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thono
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Ich hab mal 'ne Frage bezüglich geltend machen von Schadensersatzansprüchen der Vertriebe gegen Label.
Hier mal ein kurzgefasstes und hypothetisches Beispiel.
Angenommen Künstler A stellt seinem Label einen Song vor.
Das Label findet den gut und gibt ihn in den flächendeckenden Vertrieb.
Wochen später kommt Künnstler B und erhebt Anspruch auf das alleinige Urheberrecht auf diesen Song (oder Teile daraus). Sprich Künstler A hat "geklaut".
Per Anwalt läßt Künstler B Schadensersatzforderungen an alle Vertriebspartner des Label rausschicken, woraufhin diese den Song sofort aus dem Vertrieb nehmen und aufgrund der sogenannten "Störerhaftung" die Anwaltskosten tragen müssen.
Anschließend fordern die Content-Shops ihrerseits Schadensersatz vom Label.
Meine Frage lautet nun, sofern die obige Zusamenfassung rein vom Ablauf so zutrifft:
Wie kann sich ein Label davor schützen, bzw. kann es das überhaupt?
Eine Bestätigung vom Künstler zu verlangen reicht da ja wohl rechtlich nicht aus, selbst wenn man die Kosten bei ihm theoretisch wohl geltend machen könnte.
Hier mal ein kurzgefasstes und hypothetisches Beispiel.
Angenommen Künstler A stellt seinem Label einen Song vor.
Das Label findet den gut und gibt ihn in den flächendeckenden Vertrieb.
Wochen später kommt Künnstler B und erhebt Anspruch auf das alleinige Urheberrecht auf diesen Song (oder Teile daraus). Sprich Künstler A hat "geklaut".
Per Anwalt läßt Künstler B Schadensersatzforderungen an alle Vertriebspartner des Label rausschicken, woraufhin diese den Song sofort aus dem Vertrieb nehmen und aufgrund der sogenannten "Störerhaftung" die Anwaltskosten tragen müssen.
Anschließend fordern die Content-Shops ihrerseits Schadensersatz vom Label.
Meine Frage lautet nun, sofern die obige Zusamenfassung rein vom Ablauf so zutrifft:
Wie kann sich ein Label davor schützen, bzw. kann es das überhaupt?
Eine Bestätigung vom Künstler zu verlangen reicht da ja wohl rechtlich nicht aus, selbst wenn man die Kosten bei ihm theoretisch wohl geltend machen könnte.
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