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Rücktritt von einer CD-Aufnahme

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nunslaughter
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Ich möchte mal folgenden Fall zur Diskussion stellen :( :

Es gibt ne Metal-Band, die wollte ihre Songs (11 an der Zahl) mal vernüftig auf CD pressen lassen und hat diese in einem Projektstudio aufgenommen. Vereinbart war mit dem Soundmenschen des Projektstudios bei ihm 7 Tage aufzunehmen und am Ende ein fertig abgemischtes Master zu erhalten, welches die Band in ein Presswerk zur Vervielfältigung schicken kann. Erwähnt sei an dieser Stelle, daß der Soundmensch bislang keine Erfahrung mit der Musikrichtung hatte. In ihrer Naivität hat die Band nicht ausgelotet was passiert wenn das Ergebnis nicht den Vorstellungen der Band entspricht; es wurde nur von Seiten des Projektstudios gesagt, daß die Band bei nichtgefallen die Rohspuren haben könnte um woanders die Songs abzumischen. - Allerdings wurde dabei nicht über Preisminderungen oder sonstiges gesprochen. Wie auch immer, die Aufnahmen wurden abgeschlossen und die Band hat in ihrer Euphorie (und weil sie danach gefragt wurde) vorab 40 % des vereinbarten Preises dem Studio überwiesen. Jetzt kam es wie es kommen mußte: Das Ergebnis entsprach nicht den Vorstellungen der Band! Die Band wollte darauf (wie ja angeboten) die Rohspuren haben und woanders die CD fertigstellen lassen. Die Antwort war: "Kein Problem, überweist noch die restlichen 60 % und dann bekommt ihr sie. Evtl. können wir noch 15 % vom Preis mindern.". Dies war der Band zu teuer und sie gab dem Soundmenschen eine zweite Chance. Auch diese brachte nicht das gewünschte Ergebnis und die Band dachte sich: "Scheiße, wir sollten vom Vertrag zurücktreten und woanders nochmal komplett neu aufnehmen."; sprich, die Band wollte nicht mal mehr die Rohspuren. Antwort des Projektstudios: "Überweist uns das restliche Geld abzgl. 25% und Ihr seid raus! Die Spuren könnt Ihr dann trotzdem haben".

Ist die Restforderung des Projektstudios gerechtfertigt oder kann nach Eurer Meinung die Band eine höhere Minderung verlangen? :confused:
 
Eigenschaft
 
ganz von außen betrachtet, hat der Soundmensch seinen Job gemacht, für den er sein Geld möchte. Mit dem Angebot von 25 % Minderung des Restbetrages zeigt er, dass er kompromissbereit ist.

Du gehst in eine Kneipe, bestellst das Essen, ißt auch alles schön brav auf und reklamierst im Nachhinein den Geschmack. Das sollte man immer rechtzeitig reklamieren.

Bei den Aufnahmen müßte man eigentlich schon viel früher sehen können, ob es klappt oder auch nicht. Wenn man nicht sicher ist, ob der Techniker diese Musik auch hinbekommt, wäre es sinnvoll gewesen, erst einmal einen Teil fertigzustellen, um sehen zukönnen, wie das Ergebnis wird.

Ich finde, man kann sich da nur versuchen, zu einigen. Ansonsten ist da wohl nichts zu machen.
 
Gibt es überhaupt einen schriftlichen Vertrag oder nur mündliche Absprachen? Wenn nur mündlich, wie sieht die Zeugenlage aus?
Wenn es um richtig Geld geht, schaltet einen Rechtsanwalt ein, das BGB hat auf sehr vieles sehr konkrete Antworten, besonders, wenn der Lieferant die Chance zur Nachbesserung nicht genutzt hat. Aber die Minderung wird letztendlich immer ein Vergleich werden.

Wenn es finanziell verkraftbar ist, wird es vielleicht am preiswertesten sein, wenn ihr das ganze als "Lehrgeld" abschreibt...
 
also ich kenne viele solche Fälle. Das Studio ist Dienstleister und hat seinen Job gemacht. Damit steht ihm auch die Vergütung zu. Reklamationen gelten nur für nicht oder nicht richtig erbrachte Dienstleistungen. Was wurde da vereinbart? Was gefällt dem Kunden nicht?
Ich sag mal ganz frech, aber leider absolut aus der Praxis: Wenn jemand sein Instrument nicht beherrscht und deshalb nicht "in time" spielt, dann kannst Du mischen bis der Arzt kommt, du bekommst keinen Druck! Da kann aber das Studio nix dafür..... das gleiche gilt für Arrangementfehler...
 
Da fällt mir eine Geschichte aus meiner Familie ein. Meine Mutter hat vor ein paar Jahren mit einem Mitmusiker eine CD aufgenommen. Meine Mutter hat eine relativ tiefe Altstimme. Auf den Aufnahmen wurde die Stimme aber so verändert, dass sie sich nur noch total piepsig angehört hat... das hat beiden Musikern nicht besonders gefallen. Aber da der Vertrag vorsah, dass das Studio alleine abmischen durfte, war da nichts zu machen.
Heisst: Wenn im Vertrag steht, dass ihr beim mischen Mitspracherecht habt (was denke ich mal nicht der Fall ist, da ihr ja 1. gar nicht dabei wart und 2. wie du selbst zugibst ziemlich naiv an die Sache rangegangen seid) könnt ihr evtl was machen. Falls nicht, habt ihr ganz einfach Pech gehabt... Da würde ich nochmal zum Rechtsanwalt gehen und fragen, ob noch mehr Minderung als 25% drin sind, ansonsten das restliche geld zahlen und die Spuren selbst mischen... Selbst gemacht ist immer noch am besten =).
 
normalerweise handelt es sich bei Studioleistungen immer um Dienstverträge, da ein "Erfolg" nicht definiert werden kann. Wie sollte das im Vertrag stehen? Der Song muß exakt das Frequenzverhältnis von "smoke on the water" haben, oder wie? Das erwartete Ergebnis ist nicht definierbar und damit handelt es sich um eine Dienstleistung/Dienstvertrag.
 
...........es würde jetzt wirklich zuweit führen hier eine juristische Diskussion anzufangen......aber es sei angemerkt, dass auch vereinbart werden kann, das ein Werk, nämlich das zusammen mischen von Musik Spuren, auf der Basis von Studiostandards, übergeben wird.


Aber so etwas ist reine Spekulation - man müsste wirklich den diesen Vertrag der "fiktiven" Metalband sehen........



Topo :cool:
 
Jetzt mal rein ohne juristischen Hintergrund gesehen finde ich das Angebot mit den 25%-Nachlass wirklich gut. Soviel macht das Mastering im Gesamtpreis nicht aus. Ich wuerd die Roh-Spuren fuer den Preis nehmen und einfach wo anders Mastern lassen.
Hat erst eine befreundete Band gemacht. Denen hat das Master auch nicht gefallen. Da wurde dann nur die reine Aufnahmezeit gerechnet und gut ist.
 

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