Rechtliche Fragen, unreleased- und undergrund-Musik in Set verwenden und Qualität

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dj_uizfa
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Mir geht es um's Club-DeeJaying und für eigene Live-Sets als Producer, wenn ich dann mal so weit bin. Zurzeit habe ich viele Fragen, welche mich beschäftigen:

1. Welche Musik und wo kann ich Musik zum auflegen verwenden?
Ich habe Musik aus unterschiedlichen Quellen erworben: Beatport, Bandcamp, Itunes und co. Kann ich diese auch zum Auflegen verwenden, oder sind diese nur für den privaten Gebrauch bestimmt, also nur für mich alleine? Falls ja, welche Gebühren gibt es zu beachten bzw. zu bezahlen, wen ich die in meinem DJ-Set nutzen möchte.
Und würde ich daher die Tracks welche ich gedownloaded hatte via Soundcloud und co. nochmal neu zu erwerben haben, via Beatport und co. um sie dann im Set verwenden zu können?

Ausserdem ist mir aufgefallen, dass viele Producer Tracks machen, die man gar nicht erwerben kann, aber auf Soundcloud beispielsweise nur veröffentlichen oder sonst auf Youtube als ID aufzufinden sind: Zb. ein VIP Mix von einem Skrillex Track den Skrillex nur in seinen Livesets verwendet, eine Demoversion oder Tracks die geleaked sind. Dürfte ich dann solche unreleased bzw. underground Tracks verwenden in meinem Set, wenn ich dem Producer davor noch Geld in Form von einer Art Spende (da das ja nicht zum Verkauf angeboten wird) zukommen lasse? Ich bekomme ja diese unreleased Tracks nicht von solchen DJ Pools oder kann sie nicht erwerben bei Itunes, Beatport, Bandcamp und co. Beispiel: Skrillex - True Gangsters das ist auch ein ehemaliges DJ Tool von Skrillex. Aber ich denke weil das ja underground ist bzw. unreleased, ist das GEAMfrei und somit habe ich keinerlei Gebühren zu bezahlen.

2. Finanzmanagement und neue Tracks erwerben
Es ist für mich wirklich zu teuer, die Kosten aller erworbenen Tracks und zusätzlich noch die GEMA/SUISA Gebühren zu begleichen: Meine Schätzung ist, ich komme auf mind. circa 22'000 CHF für meine gesamte Smammlung von ca. 15'000 Liedern. Wie macht ihr das ohne Bankrott zu werden? Tracks von Soundcloud und Youtube zu rippen wäre ja nicht zulässig: das kann man dann nicht im Set verwenden. Mit ist klar, dass ich nicht alle 12'000 Songs gebrauchen werde, aber um die Wünsche der Teilnehmer zu berücksichtigen, brauche ich diese auch mitzunehmen und daher auch noch zu lizensieren bzw. für das Set zu erwerben.

3. Qualität
Welche Qualität eignet sich zum auflegen (eigene Livesets miteingeschlossen, da ich auch producen möchte. Meine Vorstellung ist soetwas wie die Worlds Tour von Porter Robinson) und ist dabei noch platzsparend? Stimmt meine Recherche, dass 256kbts MP3 CBR ausreicht?
Aber ich denke mir, dass meine 2. Option besser ist: ein von WAV original bezogens lossless File convertiert in m4a (Apple Lossless-Audiodatei) mit einer Bitrate von 1'411 kBit/s und 16Bit.
Es gibt viele Tracks die sind nicht underground oder unrealesed, aber die werden nicht zum Verkauf angeboten. also beispielsweise kann ich mir denken, weil der Producer noch zu unbekannt ist und deshalb kein label hat. Beispiel: Daft Punk - Doin' It Right (K?D Remix). Wie bekomme ich diese Tracks in hoher Qualität.
 
Eigenschaft
 
Moin!

Du kommst aus der Schweiz? Da ist nicht die Gema für dich zuständig sondern die SUISA, wie es da aussieht weiß ich nicht da musst du dich dort schlau machen. Zu den anderen Fragen können andere bestimmt mehr sagen.

Greets Wolle
 
Jo Wolle!

Ja ich bin aus der Schweiz, aber ich möchte auch mal in Deutschland auflegen und dann ist wieder die GEMA dafür zuständig.
 
Moin!

Jo Wolle!

Ja ich bin aus der Schweiz, aber ich möchte auch mal in Deutschland auflegen und dann ist wieder die GEMA dafür zuständig.

Da ist nicht unbedingt die GEMA zuständig, sondern dein Heimatland und das ist die Schweiz, alles andere regelt man in Verträgen die man schriftlich vorher abschließt. Aber das Musikerboard ist keine Rechtsberatung und kann dir darauf auch keine verbindlichen Auskünfte erteilen, die musst du schon selber einholen an deinen Behörden und Institutionen!

Greets Wolle
 
Vielleicht noch der Hinweis, dass meines Wissens ausschließlich der VERANSTALTER für die GEMA-Gebühren zuständig ist und nicht die gebuchte Band. Der Veranstalter darf die GEMA-Gebühren auch nicht auf die Band abwälzen.

Die Band ist allerdings für die Liste der gespielten songs zuständig, so dass der Veranstalter der GEMA (bzw. SUISA) gegenüber korrekte Angaben machen kann.

Ob das bei DJs das gleiche ist, müßte sich herausfinden lassen, ebenso was mit Musik ist, die aus irgendwelchen Gründen nicht erfaßt ist inklusive der Frage, ob bzw. wie die Erlaubnis für die Verwendung solcher Musik einzuholen ist.

Das sind alles Fragen, für welche die GEMA bw. die SUISA zuständig ist.

x-Riff
 
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