FantomXR
Keyboardmanufaktur Berlin
Liebe Forumianer,
ich habe eine Frage an die Rechtsexperten unter euch:
Nehmen wir an, jemand baut die Sounds für Mercy von Duffy nach. Der Intro-Sound ist dabei nicht aus dem Original abgesampled sondern selbst zusammengestellt.
Und:
Nehmen wir an, jemand baut den "Huh"-Sound bei Billie Jean nach. Dieser Sound besteht bei ihm aus zwei Layern. Eine Synthfläche und ein Chor-Sound aus der Factorylibrary von Kontakt. Diese Kombination könnte man absamplen und als einen komplett eigenständigen Sound in den EXS24 laden, wodurch er also auch ohne den Besitz von Kontakt nutzbar wäre.
Wäre es erlaubt, diese Sounds gegen ein Entgelt anzubieten?
Liebe Grüße,
Christian
ich habe eine Frage an die Rechtsexperten unter euch:
Nehmen wir an, jemand baut die Sounds für Mercy von Duffy nach. Der Intro-Sound ist dabei nicht aus dem Original abgesampled sondern selbst zusammengestellt.
Und:
Nehmen wir an, jemand baut den "Huh"-Sound bei Billie Jean nach. Dieser Sound besteht bei ihm aus zwei Layern. Eine Synthfläche und ein Chor-Sound aus der Factorylibrary von Kontakt. Diese Kombination könnte man absamplen und als einen komplett eigenständigen Sound in den EXS24 laden, wodurch er also auch ohne den Besitz von Kontakt nutzbar wäre.
Wäre es erlaubt, diese Sounds gegen ein Entgelt anzubieten?
Liebe Grüße,
Christian
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