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mister944
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Hallo again,
dank der Hilfe von M-Zee unten nochmals der Fall in der richtigen Formulierung.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
Gruß,
Mister944
Hallo Leute,
nehmen wir einmal den folgenden Fall an. Ein Urheber schreibt einen Song für einen Verein aus dem Spitzensport geschrieben.
Dieser solle zunächst veröffentlicht werden. Davon nimmt der Verein aber nach kurzer Zeit auf Grund von finanziellen Engpässen Abstand. Trotzdem wird kurze Zeit später Refrain des Songs unter einen Kinospot des Vereins geschnitten und im Stadion und Kino aufgeführt.
Der Urheber ist GEMA Mitglied und der Song wurde auch als Werk dort angemeldet. Jedoch erscheint der Song nie auf einer Abrechnung der GEMA - auch die Veröffentlichung per Video nicht.
Ein paar Jahre später erscheint ein neuer Kinospot des Vereins, in dem wiederum die gleiche Musik vorkommt. Dieses Mal ist der Spot sogar im Internet zu finden. Somit nutzt der Verein seit mehreren Jahren die Musik in mehreren Filmen ohne Einwilligung des Urhebers.
Der Urheber kennt den Produzenten des Spots und ruft diesen an um abzuchecken, ob bzgl. der Copyrights alles seine Richtigkeit hat, weil er bis Dato keine müde Mücke gesehen habe. Er meinte, dass der Urheber den Song doch bei der GEMA gemeldet hätte und dass jawohl sein eigenes Problem sei. Aber er wolle sich mal bei der GEMA und dem Verein bzgl. Folgelisten und Abrechnungsschlüssel schlau machen.
Beim Rückruf des Produzenten sagt dieser, dass er als Produzent das Werk noch zusätzlich als audiovisuellen Tonträger hätte anmelden müssen. Dies kostet jedoch ca. 80 Euro und würde nur zu seinen lasten gehen. Im Übrigen seien die GEMA- Einahmen zu vernachlässigen, da der Verein für die Wiedergabe im Stadion eine Pauschale zahlt (also Einzelauswertung unmöglich) und die Kinoauswertung mit 0.014 Cent pro Spot-Einsatz ja wohl mehr als lächerlich sei. Dass der Spot allerdings auch in der ARD Sportschau zu sehen war, hat er natürlich runtergespielt. Die sich damit auskennen wissen, wie viel es bei den öffentlich Rechtlichen mit der Einschaltquote der Sportschau und bei dieser Sendezeit pro Minute gibt. Wesentlich mehr als 0,014 Cent!!!
Der Urheber setzt den Fußballverein in Kenntnis. Die reagierten prompt und waren nicht sehr glücklich über den Zustand, weil sie davon ausgingen, so wörtlich: ein Produkt erworben zu haben, welches alle GEMA-Anforderungen erfüllt.
So, jetzt endlich zu meiner Frage: Hat der Urheber irgendwelche Schadensersatzansprüche an den Produzenten oder an den Verein? Es kann ja wohl nicht angehen, dass der Produzent und auch der Verein einen finanziellen Vorteil durch den Spot erzielen, ohne dass der Urheber beteiligt wird!
Freue mich auf eure Antworten und Meinungen!
Gruß,
Mister944
dank der Hilfe von M-Zee unten nochmals der Fall in der richtigen Formulierung.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
Gruß,
Mister944
Hallo Leute,
nehmen wir einmal den folgenden Fall an. Ein Urheber schreibt einen Song für einen Verein aus dem Spitzensport geschrieben.
Dieser solle zunächst veröffentlicht werden. Davon nimmt der Verein aber nach kurzer Zeit auf Grund von finanziellen Engpässen Abstand. Trotzdem wird kurze Zeit später Refrain des Songs unter einen Kinospot des Vereins geschnitten und im Stadion und Kino aufgeführt.
Der Urheber ist GEMA Mitglied und der Song wurde auch als Werk dort angemeldet. Jedoch erscheint der Song nie auf einer Abrechnung der GEMA - auch die Veröffentlichung per Video nicht.
Ein paar Jahre später erscheint ein neuer Kinospot des Vereins, in dem wiederum die gleiche Musik vorkommt. Dieses Mal ist der Spot sogar im Internet zu finden. Somit nutzt der Verein seit mehreren Jahren die Musik in mehreren Filmen ohne Einwilligung des Urhebers.
Der Urheber kennt den Produzenten des Spots und ruft diesen an um abzuchecken, ob bzgl. der Copyrights alles seine Richtigkeit hat, weil er bis Dato keine müde Mücke gesehen habe. Er meinte, dass der Urheber den Song doch bei der GEMA gemeldet hätte und dass jawohl sein eigenes Problem sei. Aber er wolle sich mal bei der GEMA und dem Verein bzgl. Folgelisten und Abrechnungsschlüssel schlau machen.
Beim Rückruf des Produzenten sagt dieser, dass er als Produzent das Werk noch zusätzlich als audiovisuellen Tonträger hätte anmelden müssen. Dies kostet jedoch ca. 80 Euro und würde nur zu seinen lasten gehen. Im Übrigen seien die GEMA- Einahmen zu vernachlässigen, da der Verein für die Wiedergabe im Stadion eine Pauschale zahlt (also Einzelauswertung unmöglich) und die Kinoauswertung mit 0.014 Cent pro Spot-Einsatz ja wohl mehr als lächerlich sei. Dass der Spot allerdings auch in der ARD Sportschau zu sehen war, hat er natürlich runtergespielt. Die sich damit auskennen wissen, wie viel es bei den öffentlich Rechtlichen mit der Einschaltquote der Sportschau und bei dieser Sendezeit pro Minute gibt. Wesentlich mehr als 0,014 Cent!!!
Der Urheber setzt den Fußballverein in Kenntnis. Die reagierten prompt und waren nicht sehr glücklich über den Zustand, weil sie davon ausgingen, so wörtlich: ein Produkt erworben zu haben, welches alle GEMA-Anforderungen erfüllt.
So, jetzt endlich zu meiner Frage: Hat der Urheber irgendwelche Schadensersatzansprüche an den Produzenten oder an den Verein? Es kann ja wohl nicht angehen, dass der Produzent und auch der Verein einen finanziellen Vorteil durch den Spot erzielen, ohne dass der Urheber beteiligt wird!
Freue mich auf eure Antworten und Meinungen!
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Mister944
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