• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Sängerin im Duo

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Andie09
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Nun versuche ich hier mal eine Frage ins Forum zu stellen. In der Hoffnung das mir jemand helfen kann.
Ich möchte ein neues Tanzduo mit Sängerin gründen als Erweiterung meiner Alleinunterhaltertätigkeit. Jetzt weiß ich aber nicht wie ich mit der Sängerin vertraglich "umzugehen" habe. Was muß ich beachten? Was kann ich tun. Wie kann ich mich absichern bzw. ebenso die Sängerin? Wie läuft es steuerrechtlich ab usw.?? Viele Fragen...kann mir jemand helfen?:)
 
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ja, hier: www.dav.de

Um das mal klar herauszustellen: Du erwartest eine rechtswidrige Auskunft in einem Forum!
 
Sticks schrieb:
ja, hier: www.dav.de

Um das mal klar herauszustellen: Du erwartest eine rechtswidrige Auskunft in einem Forum!

Na, ganz so schlimm ist es nicht. Tipps zu geben, was evtl. zu beachten ist, welche Vertragsform ectl. günstig sein kann usw., muss noch lange keine verbotene Rechtsberatung sein.

Zu den "Dos" und Don'ts" gibt es ja hier einen gepinnten Thread: https://www.musiker-board.de/vb/showthread.php?t=19414

Und du kannst dir sicher sein, dass wir Antworten, die eine illegale Rechtsberatung darstellen, auch löschen werden - aber FRAGEN darf hier zunächst mal jeder, was er möchte.
 
.Jens schrieb:
FRAGEN darf hier zunächst mal jeder, was er möchte.
Das ist ja gerade das tragische an der Sache; der Fragende muß keinerlei Sanktion befürchten, selbst, wenn er, wie hier, materiell-rechtliche Auskünfte erwartet. Der Dumme ist der Helfer und der Boardbetreiber.

Deine Gelassenheit ist schon sehr bemerkenswert.
 
Sticks schrieb:
Das ist ja gerade das tragische an der Sache; der Fragende muß keinerlei Sanktion befürchten, selbst, wenn er, wie hier, materiell-rechtliche Auskünfte erwartet. Der Dumme ist der Helfer und der Boardbetreiber.
Also, speziell in diesem Falle sehe ich nicht, wo hier wirklich eine Rechtsberatung im Sinne des RBerG verlangt wird. Nicht jede auskunft ist eine Rechtsberatung:

Aus JuraWiki.de:


    • Art. 1 § 1 I 1 RBerG Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung (...) darf grundsätzlich - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist. Art. 1 § 8 RBerG Ordnungswidrig handelt, wer
      I Nr. 1 fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen, (...)
      II Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.



    Eine Rechtsangelegenheiten besorgt nach dem BundesVerfassungsGericht (BVerfG, 1 BvR 2251/01 vom 27.9.2002, Absatz-Nr. 23), wer eine Tätigkeit ausübt, die das Ziel verfolgt und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde RechtsVerhältnisse zu gestalten. Die Geschäftsmäßigkeit erfordere dabei eine selbständige, mit Wiederholungsabsicht erfolgende Tätigkeit, die nicht nur aus besonderen Gründen als Gefälligkeit ausgeübt werde (BVerwG NJW 1988, 220 u.a., zitiert nach Jürgen Renner/Caliebe, RBerG-Kommentar, 2. Aufl. München 1992).
Man beachte hier insbesondere die Begriffe "konkret" und "geschäftsmäßig". Die Antwort auf die Frage "Was gibt es dabei zu beachten" wird in der Regel weder eine "konkrete Gestaltung" noch eine "Verwirklichung" sein. Von der Geschäftsmäßigkeit mal ganz zu schweigen.

Beispiel: Ich möchte nach Italien fahren, und erkundige mich in einem Forum, was ich dort bzgl. der Verkehrsregeln zu beachten habe (andere Tempolimits, absolute "No-Gos", die richtig teuer werden können, Vorschriften für Ausrüstung und Kennzeichnung etc.) - eine Antwort darauf ist definitiv keine "Rechtsberatung".

Deine Gelassenheit ist schon sehr bemerkenswert.
In diesem Falle IMHO eher nicht, sondern völlig normal ;)
 
Leider verstehe ich nur Bahnhof!
Es war hier nichts beabsichtigt.
Jetzt weiß ich immer noch nicht wie das andere tun, mmmmhh.
 
Mach dir da keinen Kopf drum. Es wird sich schon jemand melden, und eine erste Anlaufadresse hast du ja jetzt bekommen: www.dav.de.
 

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