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Rechtslage beim Erstellen von Musik-Compilations

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Alkatraz
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Hallo ihr, :)
und zwar interessiert mich die rechtslage, wenn man compilations erstellen möchte, also verschiedene musikstücke zusammenstellen, entweder abmischen oder einzeln als original, und auf cd presst sowie gewerblich vertreibt. Auf der seite der GEMA habe ich dazu nichts gefunden, auch sonst recht wenig, oft geht es nur um die rechtslage, wenn man selber urheber ist.
Kennt ihr seiten, wo ich mehr infos zu meinem problem finde, oder habt ihr selber schon erfahrungen gemacht? Das ist für mich absolutes neuland.:confused:
Danke im voraus! :great:
 
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Du drückst Dich leider etwas unklar aus.

Möchtest Du einfach aus verschiedenen Tonträgern eine Compilation (nach Deinem Geschmack) zusammenstellen und dann verkaufen - so quasi "Kuschelrock - die 12.526."?

ODER möchtest Du als Interpret oder Band Fremdkompositionen covern und dann unter Deinem Bandnamen veröffentlichen?

Ich lese es eher so wie im ersten Falle. Da kann ich nur sagen, dass Du Dich als "Gewerblicher" - sprich als quasi Tonträgerunternehmen - seeeehr schwer tun wirst.

Aber der Reihe nach: Wenn Du einen Song ausgewählt hast, musst Du von dessen Musikverlag und Tonträgerfirma die Rechte/Freigabe einholen. Die fragen Dich dann u.a. was das für eine Compilation ist, wie hoch die Auflage sein wird, wie hoch der HAP (Händlerabgabepreis), in welchem geographischen Bereich der Tonträger vertrieben werden soll. Dafür werden dann für die Titelfreigabe entweder fixe Lizenzsummen fällig oder ein entsprechender prozentualer Anteil am HAP - oder in gemischter Form auch beides.

ABER: Der Compilationmarkt ist heiß umkämpft. Als Newcomer oder Nobody hast Du da eigentlich kaum Einstiegsmöglichkeiten. Noch dazu, wo der früher überaus lukrative Compilationmarkt zuletzt ganz stark eingebrochen ist und daher noch heftiger umkämpft ist.
UND: alle großen Companies haben eigene so genannte "Special-Product"-Abteilungen. Die machen den ganzen Tag nichts anderes, als das was Du als Einsteiger vorhast. Manche Companies kooperieren mehr, manche weniger.

Wir haben mal für einen großen Versicherer zusammen mit einem Indie-Label insgesamt drei Compilations mit Auflagen von 100.000, dann 150.000 und im dritten Jahr mit 200.000 Exemplaren produziert.
Bereits bei der zweiten Compilation hat ein Major, als wir um die Titelfreigabe für den Titel einer damals bekannten Domestic-Formation nachfragten zu uns gesagt: Nein! Jetz doch nicht! Man plane ein eigenes Produkt mit dem Versicherer. Da sind sie zwar dann gegen die Wand gelaufen, weil wir da den Fuß ganz weit in der Tür hatten, aber sobald die einen zusätzlichen Cent riechen, wollen die Dich aus der Spur drängen.

Aber ohne den Zugriff auf die "Katalog-Schätze" so mancher Firmen, hast Du mit Compilations eigentlich kaum eine Marktchance. Also dominieren dann doch immer wieder jene, die am längeren Hebel sitzen.

SOLLTE EHER DER ZWEITE FALL von Dir gemeint gewesen sein, dann benutze bitte die Suchfunktion. Denn über die so genannte Rechteeinholung bei der Einspielung von Cover-Versionen respektive in den meisten Fällen deren "Bearbeitung", wurden hier schon etliche Threads geposted.

lg
 
hätte da auch mal eine Frage zu:

angenommen, ich stelle einen Song von mir für eine Compilation zur Verfügung, die Aufnahme im Studio dazu bezahlt der Herausgeber. Urheber bin ich, Vertrag gibt es keinen, nur Nutzungsrechte zur Veröffentlichung werden gegeben. Darf ich den Song von der Compilation anschließend selbst weiter veröffentlichen unter anderem Label(z.B. als single)?
 
Schmetterling schrieb:
Urheber bin ich, Vertrag gibt es keinen, nur Nutzungsrechte zur Veröffentlichung werden gegeben. Darf ich den Song von der Compilation anschließend selbst weiter veröffentlichen unter anderem Label(z.B. als single)?

Kein schriftlicher Vertrag? Auch mündliche Verträge haben zwar Gültigkeit, aber was spricht gegen eine schriftliche Fixierung der vereinbarten Eckwerte?

Sollte es wirklich mal zu einer Auseinandersetzung kommen, steht sonst Aussage gegen Aussage. Nicht gerade positiv für Dich.

Wie auch immer: fixiert werden sollte, dass Du die Lizenzfreigabe für Deinen Titel nur für die einmalige Veröffentlichung auf der genannten Compilation erteilst.

Klar kann man vereinbaren, dass derjenige, der die Compilation veröffentlicht, Dir die Produktion bezahlt und Dir stattdessen keine Lizenzgebühr bezahlt bzw. Dich auch nicht am Verkaufserlös beteiligt (davon unbenommen bleiben ggf. die GEMA-Tantiemen, falls Du als Autor dort Mitglied bist).

Aber auch das sollte man schriftlich fixieren. UND dann sollte in einer solchen Vereinbarung eben auch Dein Wunsch drin stehen, dass Du die auf Kosten der Gegenseite entstandene Aufnahme jederzeit auch selbst veröffentlichen darfst (evtl. wird die Gegenseite eine verlangen, dass zwischen der Compilation-VÖ und Deiner VÖ ein bestimmter zeitlicher Abstand sein muss. Aber das wäre okay.

Wie gesagt: everything's possible! Trotzdem solltest Du abwägen, welche Verkaufserwaratung die Compilation hat und welcher Anteil Dir daraus ggf. zustehen könnte. Wenn das mehr ist, als vielleicht der eine Studiotag kostet, dann wäre man aber gut beraten, ggf. doch eine prozentuale Beteiligung anzustreben.

NOCHMALS: nur quasi "auf Handschlag" würde ich in dieser Branche keine Vereinbarungen treffen. Das kann ganz böse enden!

lg
 

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