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Rechtslage beim Songtitel

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Hallo Zusammen,

stellt es ein rechtliches Problem dar, wenn ein Song einen Titel hat, den es schon gibt?
Der Text unterscheidet sich natürlich von dem bekannten Werk.

Danke vorab.
 
Eigenschaft
 
Wenn es ein einzigartiger Titel ist, wie z.B. "The house of the rising sun" - würd ich's lieber lassen, man weiß nie.
Simple "Allerwelts-Titel", wie z.B. "Hello" werden wahrscheinlich wurscht sein, weil man nicht 1:1 einen Künstler zuordnen kann.

Einfachste Lösung: Übersetzung des Titels in eine andere Sprache :)
 
Unabhängig von möglichen rechtlichen Problemen:
Ich würde immer versuchen, einen eigenen Titel "einmalig" zu machen (wie es ja auch die Musik ist/sein sollte :) ) ... schon um mich von Vorhandenem deutlich abzuheben.
 
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Beispiel:
Sowohl von Faithless als auch von Pink gibt es einen Chart-Erfolg names "God is a DJ".
Ich hätte angenommen, dass das ein recht "einzigartiger" Titel ist. Mir sind aber keine rechtlichen Auseinandersetzungen bekannt.

Ansonsten würde ich es wie Blues-Opa halten.
 
stellt es ein rechtliches Problem dar, wenn ein Song einen Titel hat, den es schon gibt?

Nein - sofern kein markenrechtlicher Schutz vorliegt. Urheberrechtlicher Schutz von Songtiteln wird in der aktuellen Rechtssprechung mangels Schöpfungshöhe ( § 2 Abs. 2 UrhG) meist regelmäßig abgelehnt.
Zu viele Stücke mit gleichem Titel führen allerdings zu Verwirrungen, wie im Fall von "The Power of Love": Drei völlig unterschiedliche Songs, alle fast zeitgleich in den Charts (Jennifer Rush 1984, Frankie goes to Hollywood 1984, Huey Lewis 1985)!
 
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Kommt halt, wie schon @OckhamsRazor schrieb, darauf an. Ein "Love me tonight" oder ähnliches wird sicher anders gesehen als "While my guitar gently weeps" und selbst dann kommt es darauf an, ob es jemanden stört, was der Interpret dann in die Gänge setzt und was zu guter letzt die Anwälte bzw. Richter sagen.
 

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