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Rechtsstreit um Vengaboys-Cover

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Hallo,
ich habe im Sommer "You're Gonna Hate Ibiza" veröffentlicht - eine politisch-satirische Coverversion von "We're Going To Ibiza" von den Vengaboys. Inhalt ist natürlich der Ibiza-Skandal, der in Österreich zu Neuwahlen geführt hat.

Im Original stammt das Lied aus den Siebziger Jahren, heisst "Barbados" und ist von "Typically Tropical", folglich habe ich mich an die Rechteinhaber gewandt und die Genehmigung erhalten.

Kürzlich hat jedoch jemand aus dem Umfeld der Vengaboys erfolgreich die Löschung des Songs bei meinem Aggregator "Distrokid" durchgesetzt. Zumindest eine Woche - bis sich beide Parteien einig sind - soll das so bleiben.

Nachdem dieser Niederländer verlangt, dass das dauerhaft weg muss, frag ich mich, wie so eine Einigung aussehen könnte. Nicht mal darüber, wer denn nun wirklich das Urheberrecht besitzt, besteht Einigkeit.

Die Musik wurde jedenfalls neu gemacht und nicht rauskopiert. Dass zwei Stellen mir eine Erlaubnis gegeben haben, obwohl sie das gar nicht dürften, kann ich mir nicht vorstellen, zumal wir uns vorher informiert haben, wer das Urheberrecht besitzt.

Ratlose Grüsse in die Runde :(
 
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Da wir hier keine Rechtsauskünfte geben können/dürfen, kann man dir nur raten, dich an einen Anwalt zu wenden, der sich mit Urheberrecht gut auskennt.
Nähere Infos dazu, wer geeignet sein könnte, nennt dir entweder deine Rechtsschutzversicherung (so du eine hast?) oder der örtliche Anwaltsverein.
So ist e szumindest in Deutschland. Länderspezifische (österreichische) Besonderheiten können wir hier natürlich nicht kennen.
 
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Es mag auf den ersten Blick verwirrend sein, aber an einem Stück können durchaus mehrere Parteien ein Urheberrecht haben.
Sprich: der erste Bearbeiter erwirbt (jeweils für das, was seine Bearbeitung ausmacht) ebenfalls Rechte - ohne dass der Originalkomponist etwas abgeben müsste.

Und dann muss man sich halt ggf. auch von mehreren Parteien die Genehmigung holen. Am einfachsten zu verstehen ist das noch, wenn die Musik von A ist und der Text von B (der wiederum auch schon die Musik von A benutzt hat).

Aber auch, wer z.B. die JBO-Version von “Alles nur geklaut“ bearbeiten wollte, wird sich wohl oder übel nicht nur mit JBO, sondern auch mit den Prinzen auseinander setzen müssen.
Oder wer “With a little help from my friends“ an die Joe Cocker-Version anlehnen möchte, hat es dann auch mit McCartney als auch den Erben von Lennon und Cocker zu tun.
 
Ich hab mich an jenen Verlag in Hamburg gewandt, der Partner des Originalverlags in London ist. Dort wundere man sich über die Ansprüche des Verlags aus Amsterdam, weil dieser das Werk gar nicht kontrolliere und die Rechtsabteilung aus London kümmere sich darum, wurde mir aus Hamburg mitgeteilt.

Zu erwähnen wäre noch, dass der niederländische Verlag weder auf mein jetziges mail noch auf jenes von vor ein paar Monaten reagiert hat, als ich noch nicht wusste, dass es sich bei "We're Going To Ibiza" um ein Cover handelt und bei den VengaBoys-Urhebern um die Rechte ansuchen wollte. Erst als wir von GEMA oder AKM erfahren haben, wer zuständig ist, war der Verlag aus Holland für uns nicht mehr relevant.

Distrokid möchte eine Woche warten, bis sich die Parteien geeinigt haben, aber ohne Reaktion der anderen Partei wird das schwierig.

Meine Version orientiert sich jedenfalls an "We're Going To Ibiza", der Text ist von mir, das Arrangement hat mein talentierter Produzent in akribischer Kleinarbeit rekonstruiert und tontechnisch verbessert. Zusätzlich gibt es einen Rap-Teil mit neuer Hintergrundmelodie.

Entweder gelten für das Covern eines Covers unterschiedliche Regelungen in verschiedenen Ländern oder irgendjemand in dem ganzen Durcheinander vertritt eine falsche Rechtsauslegung. Aus dem Mail aus Holland an Distrokid geht hervor, dass es um die Arbeit - also das eigene Arrangement - gehen dürfte, weswegen man sich dort als einziger Urheber sieht (zum Unverständnis des Originalverlags). Nicht hervor geht jedoch, ob der Verdacht besteht, dass wir einfach die Tonspuren rauskopiert haben, weil es ziemlich gleich klingt. In dem Fall könnte ich dann noch eine reine instumentale Version als Gegenbeweis vorlegen.

In der Genehmigung vom Originalverlag für mich heisst es jedenfalls, dass eine Beteiligung am Urheberrecht ausgeschlossen ist und das wird wohl auch für die VengaBoys gelten. Und sollte jemand meine adaptierte Version mit dem Rap-Teil verwenden wollen, könnte ich wohl auch nichts dagegen machen.
Naja, man wird sehen, was da raus kommt...
 
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Nochmal lesen bitte: es geht nicht um “entweder-oder“, sondern um “sowohl-als-auch“.
Wie du selbst sagst, hast du dich ja am Text der Vengaboys orientiert (mindestens). Damit hat der Verlag des Originals nichts am Hut und kann da auch nichts freigeben.
Wenn sich ein Verlag auf eine Anfrage nicht äußert, ist das auch kein Freibrief...
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Entweder gelten für das Covern eines Covers unterschiedliche Regelungen in verschiedenen Ländern oder irgendjemand in dem ganzen Durcheinander vertritt eine falsche Rechtsauslegung
Es ist ganz einfach: du musst dir von ALLEN beteiligten Urhebern die Freigabe holen. Das ist weltweit ziemlich einheitlich...
 
Wie du selbst sagst, hast du dich ja am Text der Vengaboys orientiert (mindestens).

Der Text von "We're Going To Ibiza" ist mit jenem von "Barbados" bis auf das Reiseziel nahezu identisch, lediglich die Coconut Airways ist zur Venga Airways und bei mir zur DE BILIO Airways geworden. Das Original von 1975 unterscheidet sich also vom Text her kaum zum VengaBoys Cover von 1999, meine Version verfügt fast durchgehend über einen eigenen Text.
 
Es ist ganz einfach: du musst dir von ALLEN beteiligten Urhebern die Freigabe holen. Das ist weltweit ziemlich einheitlich...

Laut Rechtsmeinung des Originalverlags, bei dem ich die Genehmigung für meine Version bekommen habe, liegt das Urheberrecht ausschliesslich bei ihm. In den Bedingungen für die Verwendung steht "Eine Beteiligung am Urheberrecht ist ausgeschlossen", somit bestünden für die VengaBoys wie auch für mich keine Ansprüche, falls jemand noch ein Cover erstellt, sondern immer nur für den Originalverlag.
 
Das entscheidet aber gar nicht der Originalverlag. Der kann sich höchstens dahingehend äußern, dass er sich sicher ist, alle Urheber des Originals zu vertreten.
Wie gesagt, bei einer Bearbeitung tritt der Originalverlag überhaupt keine Rechte ab, aber dennoch bestehen ggf. weitere, eigene Urheberrechte des Bearbeiters an der bearbeiteten Version (hier mindestens “Ibiza“ und das Arrangement, wie mir scheint).
Es haben BEIDE Verlage mitzureden - sieh es ein. Klingt komisch, ist aber so.
 
Der Niederländer hat sich inzwischen für den Fehler entschuldigt. Offenbar hat er nicht gewusst, dass es sich bei "We're Going To Ibiza" um ein Cover handelt.

:rofl:

 
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Jetzt gibt es schon wieder eine neue Überraschung. "You're Gonna Hate Ibiza" hat ohne mein Wissen plötzlich eine neue Url bekommen. Laut Youtube wurde es heute hochgeladen. Heute ist der 17. Juli und als Datum ist der 20. Juli angegeben:



Geht's noch? :confused:
 
Der Text von "We're Going To Ibiza" ist mit jenem von "Barbados" bis auf das Reiseziel nahezu identisch, lediglich die Coconut Airways ist zur Venga Airways und bei mir zur DE BILIO Airways geworden. Das Original von 1975 unterscheidet sich also vom Text her kaum zum VengaBoys Cover von 1999, meine Version verfügt fast durchgehend über einen eigenen Text.

Nach meiner Auffassung ist der Track bei einem neuen eigenen Text, kein Cover mehr.

Topo :cool:
 
Stimmt. Es ist - wenn ich richtig liege - eine sogenannte Bearbeitung.
Aber das ist ohnehin Schnee von gestern. Heute frage ich mich nur, ob bei zukünftigen Veröffentlichungen auch die Gefahr besteht, dass man plötzlich neu hochgeladen wird und der andere Link nicht mehr funktioniert. Wegen dem kurzen, aussergerichtlichen Rechtsstreit ist mir das ja schon mal passiert, weil Distrokid das offline genommen hat. Damals hat das mehr geschmerzt, weil schon 1297 Views angezeigt waren und beim neuen Upload alles wieder von Null begonnen hat.
 
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