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Rechtliches bzgl. auflegen mit Tracks aus Spotify

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Björn S.
Björn S.
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Liebe Musiker Board Community,

Ich bin mittlerweile nicht mehr im Thema DJing aktuell da ich vor ein paar Jahren aus Zeitmangel aufgehört habe.
Nun möchte ich wieder anfangen und mir ist beim Informieren aufgefallen, dass viele DJ-Softwares wie z.B. Serato und DJ Pro auf die Datenbank von Spotify zugreifen können und zum auflegen Musik von dort nutzten können.

Als ich vor eineigen Jahren (2013) mit dem DJing aufgehört habe, ging gerade das Thema GEMA für DJ's richtig los und man bekam Probleme mit der GEMA, wenn man seine Musikdatenbank nicht von denen Lizensieren hat lasssen.

Daher nun meine Frage:
Ist es LEGAL die Datenbank von Spotify zum auflegen zu benutzten oder ist das Feature eher nur für die DJ's der Homeparty gedacht?

Vielen Dank in voraus für eure Hilfe
 
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Hallo Björn,

Ich bin mir beim Rechtlichen nicht 100% sicher, da gibt es sicher noch einige andere die dir diese Frage besser beantworten können. Ichdenke aber dass du im Falle Spotify natürlich trotzdem GEMA zahlen musst wenn du darüber auflegst. Dabei wirst du dann wahrscheinlich die Playlists/Songs bekannt geben müssen die du spielst. Ohne Lizenzabgaben zu zahlen wird das Ganze nicht legal sein denke ich.

Es gibt jedoch auch noch ein anderes Problem auf das du stoßen könntest wenn du Spotify zum Auflegen in Clubs verwenden möchtest: Die Songs auf Spotify sind mp3 und während die meisten Leute, gerade über billige Lautsprecher oder Kopfhörer, keinen Unterschied zwischen mp3 und WAV hören können, fällt dieser Qualitätsunterschied über Studiomonitore dann schon deutlich auf, was ich aus eigener Erfahrung bestätigen kann. Weiter haben auch einige meiner befreundeten Produzenten/DJ's mir mitgeteilt, dass dies nicht nur auf Studiomonitore, sondern auch auf große Anlagen in Clubs zutrifft (bin selbst nur Produzent, kein DJ, also kann ich hierzu keine eigenen Erfahrungswerte abgeben)

MfG Nötsch
 
Ich bin mir beim Rechtlichen nicht 100% sicher, da gibt es sicher noch einige andere die dir diese Frage besser beantworten können. Ichdenke aber dass du im Falle Spotify natürlich trotzdem GEMA zahlen musst wenn du darüber auflegst. Dabei wirst du dann wahrscheinlich die Playlists/Songs bekannt geben müssen die du spielst. Ohne Lizenzabgaben zu zahlen wird das Ganze nicht legal sein denke ich.
Hast du damit Erfahrung, also schonmal so gemacht bzw. weißt du wie ich das dann mit der GEMA abklären muss?

Ich muss sowieso meine Musikdatenbank noch lizensieren lassen, da weiß ich auch noch nicht so ganz genau wie das von statten geht.

Die Songs auf Spotify sind mp3
das ist mir klar, aber habe bisher eh nur mit hochwertigen MP3 gearbeitet, daher wäre das nicht mein Problem nummer 1 xD
 
In den AGB's bzw. Nutzungsbedingungen von Spotify ist genaueres zu finden.

Unter 5 steht
"Wir gewähren Ihnen ein beschränktes, nicht exklusives, widerrufliches Recht zur Nutzung der Spotify Dienste und ein beschränktes, nicht exklusives, widerrufliches Recht zur Nutzung der Inhalte für persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke (zusammen „Zugang“). "

Unter 9.1 heißt es u.a.
"Das Kopieren, Weiterverbreiten, Vervielfältigen, „Rippen“, Aufzeichnen, Übertragen, öffentliche Aufführen oder Ausstellen, Senden oder die öffentliche Zugänglichmachung von Spotify-Diensten oder den Inhalten oder Teilen davon oder eine sonstige Nutzung der Spotify-Dienste oder der Inhalte, die im Rahmen der Vereinbarungen oder nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht ausdrücklich zulässig ist oder in anderer Weise Rechte an geistigem Eigentum (z.B. Urheberrechte) in Bezug auf die Spotify-Dienste oder die Inhalte oder einen Teil davon verletzt;"
 
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Prinzipiell verbietet das deutsche Urheberrecht zunächst, Werke öffentlich vorzuführen, sofern man hierzu keine ausdrückliche Erlaubnis hat. Und da ist der Knackpunkt.

GEMA-Mitglieder erlauben allgemein öffentliche Vorführungen unter der Bedingung, dass er auch immer ein Werk öffentlich vorführt dafür zahlt. Sie geben der GEMA durch ihre Mitgliedschaft den Auftrag, dies vertraglich zu regeln und dafür das Inkasso zu übernehmen. Der Haken dabei: Zahlt man für seine Veranstaltung GEMA-Gebühren, bekommt man lediglich den Segen, Werke aus dem GEMA-Repertoire vorführen zu dürfen. Sehr viele Künstler sind aber überhaupt nicht in der GEMA, obwohl ihre Werke bei den Streaming- und Downloadanbietern zu finden sind und teilweise sogar auf CD oder Vinyl verlegt werden. Dass man alles spielen darf, solange man GEMA-Gebühren bezahlt ist somit de jure erst einmal ein Mythos.

Was die AGBs oder Lizenzbedingungen von Download- und Streaminganbietern betrifft, muss man bedenken, dass solche Werke keine Gesetze durch eigene/ individuelle Regeln ersetzen können, sondern die erwähnten Aspekte nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten regeln können. Dort kann sehr Vieles drin stehen und im Streitfall ein Richter sagen "im Gesetz steht etwas Anderes". Selbst wenn ein Anbieter wie Spotify in seine AGBs schreiben würde "ihr dürft alles was ihr findet kostenlos öffentlich vorführen" sollte man so etwas nicht für bare Münze nehmen. Die GEMA könnte sagen "der Künstler ist aber trotzdem bei uns Mitglied", darum gelten unsere Bedingungen.
 
Die Abgaben der DJs sind/waren dafür, dass sie "privat" (mit einfacher Nutzungslizenz) erworbene Musik gewerblich nutzen. Das hieß einmal "Laptop"-Abgabe oder so: lizenzpflichtige Musik wird gespeichert und über Datenbanken organisiert, so dass sie für den Discobetrieb kommerziell nutzbar sind. Wenn ein DJ einen vorhandenen Dienst (Spotify Playlist oder so) nutzt, kann man ihn schlecht dafür zur Kasse bitten*

Dass der Discobetreiber GEMA-Lizenzen zahlen muss, ist eine ganz andere Geschichte.

*das ist jetzt keine Rechtsauskunft, sondern nur mein Argument
 

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