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Regressansprüche bei verpatztem Auftritt

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Schönen guten Abend!

Angenommen:

Eine regionale Fernsehsendung veranstaltet im Rahmen einer großen Zeltparty eine Art Bandcontest. Dazu laden sie eine Band ein. Weil man sich schon kennt und vertraut werden nur mündliche Absprachen mit den Verantwortlichen des Senders getroffen, Gage möchte die Band auch gar nicht haben.

Nun tritt die Band auf, doch während des 8. Songs wird seitens des Veranstalters der Zeltparty (nicht des Fernsehsenders!) die PA abgedreht. Begründung dafür ist: "Zu laut, zu hart!"

Da die Band mit 9 Personen, 2 Autos insgesamt knappe 400 KM gefahren ist, sieht sie es nach dieser "Frechheit" (stark untertrieben) jetzt nicht mehr ein, diesen Aufwand ohne Gegenleistung betrieben zu haben.

Das Problem ist, dass diese Band nur Verträge (mündlich) mit dem Fernsehsender hat, und ihn nicht in die Verantwortung nehmen möchte (die Verantwortliche Person ist in diesem Fall selber Geschädigt).

Kann eine band in diesem Falle Regressansprüche gegen den Veranstalter der Zeltparty erheben oder müsste so Etwas zwangsläufig über den direkten Vertragspartner der Band laufen?

Ich bin auf eure Einschätzungen und Mutmaßungen gespannt!
 
Eigenschaft
 
Meine persönliche Meinung: Die Band war bereit, für lau aufzutreten und hat acht Songs spielen können. Irgendwelche Ansprüche halte ich nur für durchsetzbar, wenn im mündlichen Vertrag der Fall "Konzertabbruch" genau festgelegt wurde (und dies auch beweisbar ist).

Ansonsten Pech gehabt, und 400 Kilometer sollte diese fiktive Band das nächste mal besser nur mit schriftlichem Vertrag fahren.
 
Das Ding ist ja, dass es mit den Verantwortlichen des Abbruchs (und gleichzeitig dem Veranstalter der übergeordneten Veranstaltung) in dem fiktiven Beispiel noch nicht einmal mündliche Absprachen gab, sondern nur zu dem direkten Verantwortlichen des Contests. Und diesen will die Band dabei ja heraushalten. Ich vermute, dass es in der direkten Beziehung zum Verantwortlichen des Abbruchs keine derartige Handhabe gäbe? Right?
 
nur damit ich das richtig verstanden hab:

ihr wollt ansprüche gegen jemanden geltend machen, mit dem ihr rein gar nix, keinen vertrag und keine wie auch immer geäußerte vereinbarung habt?!?
 
im oben genannten beispiel gibt es keinerlei möglichkeiten ansprüche jeglicher art geltend zu machen. - das vorweg

ein winzig kleiner ansatzpunkt wäre zu überlegen, inwiefern der konzertabbruch zu einer rufschädigung führen könnte und damit zu zukünftigem verdienstausfall.
hier läge allerdings die beweislast einzig und alleine bei der band und um in diesem punkt wirklich etwas herauszuholen bräuchte man klar definierte und im vorfeld schriftlich festgehaltene vereinbarungen innerhalb eines vertrages.
ausserdem sei erwähnt, dass man wohl belegen können sollte, dass die band üblicherweise ein nennenswertes einkommen erspielt und zb schon kontakte zu einem veranstalter bestanden haben, der aufgrund des konzertabbruchs eine schon bestehende geschäftliche beziehung beendet. - das ist allerdings eher unrealistisch!

in diesem fall rührt das sinnen nach entschädigung im grunde nur aus gekränkter eitelkeit und enttäuschung her.

kurz und knapp
keine chance!
 
Tja. Dann hat die Band Pech gehabt. Der Begriff "Regress" wäre halt hier nicht passend, da es ja keinen Vertrag gab. Die Richtung "Rufschädigung" hatte ich auch schon in Betracht gezogen, nur wenn es da die Beweislast, z.B. einen konkret deswegen geplatzten Deal, gibt wäre das für die (fiktive) Band auch eher müßig. Klar würde es der Band auch etwas um gekränkte Eitelkeit gehen. :) Bei einer Veranstaltung, wo sooooo viel Geld fließt, läge das Interesse der Band aber doch nahe, oder?
 
Die Band sollte das meiner Meinung nach unter "Lehrgeld" verbuchen und künftig - wie das alle "vernünftigen" Bands machen - bei jedem noch so kleinen Gig einen Vertrag aufsetzen. Und - allein der Ehre halber - nicht für lau spielen. Und - das gehört sich auch - mit dem Veranstalter vorher Musikrichtung und Programm und Erwartungen klären.

Kurzum - schönes Lehrstück für so ziemlich alles, was man so falsch machen kann.
 
Kurzum - schönes Lehrstück für so ziemlich alles, was man so falsch machen kann.

Nene, das lass ich so nicht stehen. Die Band hätte ordentlich Publikum erreicht und im Großen und Ganzen wäre der Gig ein Erfolg. Und wann diese Band für lau spielt, und mit wem die Band mündliche Verträge schließt kann sie schon selber abschätzen. Und über Vernunft und Unvernunft zu urteilen ist doch bei der Informationslage etwas weit aus dem Fenster gelehnt, oder?
Selbst, wenn die Band nen Schriftlichen Vertrag mit dem Veranstalter des Contests gemacht hätte, hätten evtl. Forderungen nur gegen diesen gehen können und eben nicht gegen den Veranstalter der Hauptveranstaltung. Und das WILL die Band ja nicht. Jetzt klar, wohin die Frage ging? Ist auch nicht das große Problem, aber ich glaube nicht, dass dieser Verlauf einer Veranstaltung euch komplett kalt gelassen hätte.
Roons Beitrag hat mir die Infos gegeben, die ich gebraucht habe. :)
 
Klar, jeder darf sich raussuchen, welches Feedback man annimmt und welches nicht. Aber genau so darf ich bei meiner Meinung bleiben - ab einer gewissen Größe gehört sowas nach meiner Meinung und vor allen Dingen Erfahrung eben (erstens) besprochen und (zweitens) vertraglich vereinbart. Ob man dann (drittens) für lau spielt, muss auch jeder wissen - meiner Musiker-Ehre widerspricht es aber, für einen Gig draufzuzahlen. Wenigstens Anfahrt muss rausspringen, und wenn's über Merch-Verkauf etc. ist.

Nicht böse sein, dass ich hier nicht still bin - aber ich sehe das eben wirklich fundamental anders. Und das ist auch einer der Nachteile von so einem Forum - auch Meinungen, die man nicht will, kriegt man zu hören.
 
Sorry, so sollte es nicht rüber kommen. Ich kann die Kritik am "für lau" spielen gut verstehen und auch nachvollziehen. Nur hat das bei mir weniger mit Musiker-"Ehre" zu tun. Als "Hobby mit Anspruch" macht es halt auch Spaß, vor Allem größere Sachen zu spielen. Aber diese Diskussion gabs hier schon mehrmals und ausführlich. Dieser Gig war trotzdem eine positive Erfahrung. Und ne mords Party!. Wie sich sowas Publicity-technisch auswirkt ist auch nicht eindeutig vorherzusagen.

Ich merke gerade, ich hatte noch überhaupt nicht erwähnt, dass diese Entscheidung, uns abzustellen, nichts mit der Stimmung im Publikum zu tun hatte. Die Stimmung war gut, die Leute haben getanzt. Beide beteiligten Veranstalter kannten unsere Musik und hatten uns angekündigt.

Es war keineswegs so unbedacht und unvorbereitet, wie man es vielleicht herauslesen kann. Zu wenig Informationen von mir, deine Einschätzung verständlich.

Ich schreib den Gig ins "Live-Pannen" Forum, da kann die Disskussion ja gerne weiter gehen, bevor es hier gegen Forumsregeln verstößt. (Die Konjunktive meines gestrigen Beitrags haben ausschließlich diesen Zweck, boah, das wird mir zu kompliziert... :D )
 
Man kann nicht nur Schadenersatz von Vertragspartnern fordern, dafür gibt es das (ausservertragliche) Haftpflichtrecht. Allerdings ist es viel einfacher, auf Schadenersatz zu klagen, wenn man die Angelegenheit über eine Vertragsverletzung nehmen kann. Regress könnte hier höchstens der Fernsehsender nehmen, wenn die Band (mit Erfolg) den Fernsehsender verklagt und dieser dann Regress auf die Veranstalter selber nehmen kann. Aber das KANN so sein, MUSS aber nicht, weil keinerlei Angaben vorliegen, welche Vertragsverhältnisse zwischen dem Fernsehsender und dem Veranstalter bestanden. Aber es ist im vorliegenden Fall nicht ersichtlich, welche Vereinbarungen im Vertrag genau getroffen wurden, weshalb man nicht pauschal sagen kann, ob allenfalls Ansprüche bestehen könnten.
Was ich jedoch sagen kann, ist, dass die Sache recht schnell ziemlich übel wird. Insbesondere dann, wenn man sich zur Durchsetzung seiner Forderungen einen Anwalt nimmt, was in Anbetracht des nicht ganz einfachen Sachverhaltes wahrscheinlich auch der Fall sein wird. Auch möchte ich zu bedenken geben, dass es ein nicht gerade gutes Licht auf eine Band wirft, wenn man wegen eines eher geringen Streitwertes gerichtlich vorgeht.

Inskünftig würde ich auf schriftliche Verträge setzen und im vorliegenden Fall vielleicht das Gespräch mit den Veranstaltern suchen. Kulanz darf nicht unterschätzt werden, gerade weil die Band offensichtlich einige der Leute kennt, die mit der Organisation des Events betraut waren, und daher vielleicht auch ein schlechtes Gewissen seitens dieses Personenkreises besteht.

*gelöscht*
 
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