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Samples - welche darf benutzen?

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Dizzoe
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Hallo,
ich habe mich zu dem Thema schon etwas erkundigt, aber nichts wirklich handfestes gefunden, auf das ich auch vertrauen kann. Es geht darum, welche bzw. ob ich überhaupt Samples aus "gebührenpflichtiger" Musik benutzen darf, auch um damit vielleicht selbst Geld zu verdienen.
Nehmen wir mal ein kleines Beispiel: Ich würde gern unter anderem ein kurzes Sample (weniger als 2 Sekunden) aus einem bekannten Stück, die CD habe ich hier bei mir, verwenden, um daraus einen Beat zu machen. Ist dies prinzipiell möglich, ohne mir irgendwoher erst die Rechte dafür besorgen zu müssen?
Ich las mal etwas von diesen "2 Sekunden", die erlaubt sein sollen. Ich kann es mir allerdings nicht wirklich vorstellen, dass man das wirklich mit allem machen darf. Ich würde es durchaus verstehen, wenn man eigentlich garnichts verwenden darf. Ich spiele z.B. 12 Jahre Klarinette und habe viel Arbeit und Schweiss in mein spielerisches Können und schließlich meinen Sound investiert. Ich fände, dass mir, sollte jemand mit einem Sample von mir, sei es auch noch so kurz, Geld machen wollen, doch zustünde, dafür dann Geld zu verlangen bzw. es zu verhindern.
Wie sieht es denn nun in der Realität aus?
Danke schonmal im Voraus!
 
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Die Sekunden-Regelung ist auch Quatsch!

Sobald das Original "identifizierbar" ist, sind die Urheberrechte berührt. Wenn man das Sample 1:1 nehmen will, sind abgesehen vom Urheberrecht auch noch die Leistungsschutzrechte derjenigen zu beachten, die es eingespielt haben.
 
Es gab da meines Wissens nach verschiedene Urteile. In den USA ist so ziemlich alles illegal, hier gab es mal ein recht komisches Urteil bezüglich eines Samples aus einem Kraftwerk Song.


Ich denke in der Praxis zählt einfach die Erkennbarkeit, weil wenn es keiner erkennt kann auch niemand klagen.
Und würde man allein alle Veröffentlichungen die (illegal) das Amen Break benutzen sammeln hätte man ein Leben lang 24/7 Musik hören. Naja, vielleicht passt sich die Rechtssprechung irgendwann der Realität an.
 
laut urteil des BGH sind selbst kleinste fetzen audiomaterial leistungsschutzrechtlich geschützt. man darf aber samplen wenn man nachweisen kann, dass man selbst nicht in der lage war die samples nachzustellen. sprich man müsste vor gericht die eigene unfähigkeit beweisen :D
 
Dann darf man also Drum-Samples auch nicht benutzen?

man darf aber samplen wenn man nachweisen kann, dass man selbst nicht in der lage war die samples nachzustellen.

Wie soll man denn das verstehen? Also wenn ich jetzt zum Beispiel ein Orchester-Stück samplen würde, wäre das legal, weil ich das qualitativ nicht hinbekommen würde? Und wenn ich es nachstellen würde, wäre es legal? :confused:
 
das müsste das gericht entscheiden, ist meines wissens aber noch nicht vor gekommen. bei einem orchester-sample kann ich mir aber vorstellen, dass die richter einem glauben würden.
wichtig ist aber, dass es ein kurzes sample ist, keine ganze melodie, die wäre wieder urheberrechtlich geschützt. zwar sind viele klassische komponisten länger als 70 jahre tot, womit auf deren werke kein urheberrecht mehr besteht, allerdings kann man nicht einfach komplette stücke samplen. wo die obergrenze für die länge eines samples liegt weiß ich leider nicht.
 

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