Deltafox
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Hallo,
Ich habe im Hinterkopf, dass die Rechte an einer Komposition eine gewisse Zeit nach dem Tod des Urhebers (70 Jahre?) verfallen und "Allgemeingut" werden
aber weiß einer, ob diese Regelung auch bei Klassik, wie beispielsweise Beethoven, eintritt?
Denn hier gibt es ja verschiedene Fassungen, je nach Orchester und Dirigent - liegt das Copyright dann bei denen, die es aufgenommen haben?
Oder wäre es theoretisch in Ordnung, eine Aufnahme eines Stückes von Beethoven (ausschnittsweise) in einem anderen Musikstück zu verbauen?
Und auch wenn das jetzt nichts mehr mit Musik zu tun hat - weiß jemand wie es aussieht bei Lyrik? Dürfen zum Beispiel Texte von Schiller frei rezitiert werden? Und musikalisch untermalt?
Vielen Dank
Ich habe im Hinterkopf, dass die Rechte an einer Komposition eine gewisse Zeit nach dem Tod des Urhebers (70 Jahre?) verfallen und "Allgemeingut" werden
aber weiß einer, ob diese Regelung auch bei Klassik, wie beispielsweise Beethoven, eintritt?
Denn hier gibt es ja verschiedene Fassungen, je nach Orchester und Dirigent - liegt das Copyright dann bei denen, die es aufgenommen haben?
Oder wäre es theoretisch in Ordnung, eine Aufnahme eines Stückes von Beethoven (ausschnittsweise) in einem anderen Musikstück zu verbauen?
Und auch wenn das jetzt nichts mehr mit Musik zu tun hat - weiß jemand wie es aussieht bei Lyrik? Dürfen zum Beispiel Texte von Schiller frei rezitiert werden? Und musikalisch untermalt?
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