Murenius
Registrierter Benutzer
Hallo alle,
es gibt im Netz verschiedene Plattformen, auf denen Nutzer ihre Remixes von Musik aus alten Computerspielen (aus der C64 und Amiga/Atari Ära) hochladen, z.B. amigaremix.com. Ich frage mich, wie da die rechtliche Situation ist. Dazu ein wenig genauere Überlegungen:
Das Problem bei alten Computerspielen dürfte in den meisten Fällen sein, dass nicht mal für die Spiele selbst klar ist, wer der Rechteinhaber ist. Zumindest in den letzten Jahren (~10) ist es in der Branche üblich, dass die Komponisten der Musik keine GEMA Mitglieder sind (es ist wohl häufig so, dass man vertraglich bestätigen muss kein GEMA Mitglied zu sein) - ob das früher vor 25-30 Jahren auch so war ist mir nicht bekannt. Immerhin hat sich die Branche seitdem erheblich professionalisiert. Da sich die Urheberschaft nicht übertragen lässt stellt sich aber die Frage wie das in solchen Fällen aussieht. Teils ist nicht mal der Komponist der Musik in den Credits des Spiels angegeben. Wenn nun jemand einen Remix eines solchen alten Stücks herstellt wird das in den meisten Fällen nicht ein reines Covern sein. Die Rechner zu dieser Zeit hatten nur 2 oder 3 Stimmen und eine einfache aber charakteristische Sounderzeugung. Wenn jemand das jetzt in modernerem Stil remixt wird er wohl oft neue Stimmen hinzufügen, einfach weil die technischen Limitierungen von damals keine Rolle mehr spielen.
Ich habe bisher noch nicht davon gehört, dass es rechtliche Probleme beim Betrieb der Plattformen gab. Ist das nun eher so da nach so langer Zeit meist kein Kläger und somit weder Richter noch Henker da sind? Stellen die Nutzer solcher Plattformen die Stücke unter Risiko ein und sollte tatsächlich ein alter Urheber das mitbekommen und sich nicht über die Hommage freuen (Geld wäre meiner Meinung nach in solchen Bereichen ohnehin nicht zu holen), welche rechtlichen Konsequenzen könnten für Nutzer und Betreiber solcher Plattformen erwachsen.
Viele Grüße
es gibt im Netz verschiedene Plattformen, auf denen Nutzer ihre Remixes von Musik aus alten Computerspielen (aus der C64 und Amiga/Atari Ära) hochladen, z.B. amigaremix.com. Ich frage mich, wie da die rechtliche Situation ist. Dazu ein wenig genauere Überlegungen:
Das Problem bei alten Computerspielen dürfte in den meisten Fällen sein, dass nicht mal für die Spiele selbst klar ist, wer der Rechteinhaber ist. Zumindest in den letzten Jahren (~10) ist es in der Branche üblich, dass die Komponisten der Musik keine GEMA Mitglieder sind (es ist wohl häufig so, dass man vertraglich bestätigen muss kein GEMA Mitglied zu sein) - ob das früher vor 25-30 Jahren auch so war ist mir nicht bekannt. Immerhin hat sich die Branche seitdem erheblich professionalisiert. Da sich die Urheberschaft nicht übertragen lässt stellt sich aber die Frage wie das in solchen Fällen aussieht. Teils ist nicht mal der Komponist der Musik in den Credits des Spiels angegeben. Wenn nun jemand einen Remix eines solchen alten Stücks herstellt wird das in den meisten Fällen nicht ein reines Covern sein. Die Rechner zu dieser Zeit hatten nur 2 oder 3 Stimmen und eine einfache aber charakteristische Sounderzeugung. Wenn jemand das jetzt in modernerem Stil remixt wird er wohl oft neue Stimmen hinzufügen, einfach weil die technischen Limitierungen von damals keine Rolle mehr spielen.
Ich habe bisher noch nicht davon gehört, dass es rechtliche Probleme beim Betrieb der Plattformen gab. Ist das nun eher so da nach so langer Zeit meist kein Kläger und somit weder Richter noch Henker da sind? Stellen die Nutzer solcher Plattformen die Stücke unter Risiko ein und sollte tatsächlich ein alter Urheber das mitbekommen und sich nicht über die Hommage freuen (Geld wäre meiner Meinung nach in solchen Bereichen ohnehin nicht zu holen), welche rechtlichen Konsequenzen könnten für Nutzer und Betreiber solcher Plattformen erwachsen.
Viele Grüße
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