Schallpegel Vorgaben

  • Ersteller ceejay4
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Kann mit 87 dB (LA, eq) Party machen?

  • Ja, wenn die Anlage passt :)

    Stimmen: 8 80,0%
  • Nö, das ist eher was für eine Kaffeekränzchen

    Stimmen: 2 20,0%

  • Umfrageteilnehmer
    10
C
ceejay4
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Hallo liebe Community,

als Neuling hab ich mal eine Frage an die erfahrenen Beschaller und evtl. Eventmenschen hier im Forum. Wir haben für eine (Disco) Veranstaltung eine Location in Aussicht, bei der soweit alles bestens wäre. Die Verwaltungsbehörde allerdings schreibt einzuhaltende Schallpegel vor:
  • Tag & Abend, bis 22:00: 95 dB (LA, eq)
  • Nacht, ab 22:00: 87 dB (LA, eq)
Ich bin mit dieser Thematik leider nicht so wirklich bewandert, habe aber so das Gefühl, dass das für eine ordentliche Durchführung des Events nicht reichen wird. Wie seht ihr das? Welche Werte sind hier in der Branche üblich?
 
Eigenschaft
 
Zu der Frage selber kann ich nichts sagen, aber ich habe in den letzten Jahren gemerkt,
wie leise die Gigs in vielen Clubs gefahren werden.

Ich war letztens bei einem Gig in einem Club in Köln (Blue Shell, 3 Bands) und das
kam mir vor als wenn ich zu Hause die Anlage etwas aufdrehe.
Ich konnte mich mit meinen Kollegen noch halbwegs unterhalten.

Mir persönlich machen so "leise" Konzerte keinen Spass.
Ich finde Rockmusik muss knallen, Partys genauso.

Da lobe ich mir das Sonic Ballroomin Köln.
Als wir da aufgetreten sind, haben wir, wie meist gewünscht, die Amps seitlich auf die
Bühne gerichtet und relativ leise eingestellt.
Der Soundmann fragte was der Quatsch soll, das wäre schliesslich ein Punk Club.
Er sagte wir sollen die Amps nach vorne richten und lauter drehen.
Der Gig war super, die Leute fanden es geil und der Sound war trotzdem gut.
 
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Die Verwaltungsbehörde allerdings schreibt einzuhaltende Schallpegel vor

Wenn das auf irgendwelchen Gründen so vorgeschrieben ist, solltest Du Dich auch dran halten, sonst kann es sein, dass Deine Veranstaltung ein abruptes Ende findet. Ich kann sowieso nicht nachvollziehen, warum man "Party" immer mit "Brachialpegel" gleichsetzt :nix:.
 
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Will_Riker, da hast du mich falsch verstanden. Natürlich würden wir diese Vorgabe strikt einhalten. Die Frage war ob diese Werte in der Praxis Sinn machen bzw. bei solchen Pegeln überhaupt Stimmung aufkommen kann. Da geht's auch überhaupt nicht um Brachialpegel oder sonstiges.
 
....87 dB (LA, eq)....
Meinst du damit dB(A), also den üblicherweise verwendeten bewerteten Schalldruckpegel nach der A-Bewertung?

Die eigentliche Frage ist ja, wo dieser Pegel eingehalten werden muss. Direkt auf der Tanzfläche oder ein Stück weiter außerhalb?
 
HD600
  • Gelöscht von Basselch
  • Grund: fachlich irrelevant
Meinst du damit dB(A), also den üblicherweise verwendeten bewerteten Schalldruckpegel nach der A-Bewertung?

Die eigentliche Frage ist ja, wo dieser Pegel eingehalten werden muss. Direkt auf der Tanzfläche oder ein Stück weiter außerhalb?
Tja... das ist auch eine gute Frage. Mir fehlt da wie gesagt etwas die Grundahnung, so dass ich das überhaupt nicht abschätzen kann. Wären 87 dB(A) auf der Tanzfläche vertretbar oder ist das ein Pegel, bei dem man sich noch unterhalten kann und entsprechend wenig Stimmung aufkommt?
 
Hmm, in der Halle/Location kann das eng werden. Iich hatte mal einen amtlich verordneten Pegelmesser neben mir stehen (Klassik). Ich kam am Pult auf einen Pegel von ca 75-80 dB laut Anzeige des Geräts. nur beim Schlussapplaus ging der Pegel mit 92dB weit drüber;-)
Ich würde auch noch mal nachfragen, wo der Pegel gehalten werden muss. Bei uns in der Gegend ist es meist beim nächsten Anwohner vor dessen Tür/Fenster. Es gibt aber auch Lärmschutzbestimmungen aus dem Arbeitsschutz der solche Auflagen auch im Raum vroschreibt um die darin arbeitenden Angestellten zu schützen (was ich an sich auch gut finde). Bitte beachte dass ich aus meiner Sicht als Österreicher darüber rede, wie das in D genau ist kann ich nicht sagen.
 
Die eigentliche Frage ist ja, wo dieser Pegel eingehalten werden muss.
Korrekt.

Neben dem Maximalpegel inkl. seiner Findung und Bewertung ist natürlich auch der Expositionsort relevant. Wenn das direkt vor der Box oder auf der Tanzfläche gemessen wird, dann ist das Humbug. Selbst die Schweizer mit recht hohen Anforderungen an den Schallschutz, geben da mir frei.

Dann ist es ja nach LEQ, also ein über die Zeit gemittelter Wert. Das ist dann schon eine Menge Holz, zumindest mal nicht wenig.

Daher: Nachfragen und Einholung der Randparamter, also auch den maßgeblicher Expositionsort .Viele Ordnungsbbehörden kommen da ins Rutschen, weil sie es selbst nicht genau wissen.
 
Vielen Dank schon mal für die Antworten. Ich werd jetzt mal versuchen da nähere Infos zu bekommen (vor allem das mit der Messposition wäre eine spannende Frage).
 
... vor allem das mit der Messposition wäre eine spannende Frage
Nicht nur spannend, sondern die entscheidende Frage. Die Angabe eines Schallpegelwertes ohne die Angabe oder Information, wo dieser Wert gemessen werden soll ist praktisch sinnfrei.
Der Schalldruck sinkt in der üblichen Formel im Quadrat der Entfernung zur Schallquelle (bei kugelförmiger Schallabstrahlung genau genommen). Verdoppelt man den Abstand, sinkt der Schallpegel auf ein Viertel. Die Angabe des Messortes bzw. des Messpunktes ist also unerlässlich.

Wenn es in der Nähe der Location ggf. lärmempfindliche Anwohner gibt, dann empfiehlt es sich nicht nur, die vorgegebenen Grenzwerte penibel einzuhalten, sondern auch sinnvollerweise ein kalibriertes und zugelassenes Mess- und Messwerterfassungssystem mitlaufen und protokollieren zu lassen. Wenn sich nämlich Leute beschweren und man kann nachweisen, dass man die Grenzwerte nicht überschritten hat, ist man im Zweifel aus dem Schneider.
 
Uhi... das wird teuer, denn neben dem Meßquipment benötigt es auch eine nachweißlich fach- und sachkundige Person, welche das einrichtet und überwacht, von Nöten. DIY Protokollierung mit Spielzeug Schallpegelmessern bringt nix, da nicht gerichtsfest. Damit bekommt der sich beschwerende Anwohner immer recht.

Ich vermute mal, dass es sich um eine LowBudget bis gar kein Budget VA handelt. Solche Messungen, wenn man sie selbst anleiert kosten richtig Geld.

Besser und kostengünstiger wäre es die Anwohner freundlichst vorher zu informieren und sie evtl. auch einzuladen. Damit wissen die dann bescheid und man kann schon mal vorher sondieren ob und von wem ärger ausgehen könnte.

Ansonsten eben Prüfung über DIY Messung (sich vorher kundig machen) und sich dabei an die Pegelvorgaben halten. Wenn dann doch wegen nächtlicher Ruhestörung die Amtsmacht auffährt, dann war es das eben. Diskussionen führen an diesem Punkt dann zu nichts mehr und reissen das Fass nur noch weiter auf, von wegen drohendem Ordungsgeld.
 
XX dB LAeq steht meines Wissens für den Schallpegel beim Empfänger.
XX dB LWAeq steht für den Schallpegel direkt an der Schallquelle.

Vermutlich ist mit LAeq das tanzende Publikum gemeint und richtig: eq steht für gemittelten Schall über 30 Minuten.
Eine beispielhafte Berchnung findest du hier: http://www.dimplex.de/fileadmin/dimplex/downloads/BWP/LeitfadenSchall_Bildschirmversion_Dimplex.pdf (Seiten 7 folgende)
Ist allerdings nicht für geschlossene Räume (höherer Q-Faktor) gemacht.

Je nach Abstand des Publikums von den Schallquellen können auch höhere Pegel (gemessen an der Box) gefahren werden. Wenn die Leute allerdings direkt neben der Box stehen wird es schwierig, dann ist dB LAeq = dB LWaeq.
@LoboMix: Meines Wissens (ich bin da kein Fachmann) sinkt der Wert nicht im Quadrat der Entfernung, sondern halbiert sich (jedenfalls im Freifeld wie sengpiel meint.) Allerdings nimmt die Schallintensität quadratisch ab ... was immer damit gemeint ist, ich bin kein Fachmann ... Also: Doppelter Abstand = halbe Lautstärke. In geschlossenen Räumen dürfte die Berechnung deutlich komplizierter sein, da ja auch Widerhall entsteht. Da müsste man einen Dämpfungsfaktor einbeziehen oder den Q-Faktor anders gewichten oder beides.
 
Noch mal zum Ursprung: Es gibt mehrere Gründe die Lautstärke zu begrenzen. Zunächst mal zum Schutze der Ohren des Publikums, das scheint hier nicht der Fall zu sein.
Oder zum Schutz der vor Ort abeitenden Menschen, Stichwort Arbeitsstättenverordnung. Das scheint hier auch nicht der Fall zu sein, sonst gäbe es keine Werte für Tag und Nacht.
Bleibt also noch der Schutz der Nachbarn vor Lärm. Dann muss aber eigentlich angegeben werden WO dieser Schallpegel erlaubt ist. Es muß nicht zwangsweise am Nachbarhaus sein, es genügt auch eine Angabe an der Quelle, also innerhalb des Raumes.

Mit 87dB(A) kann man gut leben wenn man gutes Material hat und weiß wie man es einsetzt. Und bis 22h sind sogar 95dB(A) erlaubt. Also verstehe ich nicht ganz die Problematik.

Zur Frage welche Werte in der Branche üblich sind kann ich sagen daß nach den " europäische Arbeitsschutz-Richtlinien (2003/10/EG "Lärm" und 2002/44/EG "Vibrationen") folgende Regeln gelten:

Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h von 85 dB(A) beziehungsweise einem Spitzenschalldruckpegel LpCpeak von 137 dB(C) gilt:
  • Tragepflicht für Gehörschutz (bei Erreichen des Auslösewertes)
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen (Pflichtvorsorge, bei Erreichen des Auslösewertes)
  • Kennzeichnung von Lärmbereichen (bei Überschreiten des Auslösewertes)
  • Aufstellung eines Lärmminderungsprogramms (bei Überschreiten des Auslösewertes).

Wir haben schon in den Achtzigern als Lärmschutz erstmals ein Thema wurde, Diskotheken ausgestattet in denen nicht nur die Lärmwerte eingehalten wurden sondern die auch als vorbildlich für guten druckvollen Sound galten. Gleichzeitig gab es Diskos in denen eine schwachbrüstige Anlage unerträglichen Lärm verursachte und es einfach nur Schxxxe klang.
Ungerechterweise muß man anmerken, daß die guten druckvollen Anlagen mehr Geld kosteten.
 
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Ich konnte mich mit meinen Kollegen noch halbwegs unterhalten.
Die besten Clubs die ich kenne bringen es hin, bei fetter Partylautstärke den Sound so zu haben, dass man sich noch ohne anzuschreien unterhalten kann. Fette Bässe vorausgesetzt. Wenn man natürlich mit den Hochmitteltöner oder Hochtonhörner Lautstärke suggerieren muss, dann ist klar, dass eine Diskussion nicht mehr stattfindet.

Ich verstehe es jeweils nicht, warum es in den Ohren weh tun muss. Ich mag auch richtig laut, aber Schmerzen sind irgendwie nicht nötig.
 
Hab ja nicht von Schmerzen gesprochen, aber ein Metal Konzert in Wohnzimmerlautstärke funktioniert irgendwie nicht.

Gruß
 
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Ich bin da ganz bei dir, aber was ist wie laut? Kindermusik und dann zwischen 3.5 und 4k reindrehen ist saulaut. Fetterster Dub mit so viel Bass dass du kurz vor der Kotzgrenze bist, aber eben in diesem Bereich etwas rausgedreht wirst du auch als laut, aber ein anderes laut empfinden.

Mir geht's wirklich nur um die Höhen. Da haben es die Leute nicht im Griff.
 
Hab ja nicht von Schmerzen gesprochen, aber ein Metal Konzert in Wohnzimmerlautstärke funktioniert irgendwie nicht.

Gruß

Es geht nicht um ein Metal Konzert sondern um um eine Dico Veranstaltung, siehe erster Post. Also alles vorprodizierte und zusammenkomprimierte Musik.
 
Richtig, aber es geht um Beschallung und Lautstärke.
Egal was aus der P.A. kommt ob eine Band oder Musik aus dem PC.
Und ich habe halt bemerkt das inzwischen viele Clubs genauso eine Lautstärkebegrenzung haben.

Gruß
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Das hier ist vielleicht ganz interessant:

https://www.din15905.de/mischen-bei-99-db.html
 

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