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peterdoherty
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Hallo zusammen,
ich hab jetzt schon ziemlich lang erfolglos im Netz gesucht, aber so richtig schlau bin ich nicht geworden. Folgende Situation stelle man sich vor:
Ein Label erteilt einen Remixauftrag für einen eigenen Künstlers an einen Produzenten. Der Produzent bekommt dafür einmalig Geld vom Label. Der Produzent tritt die Leistungsschutzrechte nachdem er den Remix abgeliefert hat für die Kohle ab.
Aber wie is das nu mit den Urheberrechten und der GEMA?
Der Künstler, der evtl. bei der GEMA Mitglied ist, meldet sein Original-werk natürlich an.
Was ist, wenn der Remixer auch bei der GEMA ist? Darf/Muss(?)/Sollte er auch sein Werk(Remix) auch anmelden?
Würd mich intressieren, was ihr von so ner Situation haltet. Man stelle sich vor, der Remix ist dann auf Platz 1 in den Deutschen Top 10, wird rauf und runter gespielt im Radio und dann auch noch in einem Film-Soundtrack integriert. Der Remixer sieht keine Tantiemen, falls er den Remix nich bei der GEMA angemeldet hat, oder?
gruß
pete
---------- Post hinzugefügt um 00:25:29 ---------- Letzter Beitrag war um 00:20:19 ----------
nachtrag: der remix sei natürlich nicht nur eine neue Abmischung der Original-Spuren sondern stelle schon ein neues, künstlerisches Werk dar, welches aber auch Teile des Original-Werkes beinhaltet...
anders wär die problemstellung zu einfach
ich hab jetzt schon ziemlich lang erfolglos im Netz gesucht, aber so richtig schlau bin ich nicht geworden. Folgende Situation stelle man sich vor:
Ein Label erteilt einen Remixauftrag für einen eigenen Künstlers an einen Produzenten. Der Produzent bekommt dafür einmalig Geld vom Label. Der Produzent tritt die Leistungsschutzrechte nachdem er den Remix abgeliefert hat für die Kohle ab.
Aber wie is das nu mit den Urheberrechten und der GEMA?
Der Künstler, der evtl. bei der GEMA Mitglied ist, meldet sein Original-werk natürlich an.
Was ist, wenn der Remixer auch bei der GEMA ist? Darf/Muss(?)/Sollte er auch sein Werk(Remix) auch anmelden?
Würd mich intressieren, was ihr von so ner Situation haltet. Man stelle sich vor, der Remix ist dann auf Platz 1 in den Deutschen Top 10, wird rauf und runter gespielt im Radio und dann auch noch in einem Film-Soundtrack integriert. Der Remixer sieht keine Tantiemen, falls er den Remix nich bei der GEMA angemeldet hat, oder?
gruß
pete
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nachtrag: der remix sei natürlich nicht nur eine neue Abmischung der Original-Spuren sondern stelle schon ein neues, künstlerisches Werk dar, welches aber auch Teile des Original-Werkes beinhaltet...
anders wär die problemstellung zu einfach
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