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Rechte beim Erstellen von Partituren bekannter Pop / Rocksongs

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sgt_pepper1967
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Guten Morgen,

ich habe vor, bekannte und etwas komplexere Popsongs als Partitur zu erstellen, weil das gängige Notenmaterial überwiegend grotesk schlecht oder falsch ist und darüber hinaus auch noch maßlos überteuert. Ich höre mir die einzelnen Stimmen / Instrumente Takt für Takt heraus und bringe sie mit Hilfe von "Lilypond" zu Papier. Meine Frage: Wenn ich mit dem Ergebnis zufrieden bin, würde ich die Partituren dann einzeln oder auch als Sammelwerk gerne gegen eine Aufwandsentschädigung an Interessenten verkaufen. Wo kann ich Publikationsrechte erwerben (bei der GEMA lässt sich nichts finden) und wie vermeide ich überhaupt urheberrechtliche Konflikte. Konkret: Im Moment bin ich am detaillierten Raushören von Lennon-Songs, also mit Piano, Streichern, Gesang, Text, Bass, Gitarren, Drums und so weiter. Publiziert wurden die Songs zum Teil von Lenono Music. Wäre das mein Ansprechpartner?

Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten & viele Grüße aus Hamburg

Jan
 
Eigenschaft
 
Ein Musikverlag (vermutlich der von dir genannte) hat die Veröffentlichungsrechte von Lennon bzw. seinen Erben erworben. Wenn du auch Veröffentlichungsrechte haben willst, mußt du entweder mit den Erben neu verhandeln (was aussichtslos sein dürfte) oder den Musikverlag davon überzeugen, deine Werke auf der Basis seiner erworbenen Rechte zu veröffentlichen (was extrem schwierig werden dürfte und nur funktioniert, wenn der Verlag einen Absatzmarkt für deine Partituren erwartet).

Harald
 
Hallo Jan,

bei deinem Vorhaben: Qualitativ (wesentlich) bessere Niederschriften unter anderem von
Lennon-Songs herauszubringen, würde ich ... wie ich hier schon häufig empfohlen habe ...
den direktesten Weg gehen.

Soll heißen: Direkt mal bei einem Verlagshaus anrufen, die solche ähnlichen Notenschriften
veröffentlichen.

Oder sogar: direkt bei Firma anrufen, die hier in Deutschland für die Rechtevergabe
zuständig ist.
Denn Lenono Music hat die Rechte wahrscheinlich für den deutschen Raum an eine
Firma übertragen, die hier zuständig für die Klärung ist.
Will sagen: Die sprechen wahrscheinlich deutsch und sind wahrscheinlich sogar gut
erreichbar. UNTER UMSTÄNDEN freuen die sich sogar, wenn noch jemand die Noten
veröffentlicht, weil sie damit schließlich ihr Geld verdienen.

Könnte also sein, dass dich die Niederlassung des Verlages, bei dem die entsprechenden
Lennon-Rechte liegen ja geradezu mit offenen Armen empfangen ...

Denn ich habe so die Vermutung, dass du da gar nicht so groß verhandeln musst,
solange du das Stück 'nur' niederschreibst und nicht veränderst.
Es gibt ja diverse Niederschriften aller möglichen Interpreten. Kann mir kaum vorstellen,
dass da jeder Autor aus jedem Land mit der 'Mutterfirma' direkt 'verhandeln' muss.
Dafür wird es wahrscheinlich einen relativ simplen Freigabe-Prozess geben.

... Dazu kenne ich mich allerdings zu wenig mit Noten-Rechten aus.
Hatte immer nur mit Tonträgern zu tun ...

=> Poste doch einfach mal hier, was genau nach dem Anruf passiert ist.
Würde mich auch interessieren.

Alles Gute und beste Grüße
Nils

P.S.: Wenn die Qualität deiner Niederschriften sich wirklich qualitativ von den bisher
am Markt existierenden unterscheiden(?), kann ich mir übrigens sogar vorstellen, dass
das eine oder andere Verlagshaus daran durchaus Interesse hat.
... Könnte sein, dass da mehr drin ist, als eine "Aufwandsentschädigung".
Oder mehr noch: Könnte sein, dass du mit einer "Aufwandsentschädigung" in MEHR
rechtliche Problematiken kommst, als mit einer offiziellen Veröffentlichung über einen Verlag. :)
 
Lieber Nils,

wie kommt man denn an die Adressen solcher Verlage, die in Deutschland das Urheberrecht verwalten?
 
Hallo kst,

bei der Titelsuche der GEMA wird dir auch der Original- und der für Deutschland zuständige Subverlag angezeigt.
Die sollten dir Abdruckrechte erteilen können.

greets
wuiii
 
Lieber Nils,

wie kommt man denn an die Adressen solcher Verlage, die in Deutschland das Urheberrecht verwalten?
Hallo Kst,

als ich haufenweise Titel-Lizenzen für Compilations im Rahmen meiner Ausbildung angekauft
habe, habe ich immer mehrere Wege genutzt:

* Phononet-System. Wirst du privat kaum nutzen können. Das macht die Suche schneller
und ist für eine Vielzahl von Titeln (wenn du am Tag 20-30 Lizenzen besorgen willst) sinnvoll.
Ansonsten genügt aber auch völlig:
* Internet-Suchmaschine (das war manchmal schneller als alles andere)
* GEMA-Suche
* Künstler-Webseiten durchsuchen
* In die CDs rein schauen (dort sind in der Regel der Komponist und Verlag in Klammern
hinter dem Titel genannt; oder stehen in anderen Vermerken auf dem Produkt selbst).
* Last but not least: Sobald du einen "berechtigten Verdacht" hast, wo der Titel liegen
könnte, immer anrufen.
Denn Verlagsangaben werden manchmal falsch abgedruckt, oder falsch verbreitet, oder
der Verlag verkauft die Rechte weiter, oder jemand hat mal wieder Label mit Verlag
verwechselt etc.

Also: recherchieren (siehe oben) und dann anfragen: "Hallo, habt ihr die Rechte von ..."

Der Verlag wird dir dann schon sagen, ob sie die Rechte führen (immerhin wollen sie ja
Geld an der Nutzung verdienen), oder wenn sie wissen, wo die Rechte liegen, sagen sie
dir das in der Regel.

Wie Verlage auf private Anfragen reagieren, weiß ich nicht. Einfach mal ausprobieren;
und mit ein paar Leuten SPRECHEN. Immer gut, bei so etwas persönlich zu reden, anstatt
Emails etc. zu senden.

Alles Gute und beste Grüße
Nils
 
Lieber Nils,

vielen Dank. Ein kleines Stück bin ich schon weiter auf dem Weg, den Du beschrieben hast.
Mit Stücken von den Rolling Stones sei es angeblich aussichtslos. Kann das sein?
Ich möchte die Partitur von Street Fighting Man - ohne finanziellen Gewinn - abdrucken dürfen, wohlgemerkt in einer "selbstgebastelten" Version. Die Dame von EMI sagt, das sei ausgeschlossen. Ist es wirklich nur über das Stones-Management zu bekommen?

K.
 
Hallo Kst,

zunächst mal zu dem Hintergrund, der in der Praxis wahrscheinlich auftaucht:

Sobald eine Firma wie 'EMI Music Publishing' hört, dass die Sachen "nicht kommerziell"
verwendet werden und ein privater Anfrager am Telefon erkennbar ist, wittern die, dass
da kein Geld mit ihren Verlagsrechten zu holen ist und sagen das Teil meistens als "geht
nicht" ab, ... weil die Administrationskosten wahrscheinlich höher wären als die Einnahmen.
Mit einer solchen Anfrage können die auch nicht beim Stones-Management ankommen ...
daher sagen die es lieber sofort ab, wenn sie schon ganz klar einschätzen können, dass
das Management es absagen wird.
Würde jeder vernünftige Kaufmann so machen. Geht aus deren Sicht dann auch wirklich nicht,
denn die haben ja einen Verlag gegründet um Kohle zu verdienen ... nicht, um Rechtefreigaben
für alles und jedes Projekt auszustellen ...

Das wäre ein bisschen so, als wenn du einen Joghurt-GROßHÄNDLER anrufst und ihn fragst,
ob er dir 5 oder 6 Joghurts verkaufen kann. ... Rechnerisch wäre das ein kleiner Gewinn
für ihn ... rein praktisch würde er dir wahrscheinlich ... äh ... absagen :)

Würde man den Verlag anrufen und sagen "Hey Leute, ich mache ein Gitarrenbuch mit einem
super Marketing-Konzept, das sich weltweit voraussichtlich 1.000.000 Mal verkaufen wird",
dann würde der Verlag einem den Titel ... nach Prüfung des Angebots ... wahrscheinlich zusagen können.
(In einigen Fällen müssen die dazu mit dem Management Rücksprache halten etc. ... da wird
also intern eine kleine 'Kette' ausgelöst; bis da alle Bedinungen geklärt sind etc. können
schon mal drei / vier Email- Hin- und Zurück-Wege inklusive möglicher Zeitverschiebung
etc. vergehen ... zudem müssen die Lizenzen später verbucht werden etc. ... alles in allem
ein administrativer Aufwand, der sich erst ab einer gewissen Geldsumme überhaupt rechnet.)
- -

Ich habe mich noch nie mit dem Thema 'Partituren' speziell befasst.
Kenne solche Lizenz-Anfragen nur im Bezug auf kommerzielle Produkte und im Bereich
Tonträger (Label)- und Verlags-Rechte (Musik-Bearbeitung für Remixe).

Daher überlege ich gerade, ob man überhaupt eine Urheberrechts-Freigabe braucht, wenn man
den Song ... wie eine Cover-Version in Schriftform ... so original wie möglich notiert und dann
die entsprechenden Vergütungen an die Verwertungsgesellschaften abführt.
(Weiß darüber etwas genaues hier im Forum? Ein Partituren-Spezi? ...)

Die Frage, die sich mir stellt ist also, ob man beim Notieren selbst als Bearbeiter
beziehungsweise Urheber gewertet wird, oder ob man dabei nur Leistungsschutzrechte erwirbt.
Letzteres würde nach meinem Verständnis einer Cover-Version gleich-kommen und demnach
bräuchte man keine Rechte-Freigabe des Urhebers (oder seines Vertreters, der Verlags).
Das ist aber nur über zwei Ecken geschlussfolgert ...


Wie auch immer. Ich würde in einer solchen Situation, im Rahmen einer wissenschaftlichen
Arbeit, in der du Songs raushören und notieren willst, folgendes machen:

* Mal einen Verlag anrufen, der Noten und Partituren verlegt. Findet man ja einige im Netz

* Hier posten was die so gesagt haben, damit wir alle schlauer werden :D
- -

... Und ich schreib dir noch mal eine PN mit ein paar ... nachträglichen Ostergrüßen ...
*räusper* ... :)

Beste Grüße
Nils
 
Daher überlege ich gerade, ob man überhaupt eine Urheberrechts-Freigabe braucht, wenn man
den Song ... wie eine Cover-Version in Schriftform ... so original wie möglich notiert und dann
die entsprechenden Vergütungen an die Verwertungsgesellschaften abführt.
(Weiß darüber etwas genaues hier im Forum? Ein Partituren-Spezi? ...)
Da es für Noten im Gegensatz zu Tonträgern keine Verwertungsgesellschaft wie die GEMA gibt, werden hier die Urheberrechte in der Regel über die Verlage bzw Editionen direkt abgerechnet. Dazu stellt man normalerweise im Vorhinein eine Abdruckanfrage mit geplanter Auflage, Anzahl der enthaltenen Titel und Verkaufspreis und erhält dann gegen Bezahlung der Abdruckgebühr für die gesamte Auflage im Vorhinein die Abdruckgenehmigung des Titels. (Sollte wer genauere Infos zu Abdrucklizenzen generell benötigen, einfach melden)

Mit Titeln der "Populärmusik" habe ich leider nicht allzu viel Erfahrung, wir wollten aber einmal ein paar Beatles Titel in eines unserer Notenhefte packen und durften die dann auch nicht abdrucken, da Beatles Titel (laut Verlag) nur in exklusiven Beatles Notenheften, also ohne Titel anderer Interpreten im selben Heft, veröffentlicht werden dürfen. Wir haben das dann wieder verworfen.
Bei ein paar englischen Verlagen, die mit Formularen arbeiten, ist mir auch schon aufgefallen, dass man Abdruckanfragen speziell "for Educational use" bzw "in Dissertations" stellen kann. Hierfür sollte es also zumindest bei den größern Verlagen, zu denen ich auch EMI zähle, eigene Abläufe geben. Ich würde also einfach ein wenig lästig sein und einmal nachfragen, was man tun muss um die Lizenz zu bekommen.
 

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