• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Rechtliche Frage: Sounds verkaufen erlaubt?

  • Ersteller FantomXR
  • Erstellt am
FantomXR
FantomXR
Keyboardmanufaktur Berlin
Zuletzt hier
13.11.24
Registriert
27.01.07
Beiträge
3.893
Kekse
8.747
Ort
Scheeßel
Liebe Forumianer,

ich habe eine Frage an die Rechtsexperten unter euch:
Nehmen wir an, jemand baut die Sounds für Mercy von Duffy nach. Der Intro-Sound ist dabei nicht aus dem Original abgesampled sondern selbst zusammengestellt.

Und:

Nehmen wir an, jemand baut den "Huh"-Sound bei Billie Jean nach. Dieser Sound besteht bei ihm aus zwei Layern. Eine Synthfläche und ein Chor-Sound aus der Factorylibrary von Kontakt. Diese Kombination könnte man absamplen und als einen komplett eigenständigen Sound in den EXS24 laden, wodurch er also auch ohne den Besitz von Kontakt nutzbar wäre.

Wäre es erlaubt, diese Sounds gegen ein Entgelt anzubieten?

Liebe Grüße,
Christian
 
Eigenschaft
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moin,

zunächst möchte ich Dich auf folgende Board-Regel hinweisen:

https://www.musiker-board.de/diverses-ot/386811-achtung-keine-rechtsberatung-hier-im-board.html

Ich schätze, ein MOD wird den Thread kurzfristig verschieben.

Zum Thema: Deine Frage kann nicht ganz pauschal beantwortet werden. Es hängt, gerade bei Software-Samples, immer von der erworbenen Lizenz ab, ob man einen Sound weiterverwenden darf. In aller Regel werden jedoch die Samples in Musikinstrumenten genau zu diesem Zweck hergestellt, nämlich, um sie für Musik zu nutzen, die man veröffentlicht. Dass kommerzielle Software-Samples üblicherweise nicht in der ursprünglichen Form (also, die erworbenen Dateien selbst) weitergegeben werden dürfen, steht außer Frage. Auch ist es nicht üblich Samples abzusamplen. Mit einer Sequenzer- oder Sample-Bearbeitungs-Software ist es möglich einen sog. Mixdown durchzuführen, in dem mehrere Spuren (Samples) zu einem zusammengefügt werden ("Mixdown" steht sowohl für den Vorgang als auch für das Endergebnis).

Hoffe geholfen zu haben.

Gruß
Raven
 
Meines Wissens ist das erlaubt.
Fall 1: Solange du es nicht absamplest, sondern mit eigenen Mittel reproduzierst, ist es dein Sound.
Fall 2: Wenn du mehrere Klänge zu einem neuen, eigenständigen Sound kombinierst, ist das ganze nicht mehr das Ausgangsmaterial.

Aber da würde ich mich jetzt nicht drauf festnageln lassen. Das ist nur mein bisheriger Wissensstand, kann durchaus sein, dass der falsch ist, bzw. sich da was geändert hat.
 
Meines Wissens ist das erlaubt.
Fall 1: Solange du es nicht absamplest, sondern mit eigenen Mittel reproduzierst, ist es dein Sound.
Fall 2: Wenn du mehrere Klänge zu einem neuen, eigenständigen Sound kombinierst, ist das ganze nicht mehr das Ausgangsmaterial.
Nicht ganz. Fall 1 ist tatsächlich meines Wissens nach unproblematisch (solange es um reine Synthese geht und nicht um die Verwendung von PCM-Samples). Fall 2 allerdings verwendet Samples aus Kontakt, und da wäre ein verkaufen oder verschenken von darauf basierenden Sound-Packages (auch bei noch so viel Verfremdung und Veränderung) nur erlaubt, wenn das in der entsprechenden Lizenz so vorgesehen ist. Soweit ich weiß, darf bei z.B. Kontakt das Material nur in Songs verwendet werden, nicht aber, um damit Samplebibliotheken zu erstellen.
 
Wobei was in einer Lizenz steht und was tatsächlich den rechtlichen Normen entspricht nicht immer übereinstimmen muss. Will sagen, Hersteller wollen oft Sachen verbieten, die sie gar nicht verbieten dürfen.
 
In dem Fall (Samplebibliotheken bzw. Synthesizer auf Samplebasis) ist die Rechtslage allerdings eher noch strenger als das, was die Lizenzen erlauben. Nach deutschem Recht dürfte man sonst die Samples aus Kontakt und Co. nicht mal ohne Erlaubnis bzw. Tantiemen in eigenen Songs nutzen (§§ 85, 87a UrhG). Insofern erlauben die üblichen Lizenzen hier Dinge, die über das gesetzlich verankerte hinausgehen - auch wenn du grundsätzlich natürlich recht hast ;)
 
Nach deutschem Recht dürfte man sonst die Samples aus Kontakt und Co. nicht mal ohne Erlaubnis [...] eigenen Songs nutzen
Die Lizenz ist bzw. enthält genau diese Erlaubnis.
 
Sag ich ja. "Man dürfte sonst..." Nur erstreckt sich diese Erlaubnis eben meistens nicht darauf, eigene Sample-Libs auf Basis der enthaltenen zu verbreiten...
 

Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben