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Reisekosten mit Kilometerpauschalen?

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prima-vista
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Betr.: Fahrten zum Konzert mit privatem PKW und – Anhänger:

Die Reisekosten zum Veranstalter eines Konzertes sind für eine Band (GbR) Betriebsausgaben...
... Denkt man doch...
In der Gewinnermittlung (Einnahme / Überschuss) wird eine Band das dem Finanzamt...
... sicher vorrechnen müssen...

Da gibt es wahrscheinlich zwei (?) Möglichkeiten:

- Die tatsächlichen Kosten...
- Abrechnung per Kilometerpauschale(?)...

Tatsächliche Kosten sind in den meisten Fällen ziemlich umständlich zu rechnen...
... es sei denn, eine Band mietet einen Kleinbus und legen diese Rechnung zu Grunde...

Wie berechne eine Band Fahrtkosten...
... z.B. 4 Personen in 2 PKW mit 1 Anhänger und 325 kg Equipment??

Situation:

Finanzamt „kann“ (oder will) keine Auskunft geben...
Steuerberater kann sich die Band (noch) nicht leisten...

Wie machen das etablierte Bands?

---

Nach ca. 20 Stunden Recherche im Internet nix Passendes gefunden...
Für Arbeitnehmer in „Einsatzwechseltätigkeit“ gibt’s Pauschalen von 30 Cent je Kilometer...
... zuzüglich 2 Cent je mitfahrende Person...
Da geht es aber um „Werbungskosten“ bei „unselbständiger Tätigkeit“...

UND: Es steht da die Formulierung:
„Aufwendungen, die durch die Mitnahme von Gepäck verursacht worden sind,
sind durch die Kilometersätze abgegolten.“

---

Gefragt ist nun eine gesetzliche Regelung für „Betriebsausgaben“...
... bei „selbständiger, freiberuflicher Tätigkeit“...

Gibt es so etwas??

Mit freundlichen Grüßen

Carsten
 
Eigenschaft
 
ich würde immer die tatsächlichen Kosten abrechnen, weil es einfacher ist. Man sammelt alle Rechnungen und kann damit ohne große Rechnerei seine Kosten belegen.
 
@strassi

Wenn sich eine Band „Betriebsfahrzeuge“ leisten kann, dann ist das mit den „tatsächlichen Kosten“
sicher von Anfang an die einfachste Sache...
Kaufpreis (Abschreibung?), TÜV, AU, Reparaturen, neue Reifen, Tanken ohnehin...

In diesem Beispiel geht es – wie schon beschrieben – um den evt. Einsatz privater Fahrzeuge...

Beispiel:
Ein (vor Bandgründung) 8 Jahre alter PKW mit ca. 98.000 km auf dem Tacho...
... Anschaffungsquittung gibt’s nicht – Das Auto war ein Geschenk...
... zusätzlich nun zukünftig ca. 800 km im Jahr für die Band...
Bei der zweiten Mugge (20 km hin & 20 km rück) gibt z.B. das Getriebe seinen Geist auf...
Die „tatsächlichen Kosten“ sind immens...
Das wird ohne Steuerberater schwierig...

Die Pauschalrechnung 800 km im Jahr x 0,30 € je Kilometer = 240,- € schafft man auch ohne kostenpflichtige Beratung...

Nur wie rechnet die Band einen PKW-Anhänger mit 325 kg Equipment??
 
mit der letzten Frage wiederholst du genau die Frage, die von mir beantwortet wurde.
Wenn die Band ihre Gewinn- u. Verlustrechnung als GbR macht, ist es auch kein Problem, für den geschäftlich genutzten Privatwagen ein defektes Getriebe in der Kostenrechnung unterzubringen. Natürlich wird bei einem privaten PKW immer ein Privatanteil gerechnet, aber dennoch macht es Sinn, nach tatsächlichen Kosten abzurechnen. Ein Getriebe könnte ohnehin den Geist aufgeben wie auch andere Dinge, für die man privat keinen Cent bekommen würde.

Keine Sorge, man bekommt so oder so nichts vom Fiskus geschenkt!
 
@strassi
Zitat:
„... mit der letzten Frage wiederholst du genau die Frage, die von mir beantwortet wurde...“

---
Ich:
Mit der letzten Frage wiederhole ich genau die Frage, die von Dir NICHT beantwortet wurde...

... Das liegt bestimmt an mir...
Ich schaffe es meist nicht, Fragen so zu formulieren, dass sie auch verstanden werden...

--------------------------------------------------------------------

Dazu eine Anekdote:

Ich frage meine Frau „durch die Tür vom Bad“ (sie steht gerade unter der Dusche):
„Schatz, was möchtest Du zum Frühstück? Kaffee oder Tee??“
Sie antwortet: „Es ist schon 6:30 Uhr!!“

Natürlich hat sie Recht! (Das würde ich nie in Zweifel ziehen ;-))
Meist trinkt sie ja Kaffe - so wie ich...
... also steht ein Kaffee für sie auf dem Küchentisch, als sie aus dem Bad kommt...

Sie schaut, stutzt... und meint: „Hättest mir ruhig mal einen Orangensaft hin stellen können“...

... einen Tag später...

Ich frage meine Frau „durch die Tür vom Bad“ (sie steht gerade unter der Dusche):
„Schatz, was möchtest Du zum Frühstück? Kaffee, Tee oder Orangensaft???“
Sie antwortet: „Es ist schon 6:35 Uhr!!“

Ich habe eine Untertasse genommen, und einen Zettel darauf gelegt auf dem stand:
„Es ist schon 6:35 Uhr!!“

Sie schaut, stutzt... und meint: ... gar nichts mehr...

Ich habe auch nie wieder gefragt...

--------------------------------------------------------------------

Ich fragte nach einer Kilometerpauschale auch für Anhänger & Equipment:
Gibt’s die? Ja oder Nein, und wenn ja, dann mit welcher Rechtsgrundlage???

Ich fasse zusammen:

1. strassi kennt keine Kilometerpauschale (vielleicht oder bestimmt, weil es keine gibt)
2. würde er eine kennen, möchte er sie nicht nennen, weil er es „anders“ machen würde...

Thema durch?

---

@strassi
Zitat:
„Keine Sorge, man bekommt so oder so nichts vom Fiskus geschenkt!“
Selbstverständlich stimmt das – „im Prinzip“...

Wenn z.B. ein Arbeitnehmer (um den es hier zwar nicht geht)...
0,30 € je Kilometer für „Dienstreisen“ oder „Einsatzwechseltätigkeit“...
... legal und „ohne tatsächlichen Kostennachweis“ abrechnet...

(... also weder für die Stoßdämpfer zu 20 € vom Schrottplatz...
... noch für den Selbsteinbau auf dem Garagenhof eine Quittung hat...)

... kann es schon sein, dass er 0,30 € je Kilometer vom Finanzamt bestätigt bekommt,
obwohl er nur für 0,21 € je Kilometer „tatsächliche Kosten“ nachweisen kann...

„Geschenkt“ bekommt man vom Finanzamt natürlich tatsächlich nichts...
... außer unter Umständen die kleinliche „Nachweispflicht über die tatsächlichen Kosten“...

---

Ein Verbrauch von 6 Liter je 100 km bedeutet bei 1,25 € je Liter an der Tankstelle:
Heißt: Sprit zur Mugge kostet 7,5 Cent je Kilometer...

Wenn das Mitglied einer Studentenband sich das Auto vom Papi für 40 Kilometer ausborgt,
existiert dafür gar kein „Nachweis“...

Dem Papi ist das auch „Wurscht“...
Fakt ist:
Der Gig hat stattgefunden. Anfahrt und Transport des Equipments sind nachweislich erfolgt...

Der Student rechnet nun beim Finanzamt 40 Kilometer zu je 30 Cent „pauschal“ ab – Das sind 12 €...
(Auch mit „nicht eigenem Fahrzeug“ – Das Fahrzeug stand „zur Verfügung“...)
Das Finanzamt akzeptiert das!
Nicht mal für die „tatsächlichen Spritkosten“ in Höhe von 3,00 € gibt es einen „Beleg“, denn Papis Tank ist irgendwie immer voll... ;-))

---

Der Student versteuert nun nicht 100 € Honorar für diese Mugge sondern 12 € weniger...
Trotz der „italienischen Momente“ im Leben: „Isch haabe (selbst) gar kein Audo...“ ;-))

Trotzdem ist das kein „Geschenk vom Fiskus“:
Papis Kosten liegen insgesamt höher als 30 Cent je Kilometer...

Wenn der Student jetzt aber mit Buchhaltung der „tatsächlichen Kosten“ kommt...
... dann ist das Papi gar nicht mehr „Wurscht“ – der hat nämlich einfach keinen „Bock“ drauf...

---

Bis dahin ist der Student mit seinem Finanzamt auch „klaro“...

---

An dieser Stelle sehr WICHTIG: Es geht NICHT darum, den Fiskus „auszutricksen“!
Es geht um eine rechtssichere Möglichkeit mit wenig bürokratischem Aufwand!

Nun steht immer noch die Frage offen:
... mit geborgtem Anhänger 325 kg (= reichlich 6 Zentner) Last „bewegt“...

Gibt’s dafür auch eine „Pauschale“?

strassi meint: „Nein...“

Gibt es dazu „andere fundierte Meinungen“???

CD

PS: Bitte spart Euch die Bemerkung: „Frag’ einen Steuerberater...“
Die fünf, die ich gefragt habe, schauten mich schon mit bedenklicher Miene an, als ich sagte:
„Ich bin Musikant...“
 
ich habe jetzt nicht die Zeit und auch nicht gerade große Lust, jetzt auf alle Einzelheiten detailliert einzugehen, aber kurz dazu:

Mit meiner Antwort meinte ich kein klares nein, sondern ich habe damit deutlich gemacht, dass ich nach tatsächlichen Kosten abrechnen würde, also somit sich die Frage mit dem Hänger erübrigt, weils Unsinn ist. Wenn jemand anderer Meinung ist, gerne :)
Ich fürchte aber, dass Kilometerpauschalen nur für Fahrzeuge unterschiedlicher Klassen und nicht nach Anhänger berechnet werden können. Das Finanzamt wird es wissen.

PS: ich gehe immer noch davon aus, dass es sich in diesem Beispiel um eine Firma handelt. Einen privaten Nebenjob würde ich anders abrechnen, als eine Gewerbetätigkeit.
 
schade, dass sich niemand fachgerecht zu dem Thema äussern kann, hätte mich auch brennend interessiert.

@prima-vist:
wenn Du doch noch auf einschlägige Infos stösst, dann wäre es sehr nett, wenn Du diese hier reinposten könntest?

Viel Glück und Grüsse... Martin
 
Hi all,
(mich gibt es noch - wenn auch extremst beschäftigt..)

die 325 kg auf dem Trolly kannst Du wohl kaum dem Finanzamt plausibel machen. Gesetzlich aber eher noch als Spielraum definierbar, sollten die "Mitfahrer" sein - oder seid Ihr ein Duo mit 2 Mann und jeweils einen PKW (wohl kaum).

Für die Mitnahme von Personen gibt es in den Landes- und Bundesreisekostengesetzen feste Kilometerwerte. Daran sollte man sich orientieren. Ich müsste aber jetzt auch erstmal in eines der Reisekostengesetzte schauen (habe ich aber nur im Büro). Das lässt sich aber sicherlich schnell recherchieren.

Ansonsten ist all das hier gesagte so zu rechnen, dass bei Fahrten mit Privat-PKW auf jeden Fall immer nach den Pauschalsätzen abgerechnet werden sollte. Die Originalbelege solltet Ihr nur dann nehmen, wenn das Fahrzeug quasi "Betriebsfahrzeug" der Band ist (also mit Afa und dem ganzen Gesocks).

Bin leider auch schon wieder weg und momentan kaum online!

Sorry - wird aber demnächst wieder etwas lockerer, was den Arbeitsstress betrifft und dann kann ich Euch hier auch wieder mehr posten.

lg
 
@ Bernd Schweinar

Danke, dass Du Dich des Themas annimmst. Ich konkretisiere mal die Basics des Beispiels:

Besetzung „Rock-Trio“
(Klassiker von Cream, Clapton, Dylan, Young, Stones, u.v.a.m.)

1. voc. & git. (Frontmann und Naturtalent, arbeitet als Drucker in Schicht und rollender Woche...)
2. git. & voc. (studiert derzeit Jazz-Gitarre in Nürnberg)
3. perc. & voc. & Sound (HSA als Dummer 1988 in Leipzig)
4. „Technik-Assistenz“ (= Webmaster, Fotograf, Merchandising, Catering &&&)

Im Gründungsjahr wurden in 50 Proben 60 Titel „bearbeitet“ = 22 Konzerte...
(Für P. 2. & 3. ist das ein Drittprojekt – so faul sind wir nicht...)

Ich bezeichne das Ergebnis zunächst mal als „semiprofessionell“...

Reise – Equipment (Sechseinhalb Zentner):

2 x Behringer Eurolive B-1800 X PA-Box á 35,5 kg / 2 x Behringer Eurolive B-1220 PA-Box á 23,5 kg / Behringer Powermixer PMH 5000 im Case: 15,8 kg / 3 x Aktiv-Monitor The Box MA120e á 16,0 kg / 4 x Millenium AS-2001 Amp-Ständer á 3,6 kg / Zubehör-Case, Mikrofone, Kabel incl. Kabeltrommel: 11,8 kg / Fotoausrüstung, Werkzeug, sonstiges: 2,3 kg / Amp Behringer ACX1000: 28,0 kg / Western-Gitarre im Koffer: 5,8 kg / Rockbag 1 mit Stativen: 10,5 kg / Amp Hughes & Kettner Tour Reverb: 16,0 kg / E-Gitarre im Koffer: 4,8 kg / Akustik-Gitarre im Koffer: 3,8 kg / Akkordeon im Koffer: 6,5 kg / Rockbag 2 mit Stativen: 9,5 kg / Conga Set in Bags & sonst. Percussion: 12,2 kg / Rockbag 3 mit Stativen: 17,5 kg = 324,9 kg gesamt...

So weit an dieser Stelle zu Bernds Einleitung:

rockbuerosued schrieb:
... die 325 kg auf dem Trolly kannst Du wohl kaum dem Finanzamt plausibel machen. Gesetzlich aber eher noch als Spielraum definierbar, sollten die "Mitfahrer" sein - oder seid Ihr ein Duo mit 2 Mann und jeweils einen PKW (wohl kaum)...


Es geht in diesem Beispiel um konkret
4 Personen in 2 PKW mit 1 Anhänger und 325 kg Equipment
(wer’s korrekt will: 324,9 kg)

Ich habe die Frage wirklich nicht aus „Bequemlichkeit“ hier gepostet.
Nach langen Recherchen bin ich aber eben nur teilweise fündig geworden:

http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_3792/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/lohnsteuer/009.html

Falls der Link nicht funktioniert, hier die „gefilterten“ Kernaussagen:

Arbeitnehmer rechnen bei Einsatzwechseltätigkeit 0,30 € je Fahrtkilometer zuzüglich 0,02 € je mitfahrende Person...
ABER:
„Aufwendungen, die durch die Mitnahme von Gepäck verursacht worden sind, sind durch die Kilometersätze abgegolten.“

Pauschalen für PKW-Anhänger und Gepäck habe ich nur im Rahmen des „Umzugskostengesetztes“
gefunden. (Da ging es um den Wechsel des Regierungssitzes von Bonn nach Berlin...)
Das ist von Beamten nur für Beamte gemacht, Sache der Länder und sicher keine Rechtsgrundlage für Musikanten...

----------------------------

Natürlich habe ich vor meinem Posting beim Bundesministerium der Finanzen
(Referat Information und Publikation) eine „adäquate Regelung“ angefragt.

Hier die Kernaussagen der Antwort:

„... Alle im BMF öffentlich zugänglichen Daten sind auf unserer Homepage... einzusehen...
... Darüber hinaus gehende Daten sind entweder nicht vorhanden oder nicht für die Öffentlichkeit bestimmt...

... Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass ich...
... grundsätzlich keine Auskünfte in Einzelfällen erteilen darf...

... Auf die Möglichkeit, den Rat eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch zu nehmen, weise ich hin...“
----------------------------

Etwas enttäuscht war ich schon...
Ich hatte weder einen „Einzelfall“ angefragt noch ist es einer...

---

Ich kenne einige Bands, die mit PKW-Anhänger unterwegs sind...
Auf konkrete Nachfrage bekommen die alle einen „roten Kopf“:
Keiner kennt dazu adäquate Kilometerpauschalen...

„Da lässt du halt die Einnahmen weg, bei denen du keine Quittung unterschrieben hast...
... oder schreibst 4 Personen in 3 PKW...“

Ich meine: Das kann es ja nun nicht gewesen sein – es muss auch korrekt gehen!!!

Mein Finanzamt weiß es einfach nicht...
Mein Steuerberater weiß es auch nicht...

--------------------------------------------

(Die Regelung aus DDR-Zeiten kennen sie alle noch: 0,21 PKW samt Fahrer / 0,03 je mitfahrende Person / 0,03 für den leeren Anhänger / 0,03 je volle 50 kg Gepäck...)

[Für den konkreten Fall waren das „ohne Eierei“
2 x 0,21 für 2 PKW samt Fahrern + 2 x 0,03 für 2 weitere Personen + 0,03 für den Anhänger + 6 x 0,03 für 300 kg Equipment (Die restliche 24,9 kg sind Pech...)
Gesamt 0,69 x gefahrene Kilometer und fertig war die Rechnung...]

Nur soll die DDR bitte bleiben wo sie ist: Im Geschichtsbuch...

--------------------------------------------

Nun haben wir noch wenige Wochen Zeit, um dem Finanzamt das Jahr 2005 ordentlich zu „erklären“. Ohne rote Ohren...

Keine Rechts- und Steuerberatung hier im Board ist vollkommen o.k. ...
Es wäre auch nicht legal...

... nur der Hinweis auf eine rechtliche Regelung und die „Quelle“ dazu...
... und sei es die kompetente Aussage: „Geht leider nicht...“

Insofern ist nun Bernd Schweinar vom Rock.Büro SÜD so etwas wie meine „letzte Hoffnung“.
Gibt’s in den Workshops vom Rock.Büro SÜD zu diesem Thema etwas zu hören?
Gehört Leipzig nicht auch „irgendwie“ zu „SÜD“?... ;-))


LG
 
prima-vista schrieb:

Insofern ist nun Bernd Schweinar vom Rock.Büro SÜD so etwas wie meine „letzte Hoffnung“.
Gibt’s in den Workshops vom Rock.Büro SÜD zu diesem Thema etwas zu hören?
Gehört Leipzig nicht auch „irgendwie“ zu „SÜD“?... ;-))

Hey, don't panic!
Erstens ist der Süden überall... :)
Zweitens machen wir auch einen Workshop zum Thema "Die Band als Kleinbetrieb - Steuern & Abgaben"...:):)
Drittens unterrichtet der Dozent (Fachanwalt für Steuerrecht und selbst seit über 20 Jahren aktiver Musiker) zufällig als Prof. an der FH Jena und - schon rückt "der Süden" näher...:great:

Ich schick' Dir mal seine Mailadresse als PM.

Ansonsten noch eine eigene Anmerkung:

Ich würde mich da an Deiner Stelle gar nicht so reinsteigern, wenn - wie Du schreibst - nicht einmal Dein Finanzamt Bescheid weiß. Ich bin mir sicher, die nicken das ab, wenn Du z.B. nach dem Bundesreisekostengesetz Deine Kilometeraufstellung abgibst.

TIPP: Nicht nur die Kilometer zu den Gigs angeben sondern auch die Kilometer, die Ihr zu Euren Proben fahrt (vielleicht listet Ihr das aber eh schon auf). Auch das sind Werbungskosten. Oder wenn Ihr zur Druckerei, zum Musikshop oder JWD hinfahrt. Disziplin bei der Buchhaltung bringt hier konkret einen Gegenwert in Werbungskosten.

Ich habe den Eindruck, dass buchstäblich das Gewicht Deines Hängers auf Dir lastet. Aber ganz ehrlich: dem FA dürfte es total egal sein, ob Du mit Blockflöte oder zehn Marshalls zu einem Gig fährst.

Demzufolge wird es m.E. keinen "Gewichtszuschlag" oder sonstige Aufschläge geben. Außer eben den paar Cent für die Mitnahme eines oder mehrerer Bandmusiker.

Alles andere würde "meiner Steuerlogik" widersprechen. Aber sprich das vielleicht gerne nochmals mit Theo durch.

Sollte Dir Nordbayern nicht zu weit südlich sein, dann check doch in ca. 4 Wochen nochmals unsere www.allmusic.de - Website mit den Workshopterminen. Wir wollen auch heuer wieder den o.g. Steuerworkshop anbieten (Kosten bleiben bei 35 €/Person für den Abend ). Das muss ich aber mit Theo erst selbst noch in die Gänge bringen.

lg
 
@ Bernd Schweinar

Danke für den Beitrag und die PM. Meine Mail nach Jena ist eben raus.
Wenn ich Antwort bekomme, werd’ ich das dann hier kund tun...

Die Workshoptermine (www.allmusic.de) behalte ich im Auge.

rockbuerosued schrieb:
TIPP: Nicht nur die Kilometer zu den Gigs angeben sondern auch die Kilometer, die Ihr zu Euren Proben fahrt (vielleicht listet Ihr das aber eh schon auf). Auch das sind Werbungskosten. Oder wenn Ihr zur Druckerei, zum Musikshop oder JWD hinfahrt. Disziplin bei der Buchhaltung bringt hier konkret einen Gegenwert in Werbungskosten.

... und nicht zu vergessen: Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienstreisen...

- mindestens 8 Stunden = 6 €
- mindestens 14 Stunden = 12 €
- mindestens 24 Stunden = 24 €

... Der Süden ist immer und überall... :great:

LG CD
 
prima-vista schrieb:
... und nicht zu vergessen: Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienstreisen...


Na ja?!
Je nachdem, was Du in Bühnenanweisung/Rider für Cateringforderungen oder Buy Outs stehen hast! Wenn sich da ein FA-Beamter etwas auskennt, kann er Dir daraus auch einen STrick drehen respektive Du bietest eine offene Flanke.

Also solche Sachen nur ansetzen, wenn der Club kein Catering stellt. Aber der Teller warme Nudeln ist ja eigentlich fast überall standard. Oder ist das bei Euren Veranstaltern anders?

... Der Süden ist immer und überall...

Right! Es kommt nur auf die Position an, von der aus man auf diesen Planeten schaut!

lg
 
@ Bernd Schweinar

Danke für diesen wertvollen Hinweis!!

Verpflegungsmehraufwendungen...

rockbuerosued schrieb:
... nur ansetzen, wenn der Club kein Catering stellt...



---


„Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht...“

Die 20 Gigs meiner Band in 2005 sind alle ohne schriftlichen Vertrag „gut gegangen“...
(„Kneipe live“ / „Live im Pub“ / „Vernissage“ ...)
... davon 7 mal ohne Quittung...

(Wir haben vor, beim Finanzamt die „Gagen ohne Quittung“ real anzugeben,
damit ggf. auch eine „Querprüfung“ auf unserer Homepage „ins Leere läuft“...)

Wenn ein Gastronom vorher einen schriftlichen Vertrag nicht will,
die Gage ohne Quittung auszahlt und GEMA-Liste „Annahme verweigert“...

... und wir haben die Gigs trotzdem nicht „abgelehnt“...

Steht die Frage, ob unsererseits deshalb ein Rechtsverstoß vorliegt...

Das ist jedoch ein „anderes Thema“ und gehört ggf. in einen anderen Thread...
Vielleicht wäre dazu sogar ein „Tutorial“ wünschenswert...
(Die Fragen werden auf jeden Fall von mir im Seminar kommen...)


---


Verpflegungsmehraufwendungen...

rockbuerosued schrieb:
... Je nachdem, was Du in Bühnenanweisung / Rider für Cateringforderungen oder Buy Outs stehen hast!...


„Cateringforderungen“ gab es nie – schriftlich (s.o.) schon gar nicht...

Hab mal „meine Statistik“ befragt:

Bei 20 Veranstaltungen gab es
3 x gar nichts (Vernissage), sonst immer Freibier... ansonsten...
8 x kein Essen, 4 x „Snack“ (Würstchen o.ä.) und 5 x „üppig“...

Von 50 Proben liefen
8 Proben real länger als 8 Stunden und
2 Termine real länger als 14 Stunden (Aufnahmesessions)

Das werde ich dem Finanzamt alles so aufgeben, wie es real gelaufen ist...

rockbuerosued schrieb:
... Wenn sich da ein FA-Beamter etwas auskennt...


... dann wird mir das an dieser Stelle aber sehr Recht sein!!

Das sind dann die „Italienischen Momente“ im Leben ;-))

„Isch haabe gar keine offene Flanke...“ ;-))

Der Beamte darf übrigens auch „zu unseren Gunsten“ prüfen...
(„Der Ton macht die Musik...“)


B-Part (Sorry)


Freibier...

Gehört sicher auch nicht in diesen Thread...
... es sei mir bitte trotzdem an dieser Stelle gestattet...
... als „Mittvierziger“ (der Pubertät entwachsen) und „passionierter Biertrinker“:


1. Don’t drink and drive!!!


Derzeit müssen zwei von vier Leuten fahren...
(Wenn steuerlich mit PKW-Anhänger und Last wirklich nix geht, fahren wir zukünftig mit drei PKW...)

„Ein Bierchen in Ehren...“ gibt’s zur Begrüßung auch für die Fahrer – dann ist Ende...
Die Motivation (z.B. Angst um den Führerschein) ist nicht ausschlaggebend – sondern das Ergebnis...
... Viel zu oft passieren schlimme Verkehrsunfälle – die einfach vermeidbar waren...

Ich selbst musste in der Vergangenheit nicht fahren... Kann sich ggf. (s.o.) zukünftig ändern...

Anreise, Einbau, Soundcheck, erstes Set (wir spielen meist 8 Titel pro Set)...

Dann genieße ich als passionierter Biertrinker das erste „Glas“... ;-)) lllllecker...

Nach einem langen Gig mit 8 Sets habe ich dann am Ende auch mal 4 halbe Liter „intus“...
Das wage ich mir allerdings nur in dieser Besetzung an den Percussion...
(Das ist wie in dem Witz mit der Bassgitarre – „Muss man sich einfach nur kaufen...“ ;-))


2. Alkohol am Arbeitsplatz...


Ich denke, nach reichlich 3.000 Gigs in 25 Jahren darf ich mich wohl am Drums...
... wenigstens als „Routinier“ bezeichnen...
Meine Erfahrung mit sehr, sehr vielen „Kollegen“ sagt:
Alkohol am Arbeitsplatz ist Sch... (sorry – ich meine: „... nicht gut für die Qualität“...)

Der „Oberhammer“ sind für mich Gigs mit renommierten Big-Bands:
(Anreise sofort nach erstem Telefonat...) :-((

Drummer im Krankenhaus und dann Gala-Veranstaltung mit mir „als Aushilfe“ ohne Probe...
... den ganzen Abend prima-vista...
(Daher auch mein „Pseudonym“.) Profis wissen, was ich meine... ;-))

In solchen Fällen wage ich mich nicht mal an ein „Begrüßungsbier“...

Bühnen-Adrenalin UND Alkohol – Da kann man sich einen mühsam erarbeiteten „guten Ruf“ in der Branche aber ganz schnell selbst kaputt machen...

In 8 Stunden Probe „passioniere“ ich mir dann aber auch schon mal 9 Bier... ;-))
... und es gab deshalb noch keine Beschwerden... ;-))

Die Anzahl meiner Proben-Biere machten die Kollegen (im aktuellen Projekt) anfangs wohl etwas „unsicher“... ;-))

... aber nur bis zum ersten Gig: Da habe ich „Bierverbot für alle“ festgelegt...

Und das war gut so: Auch wenn es den Kollegen etwas „seltsam“ vorkam...

In der ersten Pause während des ersten Gigs hatte ich dann
„100 % vorbehaltlose Zustimmung zu meiner Verfahrensweise“...
(Was haben die Jungs beim ersten Gig „gezittert“... ;-))

Nach der dritten Mugge hat mich auch keiner mehr gefragt:
„Du trinkst Tonic – geht es dir nicht gut??“
... und ich musste nicht mehr antworten:
„Dienst ist Dienst und Probe ist Probe...“

Mittlerweile sind meine Kollegen „ aber so was von routiniert“...
Wir „leben“ die Konzerte richtig aus...

Steuerlich wird gelegentlich unterschieden in „Gewinnerzielungsabsicht“ und „Liebhaberei“:

Wir haben „Gewinnerzielungsabsicht“ UND in den Interpretationen (Bearbeitungen) steckt unheimlich viel „Liebe“ (zum Detail) sowie auch eine „gehörige Portion Achtung“ vor den „Originalen“... (Wie „definiert“ man „Liebhaberei“?...)

Warum soll nach harter (Proben-) Arbeit „Geld verdienen“ nicht auch „Spaß machen“...

UNSER Publikum mag genau eben DAS...


---


Was ich hier im „B-Part“ schreibe, sehen viele, viele User vielleicht anders...

Wenn da „Bedarf“ besteht, bitte postet zum Thema „Alkohol“ nicht in diesem Thread!
Schreibt mich „privat“ an (mit Angabe des zugehörigen Threads) – und ich stelle meine „Meinung“ in anderen Threads gern „zur Verfügung“!
Die Branche „Live-Musik“ ist anfällig für Probleme mit Alkohol...
... alles andere ist „Augenauswischerei“...
Reden wir darüber...


B-Part Ende (Sorry für den „Umfang“)


Zurück zum Thema des Threads (Es geht um „Steuern“):

Mindestens das erste Jahr bringt „Verluste“ durch die Investition in eine komplette (Klein-) PA...
Eine „Gewinnerzielungsabsicht“ habe ich jedoch nicht nur auf dem Papier stehen...

Wenn sich die Dinge so weiter entwickeln, wie es sich abzeichnet,
habe ich überhaupt nichts dagegen, für den Gewinn auch Steuern zu bezahlen.
Das ist auch gerecht gegenüber allen anderen Steuerzahlern...

Ich möchte aber dann auch gerecht behandelt werden...

Ups: Schon bin ich wieder beim Thema...

Es widerspricht meiner Steuerlogik, wäre es (Zitat Bernd Schweinar:)
„dem Finanzamt egal, ob ich mit Blockflöte oder zehn Marshalls zu einem Gig fahre“...

Aber: Das ist ja „in Arbeit“...
Ich werde über die Antwort aus Jena an dieser Stelle berichten...


LG

Carsten Drescher (prima-vista)


PS: Klar doch: Wenn mal größere Gigs kommen, machen wir das dann mit „Vertrag“, „Bühnenanweisung“ und „Rider für Cateringforderungen“...
... (Ich trinke ja lieber „Radeberger“ ;-))
 

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