Stolperpalast
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Schönen guten Abend!
Angenommen:
Eine regionale Fernsehsendung veranstaltet im Rahmen einer großen Zeltparty eine Art Bandcontest. Dazu laden sie eine Band ein. Weil man sich schon kennt und vertraut werden nur mündliche Absprachen mit den Verantwortlichen des Senders getroffen, Gage möchte die Band auch gar nicht haben.
Nun tritt die Band auf, doch während des 8. Songs wird seitens des Veranstalters der Zeltparty (nicht des Fernsehsenders!) die PA abgedreht. Begründung dafür ist: "Zu laut, zu hart!"
Da die Band mit 9 Personen, 2 Autos insgesamt knappe 400 KM gefahren ist, sieht sie es nach dieser "Frechheit" (stark untertrieben) jetzt nicht mehr ein, diesen Aufwand ohne Gegenleistung betrieben zu haben.
Das Problem ist, dass diese Band nur Verträge (mündlich) mit dem Fernsehsender hat, und ihn nicht in die Verantwortung nehmen möchte (die Verantwortliche Person ist in diesem Fall selber Geschädigt).
Kann eine band in diesem Falle Regressansprüche gegen den Veranstalter der Zeltparty erheben oder müsste so Etwas zwangsläufig über den direkten Vertragspartner der Band laufen?
Ich bin auf eure Einschätzungen und Mutmaßungen gespannt!
Angenommen:
Eine regionale Fernsehsendung veranstaltet im Rahmen einer großen Zeltparty eine Art Bandcontest. Dazu laden sie eine Band ein. Weil man sich schon kennt und vertraut werden nur mündliche Absprachen mit den Verantwortlichen des Senders getroffen, Gage möchte die Band auch gar nicht haben.
Nun tritt die Band auf, doch während des 8. Songs wird seitens des Veranstalters der Zeltparty (nicht des Fernsehsenders!) die PA abgedreht. Begründung dafür ist: "Zu laut, zu hart!"
Da die Band mit 9 Personen, 2 Autos insgesamt knappe 400 KM gefahren ist, sieht sie es nach dieser "Frechheit" (stark untertrieben) jetzt nicht mehr ein, diesen Aufwand ohne Gegenleistung betrieben zu haben.
Das Problem ist, dass diese Band nur Verträge (mündlich) mit dem Fernsehsender hat, und ihn nicht in die Verantwortung nehmen möchte (die Verantwortliche Person ist in diesem Fall selber Geschädigt).
Kann eine band in diesem Falle Regressansprüche gegen den Veranstalter der Zeltparty erheben oder müsste so Etwas zwangsläufig über den direkten Vertragspartner der Band laufen?
Ich bin auf eure Einschätzungen und Mutmaßungen gespannt!
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