realCop
Registrierter Benutzer
Hallo Leute,
Ich habe mir in meinem örtl. Musikgeschäft Angebote über 4 Gitarren eingeholt (via Telefon).
Ich bin dann am nächsten Tag hin, weil ich noch weiter testen wollte - der Mitarbeiter, mit dem ich telefoniert hatte, händigte mir dann einen Notizzettel aus, auf dem unter jeder Gitarre der "Angebotspreis" stand.
Da mein favorisiertes Modell "auf dem Papier" wirklich sehr günstig war (knapp 34% unter UVP) habe ich dem Mitarbeiter dann gesagt, daß er mir dieses Modell bestellen solle und habe gleich noch die Hälfte des "Angebotspreises" als Anzahlung geleistet.
Auf der Quittung steht sowohl das Modell der Gitarre, als auch der "Angebotspreis" als Endpreis mit drauf...
Nun geht der Mitarbeiter, der dies abgewickelt hat in Urlaub und ein anderer übernimmt die Bestellung.
Einen Tag vor Eingang der Lieferung beim Musikhaus meldet sich der andere Mitarbeiter telefonisch bei mir und teilt mir folgendes mit:
1. Der Mitarbeiter, der den Verkauf abgewickelt hat, soll sich im Preis geirrt haben, bzw. bei einem falschen Modell nachgesehen haben...!?
O-Ton: "Da muss der Kollege bei dem Modell ohne Pickup und Cutaway nachgesehen haben - den Preis kann ich nicht machen"
2. Der Preis der Gitarre läge angeblich nur 10,-€ über dem EK und man könne dies (angeblich) nicht machen - die Technik/Programm spiele nicht mit, bzw. zeigt einen Fehler an...!? Er müsse das über den Chef regeln, bla bla...
3. Der Mitarbeiter bat mir sofort an, daß ich mein angezahltes Geld natürlich umgehend zurückbekommen werde und entschuldigte sich tausendmal für seinen "Kollegen"...
In den AGB habe ich über ein Rücktrittsrecht des Verkäufers nichts gefunden...
Meine Frage:
Kann ich auf Erfüllung und Lieferung der Gitarre zu diesem Preis bestehen oder kann sich der Verkäufer tatsächlich noch "rauswinden"?
Wenn sich der Verkäufer über den Preis irrt und ich eine Anzahlung leiste, auf dem der vereinbarte Endpreis hervorgeht, muss der Verkäufer doch in den sauren Apfel beissen und die Ware zu dem Preis liefern. Er macht ja trotzdem (wenn auch nur minimal) Gewinn...!?!?
Der Mitarbeiter sagte mir dann, daß ich nochmal ne Nacht drüber schlafen solle und morgen mittag mal vorbeischauen sollte - man würde sich dann schon einig werden...
Danke für die Infos und Tips
Ich habe mir in meinem örtl. Musikgeschäft Angebote über 4 Gitarren eingeholt (via Telefon).
Ich bin dann am nächsten Tag hin, weil ich noch weiter testen wollte - der Mitarbeiter, mit dem ich telefoniert hatte, händigte mir dann einen Notizzettel aus, auf dem unter jeder Gitarre der "Angebotspreis" stand.
Da mein favorisiertes Modell "auf dem Papier" wirklich sehr günstig war (knapp 34% unter UVP) habe ich dem Mitarbeiter dann gesagt, daß er mir dieses Modell bestellen solle und habe gleich noch die Hälfte des "Angebotspreises" als Anzahlung geleistet.
Auf der Quittung steht sowohl das Modell der Gitarre, als auch der "Angebotspreis" als Endpreis mit drauf...
Nun geht der Mitarbeiter, der dies abgewickelt hat in Urlaub und ein anderer übernimmt die Bestellung.
Einen Tag vor Eingang der Lieferung beim Musikhaus meldet sich der andere Mitarbeiter telefonisch bei mir und teilt mir folgendes mit:
1. Der Mitarbeiter, der den Verkauf abgewickelt hat, soll sich im Preis geirrt haben, bzw. bei einem falschen Modell nachgesehen haben...!?
O-Ton: "Da muss der Kollege bei dem Modell ohne Pickup und Cutaway nachgesehen haben - den Preis kann ich nicht machen"
2. Der Preis der Gitarre läge angeblich nur 10,-€ über dem EK und man könne dies (angeblich) nicht machen - die Technik/Programm spiele nicht mit, bzw. zeigt einen Fehler an...!? Er müsse das über den Chef regeln, bla bla...
3. Der Mitarbeiter bat mir sofort an, daß ich mein angezahltes Geld natürlich umgehend zurückbekommen werde und entschuldigte sich tausendmal für seinen "Kollegen"...
In den AGB habe ich über ein Rücktrittsrecht des Verkäufers nichts gefunden...
Meine Frage:
Kann ich auf Erfüllung und Lieferung der Gitarre zu diesem Preis bestehen oder kann sich der Verkäufer tatsächlich noch "rauswinden"?
Wenn sich der Verkäufer über den Preis irrt und ich eine Anzahlung leiste, auf dem der vereinbarte Endpreis hervorgeht, muss der Verkäufer doch in den sauren Apfel beissen und die Ware zu dem Preis liefern. Er macht ja trotzdem (wenn auch nur minimal) Gewinn...!?!?
Der Mitarbeiter sagte mir dann, daß ich nochmal ne Nacht drüber schlafen solle und morgen mittag mal vorbeischauen sollte - man würde sich dann schon einig werden...
Danke für die Infos und Tips
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