Rechtliche Frage zu Softsynths

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Jascha
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Hi,
ich habe mal eine Frage und zwar ob es rechtlich ist, dass ,von wem auch immer, mein Laptop mit Software für VST's bei Auftritten kontrolliert wird?
Ich meine muss ich meine Lizenzen zu den Auftritten mitschleppen?
Es gibt ja auch noch wenige Mp3s o.ä. auf vielen Laptops, die nicht jedermann sehen sollte.
Kann man da nochmal zwischen privaten und öffentlichen Auftritten differenzieren?
MFG, Jascha
 
Eigenschaft
 
Das ist nicht rechtlich.
Genau genommen braucht die Polizei dafür beispielsweise immernoch einen Durchsuchungsbefehl, ich denke nicht dass "Gefahr im Verzug" droht wenn du auf einem Auftritt dein Notebook mit hast.
Für "Wie Verhalten bei Durchsuchungsbefehl" gibt Google auch interessante Sachen aus die sich mit Durchsuchungsbefehlen bezüglich dem Verdacht auf "Raubkopien" beziehen.
Da steht unter Umständen auch noch etwas nützliches drinnen.
Falls ich falsch informiert bin, würde ich gerne aufgeklärt werden da mein Notebook auf Auftritten mein ständiger Begleiter ist. :)

Gruß,
Lautenzupfer
 
Morgen,

also da wüßte ich jetzt auch nicht sicher bescheid. Was Tatsache ist, dass die nicht einfach ohne Begründung irgendwo randürfen.
Allerdings meine ich, dass die bei konkretem Verdacht schon irgendwelche Möglichkeiten haben.

Normalerweise ist es aber doch auch so, dass man in den Programmen sieht auf wen sie reg. sind oder nicht? Bzw. sowas lässt sich mit Sicherheit machen.

Außerdem läßt sich meistens sofort beim starten erkennen, ob es es geknackte Version ist oder nicht. Gerade wo die meisten heute eh nur noch mit Dongle laufen.

Gruß
 
Die Möglichkeit bei konkretem Verdacht ist ausschließlich ein Durchsuchungsbefehl.
Da sollte man sich schon nicht in die Irre führen lassen und zum schluß etwas mit sich machen lassen was rechtlich überhaupt nicht möglich gewesen wäre.

So gab es auch schon Erfolglose Kontrollen der Polizei auf Lan Parties (Zumindest bei uns).
Als Mitorganisator musste man sich sehr mit der rechtlichen Seite befassen.
(Ab 18 Ecken, Erlaubnis der Eltern bei Minderjährigen etc.)

Fakt war zu dem Zeitpunkt dass ein Polizist nur mit Durchsuchungsbefehl den Inhalt des Rechners einsehen durfte.
Deswegen Fragen wie: "Sie haben doch nichts dagegen dass ich mal auf ihre Festplatte schaue oder ?" am allerbesten immer zu seinen Gunsten beantworten, in diesem Fall wäre das: "Doch ich habe was dagegen".
Falls du sie freiwillig an dein Notebook lässt hast du zum schluß nicht den Hauch einer Möglichkeit dein beschlagnahmtes Gut wiederzubekommen oder eine u.U. aufkommende Geldbuße oder ein Strafverfahren abzuwenden.

Gefahr im Verzug ist im seltensten Fall in solchen Situationen vorhanden.

Gruß,
Lautenzupfer
 
Dennoch solltest du dir über eins im klaren sein: Ein Laptop mit offensichtlich geknackter Software auf einer öffentlichen Bühne ist ein Anfangsverdacht, und somit vergleichbar mit einem Schild im Fenster "Ich besitze Raubkopien".

Wer Ärger der Art vermeiden will, der kauft sich die Software und ist auf der sicheren Seite.
Gecrackte Software hat auf einer Bühne nichts verloren.

Jens
 
Ein Laptop mit offensichtlich geknackter Software auf einer öffentlichen Bühne ist ein Anfangsverdacht

Was ist ein Notebook mit offensichtlich geknackter Software auf einer öffentlichen Bühne ?
Allein der Verdacht reicht aber dann auch nicht aus um dann das Notebook zu "durchsuchen".

Wer Ärger der Art vermeiden will, der kauft sich die Software und ist auf der sicheren Seite.
Gecrackte Software hat auf einer Bühne nichts verloren.

Darum ging es hier auch nicht, es ging doch lediglich um "MP3´s o.ä.".
Und ob wer gecrackte Software nutzt das ist ihm letztendlich auch selber überlassen.
Wenn man dann unter Verdacht steht und "erwischt" wird, dann muss man leidergottes auch dafür grade stehen.
 
.Jens schrieb:
Gecrackte Software hat auf einer Bühne nichts verloren.
Genau. Das ist und bleibt Diebstahl bzw. Betrug und ist völlig unakzeptabel bei kommerziellem Einsatz.

ciao,
Stefan
 
Ganz einfach: "Sauberen" Laptop mit auf die Bühne nehmen, dann braucht man sich keine Sorgen machen. Die heimische MP3 Sammlung muss ja nicht unbedingt auch auf dem Laptop gelagert sein.
 
Ich denke, die MP3s sind das kleinste Problem, die sieht beim Gig ja niemand.(es sei denn, man wirft mit nem Beamer seine 80GB Winamp-Library an die Wand)
Ansonsten ist es halt ein Risiko. Wenn du gecrackte Software benutzt und das auffliegt, gibts halt ärger. Und denk dran: genausowenig wie du willst, dass jemand it deiner Musik illegal Geld verdient, will der Programmierer von VSTs, dass du mit seiner Arbeit ohne sie zu Bezahlen Konzertgagen einsackst.
BTW: es gibt genug kostenlose oder sehr günstige VSTs.
 
Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn man z.B. bei ebay "gebrauchte" Software erwirbt? Ist diese Nutzung legal? Muss man die Software eventuell umregistrieren? Oder darf der Besitzer diese laut Lizenzvertrag gar nicht weiterveräußern? Fragen über Fragen...

Michael
 
Michael-Pianoman schrieb:
Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn man z.B. bei ebay "gebrauchte" Software erwirbt? Ist diese Nutzung legal?
Solange das gebraucht nicht in Anführungszeichen steht (also wirklich Software aus zweiter Hand gemeint ist und keine Raubkopien), ist das selbstverständlcih legal.
Man sollte nur darauf achten, dass man alle Zertifikate, Original-CDs u.ä. erhält.
Der "alte" Inhaber muss dann alle Kopien vernichten oder dir ebenfalls aushändigen. Ab dem Verkauf ist die Nutzung durch ihn genauso illegal, als hätte er nie eine Lizenz besessen.

Muss man die Software eventuell umregistrieren?
AFAIK nicht. Selbst wenn doch: dann macht man das halt. Müsste man in dem Fall ja bei einer Neuerwerbung auch, also wo soll das Problem sein?

Oder darf der Besitzer diese laut Lizenzvertrag gar nicht weiterveräußern?
Ein solcher Passus dürfte mit deutschem Recht schwer vereinbar sein.

Jens
 
Hi,

natürlich meine ich originale Software, sonst hätte ich bestimmt nicht nach dem umregisrieren gefragt :) :) :)

Hier noch ein Link zu kostenloser Software. Laut Lizenztext ist die kommerzielle Nutzung ausdrücklich erlaubt! Damit kann man legal Softsynths nutzen, ohne viel investieren zu müssen: http://www.soundfonts.it/

Michael
 
mhh da hab ich auch mal eine frag.

wie ist das mit dem steinberg key...
sagen wir mal:

Halion 3.0 gekauft und das einmal auf lappi und pc druff .... aber hab den key denn ich immer von lappi zu pc steck wenn ich die software bruach...

oder muss ich 2 kes kaufen
 
Du hast eine Lizenz und kannst das Programm zu einem gegebenen Zeitpunkt nur auf einem Rechner nutzen (mit Deinem Key). Auf wievielen von Deinen Rechnern Du es installiert hast ist in dem Fall unerheblich, da ohne Key nix geht. Ein zweiter Key (= eine zweite Lizenz) ist dann nötig, wenn Du die Software gleichzeitig auf zwei Rechnern nutzen willst.

So habe ich es zumindest verstanden, korrigiert mich, wenn ich falsch liege :rolleyes:

skymaster
 
Das sollte in Ordnung gehen, denn Sinn und Zweck des Dongles ist es ja, die Nutzung nur auf einem Rechner zur Zeit zu ermöglichen.
 

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