• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Remix-Auftrag durch Label und GEMA

  • Ersteller peterdoherty
  • Erstellt am
P
peterdoherty
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
08.05.11
Registriert
25.11.09
Beiträge
2
Kekse
0
Hallo zusammen,

ich hab jetzt schon ziemlich lang erfolglos im Netz gesucht, aber so richtig schlau bin ich nicht geworden. Folgende Situation stelle man sich vor:

Ein Label erteilt einen Remixauftrag für einen eigenen Künstlers an einen Produzenten. Der Produzent bekommt dafür einmalig Geld vom Label. Der Produzent tritt die Leistungsschutzrechte nachdem er den Remix abgeliefert hat für die Kohle ab.

Aber wie is das nu mit den Urheberrechten und der GEMA?
Der Künstler, der evtl. bei der GEMA Mitglied ist, meldet sein Original-werk natürlich an.
Was ist, wenn der Remixer auch bei der GEMA ist? Darf/Muss(?)/Sollte er auch sein Werk(Remix) auch anmelden?

Würd mich intressieren, was ihr von so ner Situation haltet. Man stelle sich vor, der Remix ist dann auf Platz 1 in den Deutschen Top 10, wird rauf und runter gespielt im Radio und dann auch noch in einem Film-Soundtrack integriert. Der Remixer sieht keine Tantiemen, falls er den Remix nich bei der GEMA angemeldet hat, oder?

gruß
pete

---------- Post hinzugefügt um 00:25:29 ---------- Letzter Beitrag war um 00:20:19 ----------

nachtrag: der remix sei natürlich nicht nur eine neue Abmischung der Original-Spuren sondern stelle schon ein neues, künstlerisches Werk dar, welches aber auch Teile des Original-Werkes beinhaltet...
anders wär die problemstellung zu einfach :)
 
Eigenschaft
 
Grundsätzlich ist es - leider - absolut branchenüblich, dass Remixe nicht bei der GEMA als Bearbeitung gemeldet werden, auch wenn sie solche sind. Der Urheber/Verlag muss die Bearbeitung nämlich genehmigen und hat dadurch eine starke Position. Ich weiß, in der Praxis hätte der Remix sicher häufig eine entsprechende Schöpfungshöhe, oft genug hat er fast gar nichts mehr mit dem Original zu tun. Es ist leider aber gängige Praxis, dass der Remixer seines "Urheberanteils" hier beraubt wird. Rechtlich bewegt sich diese Sache - spätestens seit der Urheberrechtsreform 2002 - mEn am äusseren Rande des Graubereichs. Es hat sich halt nur noch niemand wirklich vorgewagt. Es gibt einen prominenten Fall zu dem Titel "Mambo No.5" von Lou Bega, wo es auch eine solche Problematik gab, aber das würde jetzt zu weit führen, da der Fall sehr komplex ist und die Verträge noch aus der Zeit des "alten" Urheberrechts stammen.

Eines ist zumindest gewiss: Leistungsschutzrechte bestehen, fallen nicht unter den Tisch (sind zentraler Gegenstand des Vertrages) und auch hier gilt ein Anspruch auf angemessene Vergütung, d.h. schon alleine die üblichen Pauschalzahlungen stehen auf wackeligen Beinen. Meist sind die ja bei Remixen zwar auch angemessen, aber man muss keine Angst haben, dass der Remix letztlich zum DEM Hit und man sich selbst für immer und ewig mit 500 EUR zufrieden geben muss. Sollte der Remix plötzlich der eigentliche Hit werden, hat man auf jeden Fall auch weitergehende Ansprüche.

Es bleibt ja auch noch die GVL, die den Remixer für die Zweitverwertung vergütet. Also wenn das Ding im Radio 'rauf und 'runter läuft, kriegt man das Geld sowieso von der GVL. Da hat die Plattenfirma gar nichts damit zu tun.
Mit der GVL und ihrer Umstellung des Verteilungsmodus gibt's aber zur Zeit auch aus meiner Sicht sehr große Probleme. Und zwar nicht für den Fall, dass es eine Radio-Hit wird, da profitiert man von der Neuregelung. Viel realistischer und typischer für Remixe ist es, dass sie in den Clubs laufen. Da wurde man bisher von der GVL pauschal vergütet. So wie es aber aussieht, wird es künftig für Sachen, die nicht im Radio oder TV laufen schlicht GAR NICHTS mehr geben. Auch wenn ein Remix jeden Tag 1000fach in den Clubs aufgelegt wird und wofür die Clubbetreiber dick Abgaben zahlen. Das Geld wird vermutlich nicht mehr bei den Remixern ankommen, sondern wandert dann nur in die Taschen derjenigen, die Airplay zu verzeichnen haben.
cebe375b5fd54847a71fffe466b00bda


Edit:

P.S.:

Natürlich kann und sollte man die Problematik ansprechen, vielleicht stößt man ja auch auf offene Ohren. Wenn die Betroffenen nichts dagegen haben, wäre es für den Remixer natürlich nur von Vorteil, den Remix als Bearbeitung anzumelden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hey danke für deine Intressante Antwort :)

... Sollte der Remix plötzlich der eigentliche Hit werden, hat man auf jeden Fall auch weitergehende Ansprüche.

Es bleibt ja auch noch die GVL, die den Remixer für die Zweitverwertung vergütet. Also wenn das Ding im Radio 'rauf und 'runter läuft, kriegt man das Geld sowieso von der GVL. Da hat die Plattenfirma gar nichts damit zu tun.
ähm...wie könnte man weitergehende Ansprüche geltend machen?

lg
peter
 
Man kann dann verlangen, dass in den Vertrag nachträglich eine angemessene Vergütung eingesetzt wird. Notfalls muss man das natürlich wie immer gerichtlich durchsetzen.

Bei der GVL muss man einfach kostenlos Mitglied werden und seine Mitwirkungen dort anmelden.
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben