Schließlich wurde bei dem ersten Schimmelbefall selbstständig "ausgebessert". Dies würde der Rechteausübung des Mieters gemäß §536c II BGB entgegenstehen, und würde die Notwendigkeit einer Setzung einer angemessenen Frist notwendig machen.

Das mal ganz grob, abstrakt und ohne Anspruch auf Richtigkeit. ;)

Mal ne andere Frage... was sagt den der vermieter dazu?
 
@Wary

Ich habe gestern versucht den Vermieter anzurufen, bin mal vorbeigefahren und habs eben auch noch einmal versucht telefonisch....bekomme aber niemanden an den Hörer. Ich weiß, dass er noch weitere "Proberäume" vermietet. Würde ihm ja noch vorschlagen einfach den Raum zu tauschen, aber das muss man mal dann sehen.

Der § im BGB ist mir bekannt ;-). Ich habe es nur nicht gewagt den Hühnerstall dort in Verbindung zu bringen hehe ;-)

Ich probier es mal weiter telefonisch bei dem und werde morgen nochmal hochfahren und alles abfotografieren und Sachen rausräumen.
 
Der § im BGB ist mir bekannt ;-). Ich habe es nur nicht gewagt den Hühnerstall dort in Verbindung zu bringen hehe ;-)

Du denkst gleich an Mietverhältnisse über Wohnraum nach §549ff.

Ein Mietvertrag gem. §535 BGB umfasst erst einmal jeden Mietvertrag über eine Sache. Das kann eben auch der Hühnerstall oder auch einfach eine Hühnerstange sein ;)

Davon abgesehen das hier vertraglich der Zweck des "Probens" vereinbart wurde, würde ich dazu tendieren auch bei einem Hühnerstall die Schimmelfreiheit als vertragsgemäßen Zustand zu sehen. Ich lasse mich da aber gerne von einem Veterinärmediziner eines besseren belehren :)
 

Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben