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Rechtliche Fragen bei Veranstalltungen

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lux88
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Folgendes Szenario:

Eine Band organisiert eine Party bei dem sie auftritt, verlangt Eintritt und verkauft Essen und Getränke (auch alkohol); ohne Anmeldung, Sanitäter, Securitys, etc.

Dass das wohl gegen einige Gesetze verstößt sollte klar sein.

Nun möchte diese Band wieder eine Party organisieren, idealerweise rechtlich einwandfrei. Wie könnte man da vorgehen um nen maximal gewinn zu erziehlen?

Mir ergeben sich gerade 2 möglichkeiten:

1. Man verlangt eintritt und organisiert Security und Sanitäter, meldet die Party an und besorgt sich eine Konzession.
2. Man verlangt keinen Eintritt und kann sich (?!) Security und Sanitäter sparen.

Ich beziehe mich bei den beiden Beispielen auf ein Fest in nem Nachbarort. Da gibts erst ne Rocknacht (Fall 1) und am nächsten Tag Bierzelt (mehr oder weniger Fall 2). Die sind so organisiert.

Wäre denn Fall 1 und 2 so durchführbar? Ist es abhängig von der Besucherzahl? Gibts noch andere möglichkeiten den Gewinn zu maximieren?!

Mfg lux88
 
Eigenschaft
 
Hallo Lux88,

zu diesem Thema würde ich zwei Dinge vorschlagen:

1) Solche 'Fälle' lassen sich als rein hypothetisch nicht so richtig klären. Insbesondere,
wenn du danach fragst, wie sich der Gewinn maximieren lässt. Falls du eine Art
'Rock am Ring' machen willst, würde ich dir empfehlen, besonderes Augenmerk auf die
Auswahl der Sponsoren zu legen ... falls du eine Garten-Grillparty mit Live-Musik machen
willst, empfehle ich eher die Würstchen bei Aldi und nicht bei Edeka einzukaufen.
... Will sagen: Das ist stark abhängig von der Art und Größe ... und eventuell auch vom
Umfeld und dem ... rein hypothetischen, natürlich ... Zielpublikum der Veranstaltung.

2) Ich würde in einem solchen Fall immer mit Personen sprechen (also in echt oder mindestens
am Telefon), die so etwas bei dir in der Gegend schon mal gemacht haben, ODER die
bei den entsprechenden Ämtern zuständig sind.

Als ich 16 Jahre alt war, habe ich mal zwei Konzerte gemacht. Was da an Einzelheiten, örtlichen
Besonderheiten und so weiter anfällt, kann man ... meiner Meinung nach ... nicht 'mal eben'
in einem Forum als theoretischen Fall abhandeln.
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=> Ich würde dir empfehlen, mal mehr Details zu diesem rein hypothetischen Fall zu posten.

... Und mich persönlich würde interessieren, wenn es in diesem hypothetischen Fall
sowieso Leute im erwähnten "Nachbarort" gibt, die eine solche Veranstaltung schon machen ...
wieso fragt der hypothetisch angenommene, angehende Konzertveranstalter dann nicht diese
besagten Leute im Nachbarort, wie man das am besten angeht? Das wäre doch ...
für mein Verständnis ... bei weitem das Einfachste.
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Und ich würde gerne aus einem anderen Thread zitieren ... den ich übrigens bei meinem
ersten Versuch, mit den naheliegenden Worten "Konzert veranstalten", in der Forum Suche
gefunden habe ... :)

In https://www.musiker-board.de/vb/liv...-veranstalten-anf-ngerfragen.html#post3449187 sagt Xytras:


Alles Gute und beste Grüße
Nils
 
schon mal danke für den ausführlichen post.

1. mir gehts nicht um die gewinnmaximierung als ergebniss guten wirtschaftens, sondern eher durch die minimierung der gesetzlich vorgeschriebenen ausgaben, sprich einsatz von security/sanitäter.

2. Da liegt das Problem: die kombination aus Live-Konzert und party mit alkoholausschank, die meine kriterien erfüllt, gabs in letzter Zeit hier in der Gegend nicht.

------------------

Erkundigt habe ich mich natürlich. Leider waren die besagten Rocknächte wie Fall 1 organisiert und der Gewinn ging nach allen abzügen, also auch der bandgage, gegen null. Soll heissen (sollten wir das genauso machen), es bliebe am Ende ne normale Gage übrig, wofür sich der arbeitsaufwand in unserem Fall nicht lohnt.
Ob ne organisation wie Fall 2 möglich wäre, konnte mir nicht beantwortet werden, darum hab ich auch diesen Thread eröffnet.

-----------------

Leider beziehen sich die Treffer eher aufs Organisatorische, ich suche Informationen über die rechtliche Lage
 
Hallo Lux88,
schon mal danke für den ausführlichen post.
gerne. :)
1. mir gehts nicht um die gewinnmaximierung als ergebniss guten wirtschaftens, sondern eher durch die minimierung der gesetzlich vorgeschriebenen ausgaben, sprich einsatz von security/sanitäter.
Diese gesetzliche Regelung zu 'gesetzlich vorgeschriebenen Ausgaben' ist mir nicht bekannt.
Bitte erkläre das mal genauer. Am besten mit einem genauen Verweis auf diesen Gesetzestext.
Und auf jeden Fall bitte mit einer konkreten Summe, die dort ... angeblich(?) ... festgelegt ist.
2. Da liegt das Problem: die kombination aus Live-Konzert und party mit alkoholausschank, die meine kriterien erfüllt, gabs in letzter Zeit hier in der Gegend nicht.
Ich verstehe das Problem nicht. Ob Party oder Konzert. Du brauchst

1) einen Raum, in dem dir der Besitzer oder Vermieter erlaubt deine Veranstaltung durchzuführen

2) Eine Schankgenehmigung. Soweit ich weiß allerdings auch nur, wenn du eine
Schankanlage, also Faßbier, ausschenkst. Details dazu weiß wahrscheinlich jeder
Kneipen- und Cafébesitzer.

3) Security, so weit meine Informationen dazu korrekt sind, erst ab einer gewissen
Konzertgröße. Das findest du per Suchmaschine oder durch einen Anruf bei einer
Security-Firma. Dort hättest du dann auch eine ziemlich verlässliche Aussage und keine
hypothetische Aussage aus einem Internet-Forum.

4) Musst, wenn du ein offizielles Konzert machst, deine Ausgaben und Einnahmen
natürlich dem Finanzamt melden.

5) Lux88, so kommen wir nicht weiter. Du hast noch immer kein Wort über die Größe
der Veranstaltung, den angepeilten Eintrittspreis, die Art des Publikums, wie viele Bands,
was für Werbung da laufen soll ... und so weiter ... gesagt.
Niemand wird dich vernünftig ... und rein hypothetisch ... beraten können, ohne den
Umfang zu kennen, von dem du redest.

Noch könntest du hier von einem Fall mit mehreren tausend Leuten sprechen,
... oder von einer Gartenparty mit ein paar Freunden. ... Um dir einen validen Tipp zu geben,
muss man mehr Details wissen. Es geht nicht anders.
Erkundigt habe ich mich natürlich. Leider waren die besagten Rocknächte wie Fall 1 organisiert und der Gewinn ging nach allen abzügen, also auch der bandgage, gegen null. Soll heissen (sollten wir das genauso machen), es bliebe am Ende ne normale Gage übrig, wofür sich der arbeitsaufwand in unserem Fall nicht lohnt.
Das kann ich dir mit den paar Infos auch nicht beantworten.
Wenn zum Konzert natürlich nur 100 Leute kommen und jeder 3 Euro Eintritt für 12 Bands
zahlt ... wäre ja klar, was dabei raus kommt.
Ob ne organisation wie Fall 2 möglich wäre, konnte mir nicht beantwortet werden, darum hab ich auch diesen Thread eröffnet.
Fall zwei ist also:
2. Man verlangt keinen Eintritt und kann sich (?!) Security und Sanitäter sparen.

Demnach lautet deine eigentliche Frage: "Muss man Security-Kräfte buchen, für ein Event,
das keinen Eintritt kostet?".
Ist die Frage richtig so?

Und meine Antwort darauf:
So weit ich weiß, richtet sich das nach der Anzahl der Leute, die das Konzert voraussichtlich
besuchen werden. Nicht danach, ob es Eintritt kostet oder nicht.
Valide Details dazu erfährst du bei jeder gut aufgestellten Security-Firma, oder bei jedem
anderen Konzertveranstalter.
Beide findest du per Internet-Suchmaschine.

Leider beziehen sich die Treffer eher aufs Organisatorische, ich suche Informationen über die rechtliche Lage
Bisher verstehe ich dein 'rechtliches' Problem auch ehrlich gesagt nicht.

Ich glaube eher, dass du ein Marketing-Problem hast. Also "wie schaffe ich es, dass möglichst
viele, zahlende Leute zu meinem Konzert kommen und mir viel Geld mitbringen".

Falls das so ist(?), poste noch mal. Und dann bitte mit Details zu diesem hypothetisch
angenommenen Fall.

Oder, bessere Idee: Poste doch bitte mal alle genauen Fragen, die dieser
hypothetische Konzertveranstalter noch hat.


Denn ich muss zugeben, ich kann nicht so ganz folgen, wo genau das Problem liegt.


Alles Gute und beste Grüße
Nils
 
Wo wir gerade dabei sind. Muss man nicht auch jemanden mit Gesundheitszeugniss haben wenn man Essen und Getränke ausschenkt?

Bei allem anderen versteh ich die Problematik auch nicht. Ein gang zum Amt und anmelden. Dann kann dir keiner was wegen Lautstärke etc... Wenn du fette Einnahmen machst natürlich auch das Finanzamt ins Boot holen. Ansonsten gibts da doch nicht viel... wenn du ein paar kräftige Freunde hast, und die das mit Security übernehmen ist der Punkt auch abgehakt. Es steht nirgendwo das man da nur gezielt geschultes Personal einsetzen muss. Wir haben vor ein paar Jahren mal ne Stripteasetänzerin auf ner öffentlichen Party organisiert. Da mussten wir auch Security stellen. Weiss nicht mehr obs gesetzlich oder von der Dame gefordert war. Haben wir aber auch selbst gestellt und gut ist.

Vielleicht musst du noch an GEMA denken falls du da noch nen DJ spielen lässt??? Weiss ich aber nicht genau ab wann man da was zahlen muss.
 
Wenn nicht zufällig ein ausreichend großes Privatgrundtstück zur Verfügung steht, muss man in solchen Fällen für öffentliche Plätze eine Sondernutzungserlaubnis beantragen (meist Ordnungsamt).

Im Rahmen dieser Beantragung werden die einges wissen wollen (erwartete Besucherzahl, Anzahl Schankbuden, Dauer) und dir entsprechende Auflagen machen (Security, Sanitäter, Ende der Veranstaltung).
Großartig spekulieren, was ausreichend ist, kann man eigentlich nicht. Das wird dir das zuständige Amt im Einzelfall auf Anfrage mitteilen, was sie da alles sehen wollen.
 
Diese gesetzliche Regelung zu 'gesetzlich vorgeschriebenen Ausgaben' ist mir nicht bekannt.
Bitte erkläre das mal genauer. Am besten mit einem genauen Verweis auf diesen Gesetzestext.
Und auf jeden Fall bitte mit einer konkreten Summe, die dort ... angeblich(?) ... festgelegt ist.
mit gesetzlich vorgeschriebene Ausgaben mein ich ganz einfach dinge wie security/sanitäter.
Ich verstehe das Problem nicht. Ob Party oder Konzert. Du brauchst

1) einen Raum, in dem dir der Besitzer oder Vermieter erlaubt deine Veranstaltung durchzuführen

2) Eine Schankgenehmigung. Soweit ich weiß allerdings auch nur, wenn du eine
Schankanlage, also Faßbier, ausschenkst. Details dazu weiß wahrscheinlich jeder
Kneipen- und Cafébesitzer.

3) Security, so weit meine Informationen dazu korrekt sind, erst ab einer gewissen
Konzertgröße. Das findest du per Suchmaschine oder durch einen Anruf bei einer
Security-Firma. Dort hättest du dann auch eine ziemlich verlässliche Aussage und keine
hypothetische Aussage aus einem Internet-Forum.

4) Musst, wenn du ein offizielles Konzert machst, deine Ausgaben und Einnahmen
natürlich dem Finanzamt melden.
Die organisation sollte alles in allem kein problem sein.
5) Lux88, so kommen wir nicht weiter. Du hast noch immer kein Wort über die Größe
der Veranstaltung, den angepeilten Eintrittspreis, die Art des Publikums, wie viele Bands,
was für Werbung da laufen soll ... und so weiter ... gesagt.
Niemand wird dich vernünftig ... und rein hypothetisch ... beraten können, ohne den
Umfang zu kennen, von dem du redest.
Jetzt weiß ich welche Infos du brauchst:
Ausgegangen soll von 300 gästen werden, eine Band, keine Werbung, "normale" gäste, also keine Hausbesetzer-Punks oder Klassik-Fans, großteil volljährig; 3 € eintritt. Gefeiert würde auf Privatgrund außerhalb einer Ortschaft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Lux88,

OK. Na dann mal los.

Hattest du nun noch eine Frage dazu (ich meine eine, die dir das Ordnungsamt nicht
besser und genauer erklären kann als jemand hier im Forum), oder ist erstmal alles geklärt?

Beste Grüße
Nils
 
Wo wir gerade dabei sind. Muss man nicht auch jemanden mit Gesundheitszeugniss haben wenn man Essen und Getränke ausschenkt?
Ja, jedenfalls in Hamburg plus eine rechtliche/fachliche Unterweisung.
Bei allem anderen versteh ich die Problematik auch nicht. Ein gang zum Amt und anmelden. Dann kann dir keiner was wegen Lautstärke etc... Wenn du fette Einnahmen machst natürlich auch das Finanzamt ins Boot holen. Ansonsten gibts da doch nicht viel... wenn du ein paar kräftige Freunde hast, und die das mit Security übernehmen ist der Punkt auch abgehakt. Es steht nirgendwo das man da nur gezielt geschultes Personal einsetzen muss. Wir haben vor ein paar Jahren mal ne Stripteasetänzerin auf ner öffentlichen Party organisiert. Da mussten wir auch Security stellen. Weiss nicht mehr obs gesetzlich oder von der Dame gefordert war. Haben wir aber auch selbst gestellt und gut ist.
Richtig! Anmelden, Auflagen befolgen und man hat "mehr oder weniger" seine Ruhe.
Die Security sollte nicht nur dicke Arme, sondern auch etwas im Hirn haben.
D.h. sie sollte auch schlichten können und mögliche Konflikte im Vorfeld erkennen können. Dazu gehört wie gesagt "Hirn" und auch Erfahrung.
Sonst könnte es passieren, dass die VA schneller von der Polizei geschlossen wird, wie man "f*ck*;) sagen kann.

Eine Haftpflichtversicherung darf auch nicht vergessen werden.

Vielleicht musst du noch an GEMA denken falls du da noch nen DJ spielen lässt??? Weiss ich aber nicht genau ab wann man da was zahlen muss.
GEMA darf ebenfalls nicht vergessen werden, auch melden wenn nur eigene Songs gespielt werden. Sonst wird es u.U. richtig teuer.
Bei Musik aus der Konserve gibt es übrigens auch einen nicht unerheblichen Aufschlag.
Weiteres ist hier im Forum oder direkt bei der GEMA zu finden.


Andreas
 

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