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Rechte an Artwork geltend machen

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Million
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Folgende Situation:


Kuenstler K malt ein Artwork.

Festival F kauft die (exclusiv) Rechte an diesem Artwork, und verwendet es fuer Plakate, Poster und Flyer.

Band B nimmt ein solches Plakat, schneidet oben das Logo des Festivals, und unten die Unterschrift des Kuenstlers ab, und verwendet den Mittelteil als Cover fuer ihre neue CD.

Wenn B aus europa kommt ist das ja weniger das Problem, F oder K koennen klagen, da das Bild ja K, und die Rechte F gehoeren.

Angenommen, die CD ist schon gepresst, koennen F und K erwirken, dass sie nicht verkauft werden darf? Oder koennen F oder K einen Schaden geltend machen?


Was ist, wenn B von ausserhalb Europas - sagen wir mal zum Beispiel aus Brasilien - stammt?

Dort wird europaeisches copyright ja nicht anerkannt..
Koennen F und K irgendwie (und wenn ja wie) erwirken, dass die CD mit diesem Cover nicht auf den Europaeischen oder den Amerikanischen Markt kommt?

Wie sieht es mit Facebook, Myspace und Co aus?
Dort sollte ja amerikanisches Recht gelten, gilt somit auch das europaeische copyright?
Koennen F und K bewirken, dass die Bilder von der Seite genommen werden?
 
Eigenschaft
 
dazu gibt es spezialisierte Anwälte. Leider (oder zum Glück?) darf man hier keine Rechtsberatung machen. Es gibt aber bestimmt Wege und Mittel, dass die Künstler ihre Arbeit bezahlt bekommen.

Selbst wenn hier Laien ihre Meinung posten würden, könnte es genau das Falsche sein. Zum Schluss müsstest du doch zum Anwalt, der sich auf Urheberrecht spezialisiert hat.

Ich habe mal einen Vortrag zu dem Thema gehört von einem Anwalt und war hinterher so schlau wie vorher, weil alle "Wenns" und "Abers", wie sie im RL auftreten, gar nicht per Ferndiagnose geklärt werden können.

Jedenfalls ist es kein rechtsfreier Raum und nicht umsonst sind Legionen von Anwälten damit beschäftigt.
 
dazu gibt es spezialisierte Anwälte. Leider (oder zum Glück?) darf man hier keine Rechtsberatung machen. Es gibt aber bestimmt Wege und Mittel, dass die Künstler ihre Arbeit bezahlt bekommen.
Bitte den Inhalt des Frageposts exakt lesen und dann verstehen. Hier geht es um einen fiktiven Fall mit einer Variante. Was, bitteschön, ist daran Rechtsberatung, wenn jemand zum Thema seine Rechtsansicht äußert? :nix:

Selbst wenn hier Laien ihre Meinung posten würden, könnte es genau das Falsche sein.
Die Gefahr besteht immer. In Foren wie diesen besteht kein Anspruch auf rechtssichere Auskünfte.

Ich habe mal einen Vortrag zu dem Thema gehört von einem Anwalt und war hinterher so schlau wie vorher, weil alle "Wenns" und "Abers", wie sie im RL auftreten, gar nicht per Ferndiagnose geklärt werden können.
Hier werden keine Ferndiagnosen gestellt, sondern der Threadersteller hofft auf eine Antwort zu seiner Frage, mit der er etwas anfangen kann, wobei ich zugeben muß, dass die Anwort auf die das IPR beinhaltende Frage schon eine Herausforderung darstellen dürfte. ;)

Jedenfalls ist es kein rechtsfreier Raum und nicht umsonst sind Legionen von Anwälten damit beschäftigt.
Gut. Inwieweit hilft das jetzt dem Eröffner dieses Themas weiter? :gruebel:
 
ok, sticks, sorry auch an million, habe dann den Unterschied zwischen fiktivem und realen Fall nicht beachtet. Ein Mod kann meinen Beitrag gern löschen, er kann tatsächlich unmöglich helfen!
 
meine 2cents zum Fragepost:

es gibt Anwälte, die sich auf internationales Urheberrecht spezialisiert haben und durchaus der Band Probleme bereiten können.

Allerdings gibt es zwei Punkte zu beachten:

1. eine Kanzlei wird meist eine Art Vorkasse von ihrem Mandanten verlangen, zumindest wenn es das erste erteilte Mandat ist.

2. eine Kanzlei hat Möglichkeiten den Vertrieb notfalls zu stoppen und die booklets einstampfen zu lassen.

Allerdings stellt sich die Frage, ob ein solches Vorgehen Sinn macht.

Betriebswirtschaftlich sinnvoller ist es die Band gewähren zu lassen und ihr nicht die Absatzwege der interessanten Märkte abzuschneiden, sondern im Gegenteil eine angemessene Lizenzgebühr für jeden erfolgreichen Verkauf zu verlangen ;)

Zusätzlich werden der Band üblicherweise auch die Anwaltskosten in Rechnung gestellt...

LG
RJJC
 
naja, einstampfen lassen kann man nur nach einem gerichtlichen urteil. mit einer einstweiligen verfügung könnte man erstmal den verkauf stoppen, aber das würde ja nur für deutschland gelten, wie das in anderen ländern aussieht weiß ich nicht. besonders brasilien mit der ganzen ragga-dancehall-szene ist ja berüchtigt dafür, es mit dem urheberrecht nicht so eng zu sehen.

hatten die rechteinhaber denn schon kontakt mit der band? vielleicht sind das ja ganz nette typen und man einigt sich irgendwie. muss ja nicht immer holzhammer sein.

ansonsten wären nach deutschem recht der grafiker und rechtinhaber im recht, die frage ist, ob es sich lohnt da wirklich was zu unternehmen. wenns nur irgend eine kleine szeneband ist, dann würde ich die sache auf sich beruhen lassen. wenn das ein größerer internationaler act mit ordentlichen verkaufszahlen ist, kann die sache schon anders aussehen. dann würde ich mich von einem rechtsanwalt beraten lassen, der mit sowas erfahrung hat. internationale urheberrechtsgeschichten sind nicht unbedingt tagesgeschäft, auch bei medienanwälten.
 
Zwei kleine Bemerkungen:

  1. in Brasilien wäre es in der Tat zwecklos bzw. nicht angezeigt, gegen die Urheberrechtsverletzung vorzugehen, und
  2. im europäischen Wirtschaftsraum gibt es sehr gute Möglichkeiten, etwas zu unternehmen, nämlich gegen alle, die die CD vertreiben.
Ich habe aber selbst im Fall 2 arge Zweifel, dass Kosten und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen - wie auch schon von Real-JJCale und ambee dargelegt.

Und selbst wenn man einen Titel gegen die Band erwirken sollte, wünsche ich viel Spaß bei der Vollstreckung in Brasilien...;)

Kleiner Nachtrag, um den Aufwand mal anschaulich zu machen: Ansprechpartner wäre hier eine internationale Großkanzlei mit einer Niederlassung in Brasilien. Jede andere Kanzlei müsste einen brasilianischen Kollegen beauftragen, um die Ansprüche dort durchzusetzen. Grob geschätzt müsste man dafür ca. 10.000 bis 30.000 Euro in die Hand nehmen, evtl. sogar deutlich mehr. Und dieses Geld sieht man wahrscheinlich nie mehr wieder....

Und die Rechtsverhältnisse zwischen Künstler und Festivalveranstalter bzgl. der Verwertungsrechte sind noch gar nicht beleuchtet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Deutsche Urheberrecht gewährt Unterlassungsansprüche gegen den unberechtigten Verwender, egal wo er herkommt. Man kann also auch die Verwendung in D durch südamerikanische oder sonstwoher-Verletzer in Deutschland untersagen lassen (§ 97ff. UrhG) und diese Untersagung auch gerichtlich durchsetzen. Auch gegen den jeweiligen Vertrieb, Einzelhandel und sonstigen Mitstörer gewährt das Recht diese Ansprüche. In der Tat gibt es hierzu spezialisierte Anwälte. Diese sind im Bereich gewerblicher Rechtsschutz zu finden. Für den Fall, dass wirksam Schadensersatzansrpüche geltend gemacht werden können, kann tatsächlich im Rahmen der Schadensermittlung nach einer Lizenzanalogie der Betrag, der für einen entsprechende Lizenz fällig gewesen wäre verlangt werden (die Durchsetzung ist allerdings teilweise problematisch). Allgemein müssen hierzu jedoch Urheber und der berechtigte (exklusiv?-)Lizenznehmer an einem Strang ziehen.
 
Das Deutsche Urheberrecht gewährt Unterlassungsansprüche gegen den unberechtigten Verwender, egal wo er herkommt. Man kann also auch die Verwendung in D durch südamerikanische oder sonstwoher-Verletzer in Deutschland untersagen lassen (§ 97ff. UrhG) und diese Untersagung auch gerichtlich durchsetzen. Auch gegen den jeweiligen Vertrieb, Einzelhandel und sonstigen Mitstörer gewährt das Recht diese Ansprüche. In der Tat gibt es hierzu spezialisierte Anwälte. Diese sind im Bereich gewerblicher Rechtsschutz zu finden. Für den Fall, dass wirksam Schadensersatzansrpüche geltend gemacht werden können, kann tatsächlich im Rahmen der Schadensermittlung nach einer Lizenzanalogie der Betrag, der für einen entsprechende Lizenz fällig gewesen wäre verlangt werden (die Durchsetzung ist allerdings teilweise problematisch). Allgemein müssen hierzu jedoch Urheber und der berechtigte (exklusiv?-)Lizenznehmer an einem Strang ziehen.

Das ist theoretisch alles richtig und auch unbestritten. Praktisch muss man auch für die Durchsetzung trotzdem erst enmal einiges an Geld in die Hand nehmen, auch wenn es "nur" gegen den Vertrieb in Deutschland oder im EU -Wirtschaftsraum geht. Der Anwalt bekommt sein Geld vom Auftraggeber, und ob man das jemals beim Gegner wiederholen kann, steht in den Sternen. Sicher kann man im Wege der Lizenzanalogie Schadensersatz fordern, aber das ist ein langer Weg, der häufig über langwierige Instanzenwege geht -mit weiterem erheblichen finanziellem Risiko.

Wenn man sicher ist, dass einem nicht zwischendurch die finanzielle Puste ausgeht, dann auf in den Kampf... ;)
 
Erstmal finde ich es relativ schwach, dass sich der OP trotz zahlreicher hilfreicher Posts hier offensichtlich nicht zeitnah blicken lässt. :(

Zur Sache wurde eigentlich schon alles gesagt. Unterstreichen möchte ich noch einmal den - eigentlich offensichtlichen - Grundsatz: Einem Nackten kann man nicht in die Tasche greifen. Recht haben hin oder her. Normalsterbliche Gläubiger können noch so im Recht sein, für sie gibt es keinen Rettungsfonds. ;)

Ein Punkt schwirrt mir noch im Kopf herum, das gibt unser Beispiel zwar nicht ausdrücklich her, schliesst es aber keineswegs aus: Es könnte mMn durchaus interessant sein, zu prüfen, ob nicht F in irgendeiner Form "Unsinn getrieben hat" oder gar der alleinige "Übeltäter" ist. Diese Überlegung resultiert aus einer in der Praxis häufig gemachten Beobachtung, dass Lizenznehmer wie F, deren Kerngeschäft nicht mit dem Urheberrecht zusammenhängt, häufig keine Ahnung oder sehr seltsame Vorstellungen vom Urheberrecht haben, auch wenn es sich eigentlich um seriöse und professionelle Unternehmen handelt. Ich habe da schon wilde Sachen erlebt.

Beispielhaftes Szenario:

F denkt: "Ich habe die Rechte gekauft. Das Ding gehört mir. Ich kann damit machen, was ich will." Das stimmt natürlich nach deutschem Urheberrecht so einfach nicht.
Aufgrund seiner Auffassung geht F nun aber her und "verkauft" das Werk einfach an B weiter (d.h. räumt B ein Nutzungsrecht ein), ohne dass K irgendetwas davon mit- oder abbekommt. Steht nun im ursprünglichen Vertrag zwischen F und K nicht ausdrücklich, dass F die Nutzungsrechte an Dritte übertragen darf, kann F ganz schnell Probleme mit K bekommen. Selbst wenn F das vertraglich zugesichert ist, kann u.U. sehr schnell zumindest ein weiterer Vergütungsanspruch für K entstehen.

Andere Variante:
F stellt das Werk oder ein Derivat (sagen wir einen Online-Flyer für MySpace-Kommentare) einfach - er glaubt ja damit machen zu dürfen, was er will - unter eine CC- oder "Public Domain"-Lizenz, beispielsweise für eine virale Kampagne. B entdeckt das Werk online als CC- oder PD-Werk und verwendet es ohne "Schuld". Subtiler, aber genau das gleiche Problem wie oben und der schwarze Peter eindeutig bei F.

Fazit wäre dann:

K kann höchstwahrscheinlich F nach deutschem Recht vor ein deutsches Gericht bringen und diverse Forderungen geltend machen.

Wie gesagt: Unser Beispiel hat einige weiße Flecken und ein solcher Hintergrund wäre durchaus denkbar und alles andere als selten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erstmal finde ich es relativ schwach, dass sich der OP trotz zahlreicher hilfreicher Posts hier offensichtlich nicht zeitnah blicken lässt. :(

Da es sich hierbei natuerlich nicht um einen Konkreten Fall handelt kann ich dazu wohl nicht allzuviel schreiben ;)
 
Da es sich hierbei natuerlich nicht um einen Konkreten Fall handelt kann ich dazu wohl nicht allzuviel schreiben ;)
Im Gegenteil: hätte es sich um einen konkreten Fall gehandelt, wären Antworten auf Deine Eingangsfragen erst gar nicht zugelassen worden.
 

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