Rechtliches bei Verkauf von verkabelten Racks

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jofischer97
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Hallo liebe Kollegen,

unsere Firma würde gerne fertig verkabelte Racks als Serviceleistung verkaufen.
Wir verkabeln bei uns in der Firma schon lange unsere Racks selber und würden das nun auch gerne verkaufen, also fertig verkabelte Racks mit Geräten.
Bisher wurde das ganze immer BGV A3 abgenommen und fertig war. Selber studiere ich Elektrotechnik kenne mich also mit der Materie aus, es geht mir jetzt eher um das rechtliche.

Muss ich CE-Prüfung und co durchführen, wenn ich geprüfte Geräte in ein Rack einbaue und die dann eigentlich nurnoch verkabel oder muss ich einfach eine Prüfung von Elektrik-Meister durchführen lassen?

Ich würde mich total freuen wenn ihr mir da weiterhelfen kônntet!

Danke schonmal,
jofischer97
 
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Willkommen im Board :)


Normalerweise gilt in unserem Unterforum "Musikbusiness und Recht" die Devise: "Keine Rechtsberatung im Forum!"

...ich befürchte fast, dass dies auch in diesem Fall greifen wird... :redface:



HTH
:hat:
 
Als Firma würde ich mich in solchen Dingen nicht auf ein Forum verlassen, das ist mindestens fahrlässig oder wollt ihr euch dann im Falle eines Falles auf ein Posting im MB berufen?
 
Nur ein Gedanke: Wenn du ein fertig verkabeltes Rack verkaufst, dann ist das dein Produkt, und damit bist du auch dafür verantwortlich.
Ich habe in einer großen Firma längere Zeit Hardware entwickelt. Dabei wurden auch Zukaufteile verwendet (z.B. Festplatten, Computerboards etc.), die ins Produkt eingebaut wurden. Für das fertige Produkt ist natürlich der Endhersteller zuständig, und so wurde alles, auch die Zukaufteile getestet nach CE und den entsprechenden anderen Normen. Da ich auch diese Zertifizierung von der Entwicklungsabteilung aus betreut habe, kann ich dir sagen, dass das richtig Aufwand ist.

Etwas anders sieht es aus, wenn die Racks eine Auftragsmontage für einen Kunden sind. Dann bist du für die Verkabelung zuständig.

In jedem Fall würde ich aber eine professionelle Rechsberatung suchen und danach auch die Art des Angebots ausrichten!

Gruß
Christoph
 
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Interessante Frage. Ganz so wild kann es aber eigentlich nicht sein, denn jede Computerbutze baut PC-Systeme aus fertigen, jeweils geprüften Komponenten auf und muss selbst AFAIK nicht als Hersteller für die CE-Konformität geradestehen. Da werden ja auch sowohl Systeme nach Kundenwunsch gebaut als auch Standard-Konfigurationen.

Dennoch kann dir wahrscheinlich eine verbindliche Antwort nur ein Fachmann auf dem Gebiet geben. Es kommt wahsrcheinlich auch drauf an, was da verbaut werden soll. Es ist ja ein Unterschied, ob in dem Rack nur Signalverarbeitung stattfindet, oder ob z.B. ein Dimmerpack drin werkelt und möglicherweise Multipinstecker oder Powercons von euch selbst konfektioniert werden sollen....
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Kommando zurück. Sieht so aus, als ob der euröpäische Amtsschimmel kräftigst wiehert und die PC-Bastelbuden nur mit "Augen zu und durch" operieren... https://www.recht-freundlich.de/it-...bau-von-hardware-pflicht-zur-ce-kennzeichnung
 
Die interessanteste Passage aus deinem verlinkten Dokument:
Hersteller ist nach den gesetzlichen Regelungen auch, wer aus bereits gefertigten Endprodukten ein neues Gerät herstellt oder wer ein Gerät verändert, aufbaut oder anpasst.

Gruß
Christoph
 
Ich mach hier mal zu, sonst wird bloß noch weiterspekuliert.
Eine Forendiskussion dient wohl hoffentlich nicht ernsthaft zur Basis einer Firmengründung und wie schon gesagt: Rechtsberatung geht hier sowieso nicht.

:zu:
 
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