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ruhestörung durch proberaum

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cynozr
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halihallo

ich hab da mal ne frage....
wir haben wie jedesmal geprobt....
aufeinmal stehen die bullen bei uns vor der proberaum tür....
unser proberaum liegt in der ersten etage und unten die türe zum komplex ist immer zu das sie nicht rauf kommen konnten somit haben die durch mehrere megafon ansagen versucht uns zu erreichen(wie sie uns sagten)...wir haben sie aus zufall am fenster gesehen und herein gelassen...sie haben direkt nach ausweisen gefragt und gesagt wir sollen alles aus machen und einpacken...nach mehreren minuten warten haben wir dann erfahren das wir eine anzeige wegen ruhestörung gibt.....
meine fragen dazu:
1.war die anzeige gerechtfertigt? da die diese ruhestörung ein ortsüblicher lärm ist oder?
2. muss man nicht erst verwarnt werden?
3. is es gerechtfertigt das die besucher die im proberaum waren ebenfalls mit anzuzeigen? obwohl 4 zeugen sagten das sie nichts damit zutun haben

also in meinen augen ist das reine polizei willkür...die haben noch ned mal hallo gesagt was ja eigentlich eine frechheit ist...da die polizei ja ordnung und recht wahren soll

naja vll is ja hier ein fachmann unterwegs

vielen dank schonmal
 
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halihallo

War die anzeige gerechtfertigt? da die diese ruhestörung ein ortsüblicher lärm ist oder?


vielen dank schonmal

MHm, irgendwie is diese Ruhestörung zu verstehen, da ihr in einem Wohnkomplex gespielt habt.
ABer dann gleich mit einer Anzeige herzukommen is übertrieben.
Zu welcher Uhrzeit habt ihr denn geprobt ?
Was für ne Musikrichtung spielt ihr (wegen der Lautstärke und dem Druck) ???
Weil wenn ihr normal am nachmittag oder gegen abend geprobt habt, ist dagegen nichts einzuwenden, zumindest aus meiner sicht nicht. Aber du kennst ja die Gesetzeshüter, die nehmen alles viel zu ernst und genau.

Gruß Kev
 
wir haben nachmittags geprobt....
es ist ein proberaum komplex(zumindest wurde er so angespriesen) und nebenan sind wohnhäuser
wir machen so mix aus hardcore punk rock metal ska
 
Ich habe es mal verschoben und zittiere mich mal selbst:

§ 117 OWiG
Unzulässiger Lärm

Dritter Teil (Einzelne Ordnungswidrigkeiten (§§ 111-131))
Zweiter Abschnitt (Verstöße gegen die öffentliche Ordnung (§§ 116-123))

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.


Siehe dazu :
http://www.ra-kotz.de/nachbarlaerm.htm


Das sagt eigentlich doch ganz viel............oder?


Topo :cool:
 
§117 und 118 hab ich auch schon gewälzt.....
habs nur nicht wirklich verstanden...
aber dennoch hat der vermieter diese ordnungswiedrigkeit zu verantworten da er diesen raum als proberaum bezeichnet oder?
und die haben nur das recht beim ersten mal ein verwarngeld auszusprechen die haben direkt die anzeige geschrieben
 
in meinen augen is das ned richtig oder
 
ManMan, du hast dich schon gut informiert, aber wenn euch der Vermieter diesen Raum als Proberaum stellt, dann hat der auch die Lärm in Kenntniss zu nehmen.
Aber wie schon gesagt, das mit der Aneige is übertrieben.

Kev
 
also muss er doch die anzeige in diesem fall bezahlen und die umwelt des komplexes vor lärm zu schützen(um beim beamtendeutsch zu bleiben)
 
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