Scanner als Skybeamer - Skybeamer genemigungspflichtig?

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Black2007
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Hallo,

ich hab mir überlegt, dass ich bei der Geburtstagsfeier meiner Freundin einen meiner Scanner im Freien aufstell und als eine Art Skybeamer benutze. (Für Abends)

Ich hab zwar "nur" einen Eurolite TS-255 (mit einem HSD 250W Leuchtmittel) zur verfügung, aber nach einem kurzen Test gerade eben und der Erkenntnis, dass eine Strahlenlänge von ca. 15m erzeugt wird, würde ich trotzdem gerne diesen Plan weiter verfolgen.

Desweiteren würde mich dann interessieren, ob Skybeamer genemigungspflichtig sind (für den Betrieb am Abend), da sie ja Nachts sehr weit in den Himmel strahlen und somit vielleicht irgendwen stören könnten, etc...
Und was tun, wenn doch die Polizei auf einmal vor der Tür steht?

Im Anhang 2 Bilder. Das Eine aus Sicht des Scanners. Das Andere von der Straße aus neben meines Hauses. Der Strahl ist sehr schwer zu erkennen - aber noch sichtbar.

Vielen Dank schon mal im Voraus,

Black2007
 
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Unglaublich gute Frage, die ich auch stellen wollte. Ein Kollege hat mir zugeflüstert, dass ab bestimmten Klassen der Skybeamer beim Luftfahrtamt angemeldet werden muss. Mir stellt sich dann die Frage: Wo finden wir rechtlich einen solchen Paragraphen, bzw. eine Verordnung und außerdem, was sich dadurch beantworten sollte, ab welchem Output eben angemeldet werden muss.
 
Google gibt hier Aufschluss:


- Skybeamer werden als Werbeanlagen gesehen und sind daher genehmigungspflichtig

- Ragt der Strah bis in den Luftraum oder äußeren Luftraum muss eine Genehmigung
des Luftfahrtbundesamt eoingeholt werden.

- Skybeamer werden als Lichtverschmutzende Anlagen betrachtet und werden daher
immer öfters nicht mehr genehmigt!


dies so mal in kürze ohne Gewähr auf Vollständigkeit
 
ich würde mich bei der Gemeindeverwaltung oder Stadtverwaltung melden, und da nachfragen.
Wsl ragt dein 250W "Skybeamer" nicht so hoch, das du ihn beim Luftfahrtamt melden musst ;)
 
Hey Leute ein Scanner ist was VÖLLIG ANDERES als ein Skybeamer! Also übertreibt mal bitte nicht! ;) Sicher ist daruf zu achten das keine Komplikationen mit dem Luftverkehr auftreten aber ich glaube nicht dass das hier groß eine Rolle spiel. Ein Skytbeamer ist mehrer km sichtbar und das ist gegen den 15 m wirklich nicht gerade viel. ;) Zudem werden Skytracker mit Xenon LMs betrieben was auch was anderes als eine Halo oder MSD ist.

Mit freundlichen Grüßen

Sound`N`Light Marshall Veranstaltungstechnik
 
Es wird zwar nicht übertrieben, aber ich würde auch mal sagen, dass ein 250Watt HSD Scanner wirklich zu Lichtschwach ist, als das er dafür angemeldet werden müsste.
Mal ganz ehrlich, den sieht man doch so oder so nicht weiter als 20 Meter.
 
Hallo,

und erstmal ein großes Dankeschön für die zahlreichen Antworten.

Zuerst einmal zum Skybeamerthema allgemein:
1. Das mit dem Luftfahrtamt hab ich mir im Hinterkopf behalten, da ich nicht ganz sicher gewesen bin, wie Ihr das auffassen würdet.
2. Warum werden Skybeamer als "Luftverschmutzende Anlagen" angesehen? Das Einzige, was da erzeugt wird ist Wärme am Boden und elekromagnetische Wellen, sprich Licht...

Nun zu meiner Idee mit dem Scanner:
1. Der Strahl geht nur ca. 15m weit (abgeschätzt), je nach Wetterlage (war eigentlich eine relativ klare Nacht beim Testen). Deswegen mach ich mir keine Sorgen um die Luftraumgenemigung (außer um ein paar Nachteulen / -vögel, die da durchfliegen könnten
2. Würde der dann auch als Werbeanlage betrachtet werden, wenn ich den Draußen vor der Tür aufstelle und die 15m in den Himmel strahlen lasse bzw. n Gobo mit "Happy Birthday" auf die Straße...
3. Inwieweit könnten mir Nachbarn und Polizei was "anhaben", wenn ich des Teil einfach mal für eine Nacht ( 21h - 1h) betreibe?



Vielen Dank schon mal im Voraus,

Black2007
 
Inwieweit könnten mir Nachbarn und Polizei was "anhaben", wenn ich des Teil einfach mal für eine Nacht ( 21h - 1h) betreibe?

Wahrscheinlich garnichts. Ich schätze mal, dass die Chance, dass sich die Nachbarn oder andere Leute wegen "dem Strahl" im Himmel wohl kaum beschweren werden, wenn er wirklich nur in den Himmel strahlt.
Und großartig viel sehen wird man bei 250Watt so oder so nicht.
Normalerweise müsste man sowas natürlich anmelden, aber mal ganz ehrlich.
Wenn man irgendwo auf einer Veranstaltung ist, wo zB Moving Heads zum Einsatz kommen (Outdoor) werden diese irgendwann immer mal in den Himmel strahlen und es kümmert auch keinen.
Bei deinem Scanner würde ich mir da echt keine Kopf machen um Behörder oder ähnliches.
Erst wenn es weiter aufwärts geht mit der Leuchtkraft!

MfG DJ-Jan

P.S. Wenn du Gobos in den Himmel strahlen willst, kannst du es so oder so vergessen, da dafür die Lichtleistung deines Scanners zu schwach ist ;)
 
Es sei den, es ist Witterungsbedingt schön disig ;), dann macht das richtig Spass ;)
 
DJ-Jan
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Hallo,

ich hab jetzt nun auch mal "Skybeamer" bei google eingetippt. Nach einem interessanten Wikipedia Artikel hab ich mir mal einen "Gegner"artikel durchgelesen, wobei da fast gleich im wahrsten Sinne des Wortes "der Vogel abgeschossen" wurde...

Lichtverschmutzung und hoher Stromverbrauch - wenn ich das nur höre... die Teile sind geil - und schließlich betreibt ja nicht jeder im Garten so ein Ding...
Und welcher Vogel fliegt bei Nacht? Das sind höchstens Eulen und die meiden dann diesen Lichtstrahl...



Grüße,

Black2007
 
Ich hätte dazu noch eine Frage.
Ich habe mir vor einer Woche zwei Skybeamer a`4000 Watt (Punktstrahl) angeschafft und wollte diese auf einer Veranstaltung betreiben, die in ca. 1 Monat beginnt. http://www.musik-service.de/showtec-sky-spot-4000-xenon-prx395757574de.aspx
Was kann mir passieren wenn ich diese einfach ohne Genehmigung betreibe? Kommt da einfach nur die Polizei vorbei uns sagt mir, das ich die Dinger ausschalten soll oder kann sowas auch mit einer Strafe enden? Ist ja bestimmt vergleichbar wie eine Ruhestörung durch zu lauter Musik, da wird man ja auch erst einmal mündlich Verwarnt.
 
Ist ja bestimmt vergleichbar wie eine Ruhestörung durch zu lauter Musik, da wird man ja auch erst einmal mündlich Verwarnt.
nur zu deiner Kenntnis - das ist keine Vorschrift, sondern ein Entgegenkommen der Beamten vor Ort, wenn sie es erst mit einer straflosen Aufforderung, den Lärm einzustellen, belassen... Eine Anzeige wegen übermäßigem Lärm ist auch beim ersten "Besuch" möglich, und nicht allzu selten auch die Realität

daher würde ich dir raten, dich vorher über die notwendigen Genehmigungen zu erkundigen, damit es ggf. kein böses Erwachen gibt.
 
Was kann mir passieren wenn ich diese einfach ohne Genehmigung betreibe?QUOTE]

Wieso sollte man so etwas machen?
Wenn man nicht grade in Flughafennähe bzw. in luftraumrelevanten Gebieten rummacht
reicht es erfahrungsgemäß der entsprechenden Behörde telefonisch nachzufragen
ob eine Benutzung an dem Datum und zu dieser Uhrzeit möglich ist.
Normalerweise ist es kein großer Akt einen Skybeamereinsatz anzumelden und kostet
nichts außer ein paar Minuten Zeit.
Um vorzusorgen informiere ich meißt -nach erteilter Erlaubnis des LBA's- auch gleich noch
die Stadt/Gemeinde.
 
Was kann mir passieren wenn ich diese einfach ohne Genehmigung betreibe?

Im allerschlimmsten Fall ist es eine Verletzung der Luftraumhoheit und was da passiert, kann ich dir auch nicht sagen. Auf jedenfall wird es Ernst. Aber stell dir mal vor ein Flugzeug...:rolleyes: Melde es an!
 
Ich habe es letztens irgendwo gelesen frag mich nicht wo, da stand etwas von tausend euro strafe + anzeige aber ich übernehme keine Garantie für diese Aussage!
 
n Gobo mit "Happy Birthday" auf die Straße...

Das würde ich an deiner Stelle nicht machen, denn soetwas ist nicht erlaubt. Du datfsz nicht irgendwie gezielt auf die Straße leuchten.

@ Black2007: Und zum Thema Lichtverschmutzung: Es müsste eher Dunkelheitsverschmutzung heißen, denn es wird ja sozusagen die Nacht erhellt. Und das irritiert schon Tiere (also bei richtigen Skybeamern und keinen 250W Taschenlampen ;)). Von daher finde ich da die Anmeldungspflicht schon angebracht zumal es wie gesagt wirklich wenig Aufwand ist. Schön das die "Dinger" geil sind, aber sie sind nunmal extrem hell und können Fledermäuse und gelb gescheckte Nachfalter und Zwillingsaugenfalter stören (ich bin kreativ oder? :D)

Du musst dir keine Sorgen machen, wenn man den Strahl überhaupt sieht und du Spaß daran hast gibt es bei der Lichtleistung nichts zu meckern ;) Ausser vllt, dass du nicht dauerhaft den Nachbarn ins Fenster leuchtest! :rolleyes:
 
Mein Problem ist ja, dass ich vielleicht die Skybeamer garnicht genehmigt bekomme, da es wie in einen Beitrag geschrieben nicht mehr überall genehmigt wird.

Und wenn ich jetzt einen Antrag stelle und dieser abgelehnt wird mache ich ja die Behörden darauf aufmerksam und die schauen dann das keine Skybeamer betrieben werden.

Vorallem wenn ein Antrag gestellt wurde und dieser ist abgelehnt und ich die Skybeamer trotzdem betreibe ist es keine fahrlässige Strafttat mehr, da ich ja nachweißlich darüber bescheid wusste, das ich diese nicht betreiben darf.
 
Was erwartest Du jetzt vom Board? Ne Freigabe, das Du etwas tun darfst, wo du dir im Vorfeld schon sicher bist, das Du es nicht darfst?

Vergiss es.
*closed*
 
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