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Rücktritt vom Gastspielvertrag

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rmlmusic
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Hallöchen! Ich habe mal eine rechtliche Frage, vielleicht könnt ihr mir helfen.

Ich habe mich mit meiner Band zu einem Festival angemeldet und dazu auch einen Gastspielvertrag unterschrieben. Nun klappt der Auftritt bei uns leider nicht.

Können wir jetzt ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten?


Gruß, Mike
 
Eigenschaft
 
Ich denke ohne einen wirklich hoeher Gewalt was heisst das z.B. der Drummer sich einen Arm gebrochen hat oder einen Arbeitsunfall hatte kommt ihr da ohne Strafe nicht raus.
Ihr koenntet den Veranstalter auch einfach mal nett fragen ob es eine Moeglichkeit gibt aber dann sollte eben nicht zufaellig der Drummer noch seinen Arbeitsunfall haben falls er nein sagt. ;)
 
rmlmusic schrieb:
Können wir jetzt ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten?
Ohne Weiteres natürlich nicht. Der Veranstalter hat ja ein Interesse daran, euch da spielen zu lassen. Sonst hättet ihr keinen Vertrag. Und ihr habt zugesagt, seid also eine verbindliche Verpflichtung eingegangen.

Normalerweise sind Fälle wie Krankheit und höhere Gewalt im Vertrag geregelt. Vier Stunden auf der Autobahn in einer Vollsperrung stehen ist übrigens leider keine höhere Gewalt, wie ich vor zwei Jahren mit meiner Band leidvoll feststellen musste...

Aber die meisten Veranstalter sind ja keine Unmenschen. Wenn ihr gute Gründe habt (Geburtstag der Freundin ist KEIN guter Grund ;) ), wird sich sicher eine Lösung finden lassen. I.d.R. sieht das so aus, dass der Veranstalter sich eine Ersatzband sucht und ihr raus seid aus der Nummer.

Wie Whych schon sagte: Schwierig wird es, wenn der Veranstalter auf eurem Gig besteht und dann einer krank wird. Ärztliches Attest wäre da das Mindeste...

LeGato
 
Steht im Vertrag da nix drüber?
Es kann sein, dass innerhalb einer gewissen zeitlichen Frist ein Rücktritt ohne größere Folgen eingeräumt wird. Kann sein, dass bestimmte Konventionalstrafen ausgemacht sind.
Wenn im Vertrag nix steht, kann es sein, dass in den AGBs was dazu steht, falls der Veranstalter sowas hat.

Ansonsten > die Posts oberhalb.

x-Riff
 
LeGato schrieb:
Vier Stunden auf der Autobahn in einer Vollsperrung stehen ist übrigens leider keine höhere Gewalt, wie ich vor zwei Jahren mit meiner Band leidvoll feststellen musste...
Was ist da mit dem Gig passiert?
 
Wir sollten auf 'nem Festival mit mehreren Bands spielen. Wir haben mit Höchstgeschwindigkeit versucht, noch irgendwas zu retten, aber ca. 50 km vor dem Ziel hat der Veranstalter angerufen und gesagt, eine der anderen Bands kann die Lücke füllen.

Einerseits also Glück gehabt. Andererseits war's schon ziemlich ärgerlich: Fast acht Stunden im Bus gesessen, und dann war's nix! Wir sind dann erst mal auf Bandkonto-Kosten essen gegangen. Mittlerweile war's ja auch schon 11 Uhr abends... :eek:

Wir haben dann im nächsten Jahr da gespielt, mussten aber dem Veranstalter mit der Gage entgegenkommen. Hat aber Riesenspaß gemacht, war eines der Highlights der letzten Saison :great:

LeGato
 
Hallo!

Am Besten gleich eine Ersatzband mit gleichem Genere/Niveau empfehlen, und die auch schon Fragen ob das geht. Also so, dass der Veranstalter fast nichts machen muss. Aber eigendlich sollte das in einem Vertrag drinnen Stehen, was ist, wenn eine band ausfällt.

Steve
 

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